Wohnen

Erhöhung der Angemessenheitsgrenze (Bruttokaltmiete) für Wohnungen in Neumünster

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Tobias Bergmann

73 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Tobias Bergmann

Die Stadt Neumünster muss sich für leistungsberechtigte Haushalte am aktuellen Mietspiegel orientieren und ihre Werte neu anpassen.

Begründung

Die Stadt Neumünster muss die Höhe der Bruttokaltmiete an den aktuellen Mietspiegel anpassen.
Wer Leistungen vom Amt bezieht bekommt die Miete bezahlt, wenn sie den Vorstellungen des Jobcenters entspricht. Das Problem daran ist, das die Vorstellung des Jobcenters von angemessenen Kosten der Unterkunft nicht mit der realistischen Höhe der Mieten in Neumünster übereinstimmt.
Am Beispiel eines 1- Personen - Haushaltes, der vom Jobcenter "angemessene" Leistungen für eine Wohnung erhält, würde für eine 50 qm Wohnung als angemessene Miete 368€ /434€ genehmigt bekommen. Darin sind die Kaltmiete und die Betriebskosten erhalten.
Siehe folgende, aktuelle Tabellen vom Jobcenter Neumünster.
Ich zitiere:
"In Neumünster gelten vorläufig seit dem 01.12.2022 die nachfolgend aufgeführten Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete sowie kalte Betriebskosten) ohne eine Einzelfallprüfung als angemessen:
Unsanierter Wohnraum 2022:
Haushaltsgröße qm:
1Pers. 50 qm
Netto-Kaltmiete qm:
5,72 €
Betriebskosten qm:
1,63 €
Netto-Kaltmiete max.:
285,83 €
Betriebskosten max.:
81,67 €
Gesamtkosten
368 €
Wird durch den Vermieter nachgewiesen, dass der Wohnraum energetisch saniert wurde, gelten die nachfolgenden Sätze als angemessen:
Haushaltsgröße qm:
1 Pers. 50 qm
Netto-Kaltmiete qm:
7,00 €
Betriebskosten qm:
1,68 €
Netto-Kaltmiete max.
349,80 €
Betriebskosten max.:
84,01 €
Gesamtkosten"
434 €
Nachzulesen auf der Webseite vom Jobcenter Neumünster:
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Neumuenster/DE/Leistungen/1_Geldleistungen/KostenDerUnterkunft/KostenDerUnterkunft-Knoten.html
Nebenbei gefragt:
Wieso hat ein energetisch sanierter Wohnraum höhere Betriebskosten als ein unsanierter Wohnraum?
Ich bleibe beim Beispiel eines 1 - Personen Haushaltes: Tatsächlich findet man für diese Beträge keine 50 qm Wohnung. Kleinere Wohnungen sind in der Grundmiete (Kaltmiete) sogar noch teurer. Deswegen finden sehr viele Neumünsteraner keine angemessene Wohnung.
Die Kostenübernahme der Unterkunft (Bruttokaltmiete = Kaltmiete plus Betriebskosten) müssen für Leistungsempfänger sofort erhöht werden.
Der Mietpreis für Neumünster liegt im Durchschnitt bei 9,07€, laut folgender Internetseite, die ausdrücklich darauf aufmerksam macht, dass, ich zitiere:
"Die hier abrufbaren Informationen zur Mietpreisentwicklung in Deutschland werden nicht von einer Gemeinde oder Interessensvertreter:innen erstellt oder anerkannt, sondern basieren allein auf einer Auswertung der in unserem Immobilienportal www.wohnungsboerse.net gelisteten Mietwohnungen. ..."
Nachzulesen hier:
https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Neumuenster/8181
Trotzdem sehr interessant, da es nach meinen eineinhalb jährigen Wohnungssuchen mit leistungsberechtigten Neumünsteraner Singel-Haushalten die Realität absolut wiederspiegelt.
Es gibt zwar Wohnungsangebote, aber kein Leistungsberechtigter, der seine Miete vom Jobcenter erhält, hat eine Chance sie zu bekommen. Nicht bei den vorherrschenden Mietpreisen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Monica Gille aus Neumünster
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.10.2023
Petition endet: 08.01.2024
Region: Neumünster
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

Weil die übernommene Miete vom Jobcenter von der tatsächlichen zu zahlenden Miete abweicht. Für eine 50m²-Wohnung in Neumünster liegt der durchschnittliche Mietpreis (Kaltmiete) 2023 bei 8,39 EUR/m². Für eine 70m² große Wohnung zahlt man zur Zeit 8,19 EUR/m².

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