Region: Bayern
Tierschutz

Ein Herz für JEDE Rasse. Helft mit zum Umdenken der bestehenden Bayrischen Kampfhundeverordnungung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag / Markus Söder / Joachim Herrmann /

890 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

890 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.01.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag / Markus Söder / Joachim Herrmann /

Wir möchten eine genaue Definierung des sogenannten " Berechtigten Interesse" der Bayrischen "Kampfhundeverordnung" Art 37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) hier ist das Halten von 5 Hunderassen in Bayern, so gut wie nicht mehr möglich.

Wir stellen uns hier eine sehr strenge Regelung vor, die wie folgt aussehen könnte:

  • Der Hund muss aus dem Tierschutz sein.
  • Der Halter muss ein Führungszeugnis vorlegen ohne Einträge.
  • Wesenstest muss abgelegt werden.
  • Der Halter muss einen Hundeführerschein gemacht haben.
  • Gegebenenfalls Anordnung von Leinenzwang innerhalb des Stadt- bzw. Gemeindegebiets.

Sofern diese Punkte erfüllt werden ist die Stadt oder Gemeinde angehalten diesem Berechtigten Interesse auch stattzugeben.

Begründung

Der damalige Ministerpräsident Max Streibl, der Bayerische Staatsminister des Innern Edmund Stoiber und der Staatssekretär des bayerischen Staatsministeriums des Innern Günther Beckstein erlassen 1992 die bayerische Kampfhundeverordnung, welche im Juli 1992 in Kraft trat. Auf Grund von Art 37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I) war somit das Halten von 5 Hunderassen in Bayern, so gut wie nicht mehr möglich.

Es handelt sich dabei um die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit- bull Terrier, Tosa Inu und Bandog. Es gibt ein sogenanntes "Berechtigtes Interesse", das man benötigt, um eine Erlaubnis zum Halten für einen dieser 5 Hunderassen zu bekommen.

Dieses Berechtigte Interesse ist nicht eindeutig definiert und es wird letztendlich von der Stadt oder Gemeinde selbst entschieden, ob sie diesem stattgeben.

Das sollte eindeutig definiert werden und wenn die Punkte eingehalten werden, dann sollte ein Halter auch ein Recht haben eine Erlaubnis zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.05.2018
Petition endet: 22.06.2018
Region: Bayern
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
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