1.420 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Bayerisches Parlament und Petitionsausschuss
Ziel der Petition ist es, jungen Menschen in Bayern informelle und selbstbestimmte Bildungsmöglichkeiten außerhalb von Schulen zu ermöglichen. Neben den freien und den staatlichen Schulen sollen flexible außerschulische Bildungsstrukturen "die dritte Säule eines dynamischen pluralistischen Bildungssystems sein, das jedem Menschen sein Recht auf lebenslange Bildung garantiert" (https://bvnl.de). Die Familien und die jungen Menschen selbst sollen die Freiheit haben, die Art und den Ort der Bildung selbst zu wählen. Entstehen soll eine zukunftsorientierte und flexible Bildungslandschaft, in welcher neben dem Lernen an staatlichen oder freien Schulen auch der Besuch von Fern- und Online-Schulen sowie selbstbestimmte und häusliche Bildung anerkannt und zugelassen sind.
Die Anzahl der jungen Menschen, für die das derzeitige Bildungssystem nicht mehr passend ist, steigt von Tag zu Tag. Junge Menschen haben jedoch durch die Schulpflicht keinen Entscheidungsspielraum hinsichtlich ihres Bildungssettings. Eltern, die den Wunsch ihrer Kinder nach selbstbestimmtem Lernen ernst nehmen und unterstützen, werden in Deutschland kriminalisiert, zahlen oft hohe Buß- und Zwangsgelder, müssen den (teilweisen) Verlust ihres Sorgerechts fürchten, leben versteckt oder verlassen das Land. Auch gibt es zahlreiche rechtliche Verfahren, weil gebildete, zukunftsorientierte und achtsame junge Menschen selbstbestimmt den Schulgebäudeanwesenheitszwang ablehnen und sich alternative Bildungsstrukturen wünschen.
Das heißt, dass es für gesunde Kinder keine legale Alternative zum Schulbesuch gibt.
Wie sehen die rechtlichen Hintergründe aus?
In den allermeisten Staaten dieser Welt gibt es legale Bildungsformen fernab des verpflichtenden Schulbesuchs. Hier leben und lernen viele Menschen jeden Alters durch verschiedene Bildungssettings. In Deutschland ist die Schulpflicht in den jeweiligen Bundesländern verankert:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Artikel 118 Schulzwang
(1) Wer ohne berechtigten Grund dem Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung fernbleibt, obwohl er der Schulpflicht unterliegt, kann auf Antrag der Schule von der Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten zwangsweise der Schule zugeführt werden.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-118
Grundgesetz Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Grundgesetz Artikel 2
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
UN Generalversammlung, hier die Umsetzung der UN-Resolution 60/251 „Menschenrechtsrat“ vom 15. März 2006:
Punkt 62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch" verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen unterrichtet werden.
Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/a-hrc-4-29.pdf
Artikel 13 (1) des UN-Sozialpakts:
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.
Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Pakt.pdf
Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Quelle: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
§1631 BGB Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Begründung
Die Argumentationen werden jedoch von Verwaltungsbehörden und Gerichten übergangen, die Familien finanziell bestraft oder Eltern mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht. Ihr grundrechtlich geschütztes Recht auf Selbstbestimmung und ihr Streben nach Autonomie (fehlende Bereitschaft zur Unterwerfung) wird als Ungehorsam/Verhaltensauffälligkeit wahrgenommen oder sogar als psychische Krankheit eingeordnet.
Das NEIN zur Schulanwesenheitspflicht ist ein unbedingtes JA zu Bildung. Bildung unter Zwang ist jedoch mit der Würde des Menschen und seinem Recht auf Bildung nicht vereinbar.
Und dies vor allem dann nicht, wenn Bildung innerhalb der verpflichtenden Schule nicht mehr zwangsläufig hochwertig und allumfassend für jeden gleichermaßen angemessen umgesetzt werden kann.
Schulen bieten für viele, aber nicht für alle jungen Menschen geeignete Bedingungen zum Lernen. Tatsächlich könnten in dieser dramatischen Situation selbstbestimmt Lernende eine Chance sein, um Druck aus dem überlasteten Schulsystem zu nehmen.
- Wissenschaftliche Studien in zahlreichen Staaten zeigen, dass diese natürliche Art der Bildung ohne Zwangsausübung und ohne Schulbesuch gelingt.[1][2]
- Möglichkeit über Externe Prüfungen Schulabschlüsse ist bereits möglich
- In wissenschaftlichen Studien wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung von außerschulisch lernenden jungen Menschen keinerlei negative Auffälligkeiten im Vergleich zu schulbesuchenden jungen Menschen festgestellt werden konnten.[3]
- Die verbreitete Sorge, dadurch würden soziale Verwahrlosung und Extremismus verstärkt, ist in diesen Ländern empirisch durch nichts belegt. Erfahrungen, wie sozial kompetent und selbstbewusst sich frei lernende junge Menschen entwickeln. [4]
- Die allermeisten westlichen Demokratien kommen ohne Schulbesuchspflicht aus. [5] In Kanada sind es sogar 34 % Prozent aller Schüler, die darin außerdem noch finanziell vom Staat unterstützt werden. [6] In einigen Ländern wie Irland und Italien hat die Bildungsfreiheit sogar Verfassungsrang. [7]
Was ist zu tun?
Mit der hier vorliegenden Änderung des Bayerischen Schulgesetzes sollen Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Bildung geschaffen werden.
Wir fordern daher:
- Demokratische Prozesse anzustoßen, die eine außerschulische Bildung ermöglichen.
- Ins Schulgesetz auch außerschulische bzw. informelle Bildungsmöglichkeiten aufzunehmen.
- Streichung der Absätze zur Schulpflicht/des Schulzwangs aus dem bayerischen Schulgesetz.
- Etablierung eines pluralistischen und zeitgemäßen Bildungssystems mit Legalisierung außerschulischer Bildungsmöglichkeiten.
- Familien dürfen nicht kriminalisiert werden sondern unterstützt
Aus all diesen vielfältigen Gründen laden wir Sie ein, die Angemessenheit eines verpflichtenden Schulbesuchs überdenken und selbstbestimmte Bildung in zukunftsorientierten Lernformen im bayerischen Schulgesetz zu verankern. Wir sind uns sicher, dass ein gleichberechtigtes Neben- und Miteinander von bewährter Schulbildung und freiem Lernen möglich ist.
Im Namen hunderter betroffener Familien in Bayern reiche ich diese Petition im Bayerischen Landtag ein! Denn bei dem Wunsch nach einer Legalisierung außerschulischer Bildungsformen handelt es sich nicht mehr um einzelne Familien, sondern um eine ganze Bildungsbewegung, die es verdient hat gehört zu werden!
Lassen Sie uns gemeinsam zum Wohle der jungen Menschen neue Bildungswege gehen!
Quellenverzeichnis
[1] Günther Dohmen, Das informelle Lernen - Die internationale Erschließung einer bisher vernachlässigten Grundform menschlichen Lernens für das lebenslange Lernen aller, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn, 2001
[2]Alan Thomas & Harriet Pattison, Informelles Lernen – Wie Kinder zu Hause lernen, 2016)
[3] Gutachterliche Stellungnahme, Prof. Dr. Franco Rest, Professor für Erziehungswissenschaften am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften der FH-University of applied sciences and arts, Dortmund, 2009 und Jan Edel, Schulfreie Bildung, Über die Vernachlässigung schulfreier Bildungskonzepte in Deutschland, 2007 und Thomaschke, R., 2018: Selbstbestimmte Bildung: Eine empirisch psychologische Perspektive. In M. Kern (Hrsg.): Selbstbestimmte Bildungswege als Kindeswohlgefährdung? tologo verlag, Leipzig)
[4] K. Burton und Dr. E. Slater, Homeschooled children are far more socially engaged than you might think, 15.04.2019. [Online]. https://theconversation.com/homeschooled-children-are-far-more-socially-engaged-than-you-might-think-111353. [Zugriff am 26.04.2023].
[5] J. Sperling, Länder ohne Schulpflicht: Ein Überblick, 14.03.2022. [Online]. https://praxistipps.focus.de/laender-ohne-schulpflicht-ein-ueberblick_143179. [Zugriff am 28.04.2023].
[6] J. Edel, Schulpflicht und Bildungsfreiheit in Europa, Unerzogen-Magazin, S. 15/16, 03/2008.
[7] Hausunterricht, [Online]. https://de.wikipedia.org/wiki/Hausunterricht. [Zugriff am 26.04.2023].
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Liebe Unterzeichner der Petition,
liebe interessierte und Mitstreiter einer wachsenden Bildungsbewegung,
der Ausschuss für Bildung und Kultus des Bayerischen Landtages wird kommende Woche am Donnerstag 29.02. ab 8:30 im Maximilianeum, Saal 2, u.a. zu dem Thema tagen. Der Ausschuss tagt öffentlich. Ich weiß aber nich nicht, ob es einen Live-Stream geben wird.
Die Abgeordneten wolfgang.fackler@csu-mdl.de und christian.zwanziger@gruene-fraktion-bayern.de sind mir der Petition vertraut und werden diese in einer Zusammenfassung vorstellen. Ob ich die Gelegenheit haben zu sprechen wird sich anscheinend vor Ort und spontan durch den Ausschuss entschieden. Ich kläre noch, ob ich zusätzlich Fachleute mitnehmen darf. Ziel ist jedoch die Behandlung... weiter -
Änderungen an der Petition
am 15.01.2024 -
Liebe Unterstützer der Petition,
falls ihr auch schriftliche Unterschriften gesammelt habt, bitte sendet mit diese als Foto bis Ende der Woche an maikekraiss@gmx.de. Dann kann ich diese noch mit berücksichtigen.
Bitte denkt daran, dass JEDER unterschreiben kann. Auch die jungen Menschen selbst!
Liebe Grüße
Maike
P.S. ich möchte euch zudem um Unterstützung einer ergänzenden Massenpetition (das Einreichen von Einzelpetitionen zu einem Thema) bitten. Das ist eine super Ergänzung zu unserer Sammelpetition. Nähere Informationen findet ihr hier: ag-kindeswohl.de/massenpetition-bildungsfreiheit-statt-schulzwang/
Debatte
Unsere Gesellschaft lebt von aktiven, selbstständig denkenden und toleranten jungen Menschen, die sich in einer Demokratie einbringen, Entscheidungen treffen und Verantwortung für sich und ihr Umfeld übernehmen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, für jeden Menschen den individuellen, bestmöglichen Weg dahin zuzulassen. Ein Verständnis von Schule als alleinige Instanz, die Bildung und soziale Kompetenzen vermitteln kann, ist überholt.
Noch kein CONTRA Argument.