Soziales

Einsichtnahme in Heimakten ehemaliger Heimkinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

500 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

500 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Heimakten und dazugehörige Nebenakten müssen frei und kostenlos für ehemalige Heimkinder zugänglich sein. Diese Petition bezieht sich auf die Akten und Aufzeichnungen kommunaler und kirchlicher Heimträger. Das Recht auf Akteneinsicht darf nicht durch Aufbewahrungsfristen oder Vernichtung der Akten eingeschränkt werden. Hier weise ich bewusst auf Eilbedürftigkeit hin, denn viele Akten werden vernichtet, obwohl die entsprechenden Personen eindeutig die Einsicht der Akte begehren. Das Kirchenrecht darf hierbei nicht über dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Begründung

Juristische Interessen stehen dabei nicht im Vordergrund, da die Kindheit der Suchenden oft schon längere Zeit zurückliegt.

Heimakten und die entsprechend dazugehörigen Nebenakten, Melde- oder Schulakten sind meistens die einzige Informationsquelle für ehemalige Heimkinder, aus der sie etwas aus ihrer Kindheit, und somit über sich selbst in Erfahrung bringen können. Hier weise ich auf Artikel 2, (1) des Grundgesetztes hin. Zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört das Wissen darüber, was in der Kindheit passiert ist, und was zur Unterbringung in einem Kinderheim geführt hat. Eine Verletzung der Rechte dritter sehe ich hier nicht.

Im Bezug auf die Aufbewahrungsfristen von o. g. Akten habe ich die unterschiedlichsten Informationen erhalten. Eine klare Regelung scheint es also hier überhaupt nicht zu geben. Daher sollte es auch keine Einschränkungen durch Aufbewahrungsfristen geben.

Im Bezug auf die Vernichtung von Heimakten ist es für mich erstaunlich, wie viele Akten entweder vernichtet wurden, nicht auffindbar sind, oder schlicht diversen Naturgewalten zum Opfer gefallen sein sollen. Ich selbst erhielt bei meiner Bitte um Akteneinsicht zunächst den mündlichen Hinweis, die Akten gäbe es nicht mehr. Eine spätere Anfrage beim selben Amt ergab: Die Akten würden sich in einem einsturzgefährdeten Keller befinden, der deshalb nicht mehr betreten werden darf. Hier verweise ich auf und § 6, (1 u. 2) BDGS. Nachvollziehbar ist, dass die Archivierung von Akten Platz braucht. Müssen aus diesem Grund Heimakten vernichtet werden, muss dieses die Person entscheiden, über die diese Akte geführt wurde. Ein Vorschlag währe, eine solche Heimakte an das entsprechende ehemalige Heimkind auszuhändigen. Bei Desinteresse sollte auf die Vernichtung der Akte hingewiesen werden, ehe diese erfolgt.

Im Bezug auf die Eilbedürftigkeit möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ehemaligen Heimkindern die Akteneinsicht trotz des Rechts dazu verweigert wird. Schlimmer noch, es werden genau die Akte vernichtet, in die jemand Einsicht nehmen möchte. Nun fragen aber immer mehr ehemalige Heimkinder an, da wir auch an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Themas interessiert sind. Artikel 5, (3) besagt: „ Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Daher ist nicht nachvollziehbar, warum wir ehemaligen Heimkinder so massive Schwierigkeiten mit der Einsicht unserer Heimakten haben. Wir befürchten die Vernichtung weiterer Heimakten, und eine wissenschaftliche Aufarbeitung wird somit unmöglich.

Im Bezug auf Heimakten, die sich im Besitz der Kirchen befinden, sind diese für ehemalige Heimkinder nahezu unerreichbar. In der einzigen Antwort, die ich diesbezüglich erhielt, wurde u. A. auf das Kirchenrecht hingewiesen. Das Kirchenrecht ist aber ein von Religionsgemeinschaften selbst gesetztes internes Recht. Danach haben diese zwar aufgrund der Verankerung im Art. 140 GG das Recht, innere Angelegenheiten selbst zu klären, jedoch darf das Kirchenrecht hier nicht über dem Grundgesetz stehen. Hier verweise ich auf § 2, (4) BDSG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dieser Petition geht es nicht um die Verfolgung juristischer Ziele. Auch die Verunglimpfung der Kirchen ist nicht unser Ziel. Wir möchten unsere Kindheit aufarbeiten und wissen, was mit uns geschehen ist, und warum die Unterbringung in einem Kinderheim überhaupt nötig wurde. Ferner ist uns sehr daran gelegen, endlich dem Tabu und den dazugehörigen Vorurteilen zu begegnen, mit denen wir ehemaligen Heimkinder, bzw. heutigen Heimkindern immer wieder zu tun haben.

Wir interessieren uns für die wissenschaftliche Aufarbeitung unserer Heimzeit. Dazu brauchen wir unsere Heimakten. Kein Wissenschaftler kann arbeiten, wenn ihm das entsprechende Material nicht zur Verfügung gestellt wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.11.2010
Petition endet: 24.01.2011
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

ich war meine ganze Kindheit und Jugend 60er bis Mitte siebziger Jahre in verschiedenen Heimen. Besonders inden 60er Jahren in der Kruppstr.15 in Berlin hatten wir Kinder eine schlechte Zeit. Verbaler Druck, Abfälligkeiten, Schläge usw. waren an der Tagesordnung. An meine Akten, die es irgendwie nicht mehr gibt..., komme ich nach wie vor nicht heran. Dabei ist es doch wichtig, sich rückwirkend zu authentifizieren. Wer war ich für die anderen? Fragen die NIE enden wollen und werden!!!!

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern