238 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Regierungspräsidium Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Änderung der Naturparkordnung des Naturparks Neckartal-Odenwald. Bis zum 2.10.2014 können noch Einwendungen gemacht werden.
Hintergrund: Naturpark wird Windpark?
In den Wäldern der beiden Odenwälder Naturparks sind derzeit etwa siebzig Windparks in Planung (siehe crowdmap.geog.uni-heidelberg.de/windkraft/). Erste Windkraftanlagen wurden errichtet (z.B. Mossautal), weitere Bauanträge sind bereits gestellt.
Die Windräder, die mitten im Naturpark gebaut werden sollen, sind großindustrielle Anlagen mit Nabenhöhen von mehr als 140 m und Gesamthöhen von mehr als 200 m. Zum Vergleich: Höhe des Mannheimer Fernsehturms: 212 m. Für ihren Bau müssen ca. 30 m tiefe Betonfundamente ins Erdreich getrieben, hektarweise Wald gerodet, Schneisen geschlagen, Leitungen verlegt, Waldwege ausgebaut und verbreitert werden. Dem Odenwald droht nun das gleiche Schicksal wie Hunsrück und Soonwald, die in den letzten zwei Jahren von einer Natur- und Waldregion in eine Industrie- und Techniklandschaft verwandelt wurden.
Mit den Zielen eines Naturparks ist der Ausbau der Windenergie im Odenwald nicht vereinbar (Auszug aus der Naturparkverordnung):
(1) Zweck des Naturparks Neckartal-Odenwald ist, diesen als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln und zu pflegen, insbesondere: - die unterschiedlichen Einzellandschaften des Naturparks […] in ihrem naturnahen Landschaftscharakter zu erhalten. […] - die natürliche Ausstattung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu verbessern,….
Dennoch plant das Regierungspräsidium Karlsruhe die Naturparkverordnung des Naturparks Neckartal-Odenwald zu ändern, womit der Bau von Windkraftanlagen erleichtert würde:
Bisher ist für die Zulassung von Windenergieanlagen im Naturpark die schriftliche Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Naturparkverordnung erforderlich.
Durch die geplante Änderung von § 2 Abs. 3 S. 3 der NP-VO (Erklärung zur Erschließungszone) entfällt auf diesen Flächen der Erlaubnisvorbehalt nach § 4 der Naturparkverordnung.
Die Erlaubnis vom Landratsamt wäre künftig beim Bau von Windkraftanlagen im Naturpark Neckartal-Odenwald nicht mehr nötig(!).
UNSERE PETITION: Wir – die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition sprechen uns gegen die geplante Änderung der Naturparkverordnung des Naturparks Neckartal-Odenwald aus. Wir wenden ein, dass die untere Naturschutzbehörde - nicht zuletzt aufgrund ihrer Ortskenntnis und ihres regionalen Fachwissens – eine wichtige Aufgabe bei der Genehmigung von Windparkanlagen im Naturpark Neckartal-Odenwald wahrnimmt. Wir sprechen uns dagegen aus, dass gerade jetzt – wo dem Naturpark Neckartal-Odenwald die schwerwiegendsten Veränderungen und Eingriffe seit seinem Bestehen bevorstehen – auf einen Erlaubnisvorbehalt der unteren Naturschutzbehörde beim Bau von Windkraftanlagen verzichtet werden soll.
Mit unserer Unterschriftensammlung möchten wir auch die Wichtigkeit unseres Naturparkes bekräftigen
Begründung
Auch in Zeiten der Energiewende ist der Erhalt von Naturparks eine wichtige, generationsübergreifende Aufgabe.
Gerade weil Deutschland derzeit mit dem Ausbau der Windenergie eine massive Industrialisierung seiner Landschaften erfährt, wäre es wichtiger denn je Naturparks und Biosphärenreservate als Rückzugs- und Erholungsräume für Mensch und Natur zu erhalten. Wenn dies nicht gelingt wird es bereits in wenigen Jahren in Deutschland keine nicht industriell überformte Region und naturnahe Landschaften mehr geben.
Und gerade weil in der deutschen Politik derzeit eine große Bereitschaft besteht alle anderen Schutzgüter der Natur (Landschaftsschutz, Artenschutz, Naturschutz, Lärmschutz…) dem Ausbaus der Windenergie unterzuordnen, müssen wir umso mehr darauf achten nicht vorschnell und unüberlegt das zu zerstören, was wir doch eigentlich vor dem Klimawandel schützen wollen. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall: In unserer Region sollen Windparks vorrangig in den Odenwälder Naturparks entstehen.
Der Bau von Windkraftanlagen wird oft als alternativloses und effizientes Mittel zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele dargestellt. Doch auch bei der Windkraft muss der Nutzen für die Natur bzw. den Klimaschutz in einem Verhältnis zu den im Naturpark anrichteten Schäden stehen. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass der Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz weitaus geringer ist als gemeinhin angenommen: Die derzeit rund 25 000 Windkraftanlagen erzeugen nur knapp 2% des deutschen Endenergiebedarfs. Und die massive Förderung der Windenergie hat zwar dazu beigetragen den Anteil regenerativer Stromerzeugung auf ca 27% des Stromverbrauchs zu steigern. Das eigentliche Ziel - eine Reduzierung des Co2 Ausstosses - wurde damit jedoch nicht erreicht und der Co2 Ausstoss ist in den letzten Jahren gestiegen statt zu sinken. Der deutsche Weg einer Technologieförderung mittels Einspeisevergütung erweist sich zusehends als wenig wirksam für den Klimaschutz– wie auch die Vereinten Nationen im diesjährigen Weltklimabericht (IPCC Klimabericht) feststellen.
Diese Ausführungen sollten weder die Notwenigkeit einer wirksamen Klimaschutzpolitik noch grundsätzlichen den Sinn einer regenerativer Energiegewinnung in Frage stellen – und dennoch die Frage aufwerfen, ob der Beitrag der Windenergie zum Klimaschutz tatsächlich so überragend und alternativlos ist, dass ihr alle anderen Schutzgüter untergeordnet werden dürfen und eine Zerstörung von Naturparks im Namen des Klimaschutzes sinnvoll ist. Es stellt sich bei Windenergie in Naturparks schlichtweg die Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.
Wie bereits erste Erfahrungen aus dem Odenwald zeigen, spielen Landratsämter als Untere Naturschutzbehörde für die Wahrung der Interessen des örtlichen Natur- und Artenschutzes im Rahmen der Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse rund um die Errichtung von Windparks eine wichtige Rolle. Denn dass unter den Artenschutz fallende Tiere und Pflanzen in einem Planungsgebiet vorkommen ist in der Praxis für Genehmigungsverfahren nur dann relevant, wenn ihre Betroffenheit auch Gutachterlich nachgewiesen bzw. amtlich bestätigt ist. Als aktuelles Beispiel sei der „Windpark Greiner Eck“ bei Neckarsteinach genannt: Der (hessische) Windpark soll inmitten eines eigentlich als FFH Gebiet unter Naturschutz stehenden Waldgebietes errichtet werden. In einer Stellungnahme hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar dem Ergebnis eines vom Betreiber des Windparks in Auftrag gegebenen Gutachtens zur FFH-Verträglichkeit widersprochen. Dass keine negativen Auswirkungen auf die charakteristischen Vogel- und Fledermausarten zu erwarten seien, kann das Landratsamt nicht nachvollziehen (RNZ 18.8.14) . Wie Problematisch die „offizielle Bestätigung“ der artenschutzrechtlichen Verhältnisse an potenziellen Windparkstandorten sein kann, zeigt auch ein anderer aktueller Fall aus Eberbach: Ein von den Planern des Windparks „Markgrafenwald“ nahe des Katzenbuckels beauftragter Ornithologe wirft seinem Auftraggeber versuchte Einflussnahme auf sein Artenschutzgutachten vor,- weil dieses nicht das gewünschte Ergebnis lieferte und für den Windpark vernichtend ausfällt (Eberbacher Zeitung 10.7.14).
Diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass in den konfliktgeladenen anstehenden Entscheidungsprozessen zum Windenergieausbau im Naturpark die Fach- und Ortskenntnis der Unteren Naturschutzbehörden wichtiger denn je ist.
Für weitere Informationen und Quellenangaben zu den hier getroffenen Aussagen siehe:
rettet-den-odenwald.de/online-petition/
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petition in Zeichnung
am 05.12.2014Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
vielen Dank für die bisherige Unterstützung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Bürgerinitiative für Samstag den 13.12.2014 zu einer Demonstration in Heidelberg aufruft:
“Für den Erhalt des Odenwaldes als Naturpark. Gegen Windkraftindustrie im Naturpark”
Die Demonstration beginnt um 15:00 Uhr auf dem Bismarkplatz.
Weitere Informationen unter
www.rettet-den-odenwald.de oder Facebook:
www.facebook.com/pages/Rettet-den-Odenwald/1436806743274140
rettet-den-odenwald.de/2014/12/flugblatt-fuer-die-demonstration-am-13-12/
Richard Leiner
Für die BI "Rettet den odenwald" -
Petition in Zeichnung
am 06.10.2014Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
vielen Dank für die Unterstützung. Wir haben die bisher getätigten Unterschriften in der Unteren Naturschutzbehörde Heidelberg abgegeben.
Realistisch betrachtet werden unsere Unterschriften leider die Änderung der Naturparkverordnung nicht verhindern können. Unser Einwand wird von der Verwaltung zwar zur Kenntnis genommen, hat aber keine verhindernde Wirkung.
Aber wir halten unsere Petition dennoch nicht für Nutzlos:
Sie war eine wichtige Möglichkeit auf die Problematik aufmerksam zu machen. Aus diesem Grunde lassen wir die Petition auch noch einige Wochen weiterlaufen.
Auch wenn die offizielle Frist für Einwände nun abgelaufen ist werden wir dem Regierungspräsidium Karlsruhe am Ende... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.