63 Unterschriften
Die Petition wurde als Material überwiesen
Petition richtet sich an: Bundestag
Ich möchte erreichen, dass das Benutzen von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen verboten wird. Da wir in einem digitalen Zeitalter leben, wären z.B. Projektoren die ein virtuelles Feuerwerk erzeugen, meines Erachtens eine super Alternative.
Begründung
Der Klimawandel nimmt immer mehr zu und wir müssen uns darum kümmern, dass es nicht Überhand nimmt. Das Feuerwerk zu verbieten würde weniger Vandalismus auslösen und wäre gut für die Umwelt bezüglich der Luftverschmutzung und da zusätzlich auch kein Müll durch die Feuerwerkskörper verursacht würde.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.01.2023
Petition endet:
31.03.2023
Region:
Deutschland
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Neuigkeit zu eingereichter Petition
am 11.09.2023Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss hat entschieden Ihre Petition dem Ministerium für Inneres und Heimat als Material zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
das openPetition-Team -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 28.07.2023
Liebe Unterstützende,
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition
Debatte
In Spanien ist der Verkauf und Benutzung an/von Privatpersonen schon seit Jahren verboten. Da kann man die Silvesternacht problemlos mit seinem Vierbeiner zum Gassi gehen. Denn diese sinnlose Böllerei durch Privatpersonen nimmt überhand. Daher sollte der Bundestag diese Silvesterböllerei nach § 40 - Sprengstoffgesetz (SprengG) einstufen. Und sämtliche Verstöße dazu sollten durch die Gerichte dementsprechend bestraft. Und nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat zuhanden.
Noch kein CONTRA Argument.