Verkehr

Fahrgastrechte in NRW auch im Streikfall.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kompetenzcenter Marketing NRW und die Verbandsversammlungen und Verwaltungsräte der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften Nordrhein-Westfalens und der Nahverkehrs-Zweckverbände

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

37 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Kompetenzcenter Marketing NRW und die Verbandsversammlungen und Verwaltungsräte der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften Nordrhein-Westfalens und der Nahverkehrs-Zweckverbände

Wir fordern Das Kompetenzcenter Marketing NRW bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH und die Verbandsversammlungen und Verwaltungsräte der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften Nordrhein-Westfalens und der Nahverkehrs-Zweckverbände auf: die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif dahingehend zu ändern, dass Streik kein Grund für den Ausschluss von der Mobilitätsgarantie NRW ist.

Begründung

Die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif sichern die Fahrgastrechte in NRW, insbesondere die Mobilitätsgarantie NRW, welche greift sobald ein gewähltes Verkehrsmittel mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Fahrgäste können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW wählen ob Sie a) Mit einem Zug des Fernverlehrs ihr Ziel schneller erreichen können und deshalb auf diesen ausweichen oder, b) auf ein Taxi ausweichen. Dies können Sie jedoch nicht in Fällen der „höheren Gewalt“ also 1. Streik, 2. Unwetter, 3. Naturgewalten und 4. Bombendrohungen. Wir fordern die Streichung des Menschenrechts „Streik“ aus der Liste der Fälle welche die Mobilitätsgarantie ausschließen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.03.2014
Petition endet: 16.05.2014
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Verkehr

Da der Fahrgast die schwächere Partei eines Beförderungsvertrags ist, sollten seine Rechte in dieser Hinsicht geschützt werden.

Der Schaden, der der Deutschen Bahn AG anfallen würde, müssten die Streikenden zahlen. Man kann von einem Unternehmen nicht verlangen, dass es für Ausfälle, für die es nicht verantwortlich ist, zahlt!

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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