1.657 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Rundfunkkommission der Länder
Streaming- und TV-Anbieter sollen künftig Filme mit FSK-Altersfreigabe abweichend selbst bewerten und damit auch jüngeren Kindern bzw. Jugendlichen zeigen können. Dies sieht ein Entwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. Ein und derselbe Film könnte demnach mit FSK-Altersfreigabe ab 12 Jahren im Kino laufen und als Stream oder im TV ab 6 oder ab 0 Jahren im Kinderprogramm oder Kinderaccount gezeigt werden.
Statt einer zuverlässigen, eindeutigen Altersfreigabe, hätte derselbe Film dann mehrere unterschiedliche Einstufungen. Das sorgt nicht für mehr Jugendschutz, sondern untergräbt das Vertrauen von Kindern, Jugendlichen und Eltern genau dort, wo Jugendschutz gut funktioniert: einheitliche FSK-Altersfreigaben für alle Plattformen, die in unabhängigen und transparenten Prüfverfahren ermittelt werden.
Die FSK und ein Bündnis aus Jugendschutzorganisationen und der Filmwirtschaft fordern die Rundfunkkommission der Länder auf: Streichen Sie die geplanten Änderungen zu abweichenden Freigaben aus dem Entwurf für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (§ 5 Abs. 3 und § 10 JMStV-E), denn sie untergraben den funktionierenden Jugendschutz für Filme, ohne konkreten Anlass oder inhaltliche Rechtfertigung. Kindern, Jugendlichen und Eltern bieten einheitliche und verlässliche Alterskennzeichen eine wichtige Orientierung in einer immer komplexeren Medienlandschaft.
Verhindern Sie die Aufweichung der Altersfreigaben und sichern Sie damit den bewährten Jugendschutz.
Wir freuen uns über jeden Support und Ihre Stimme!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Begründung
Unterstützt wird das Anliegen und die Petition von:
- AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V.
- AG Verleih -- Verband unabhängiger Filmverleiher e. V.
- Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
- Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V.
- Deutsche Filmakademie e.V.
- Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
- Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
- FDW Werbung im Kino e.V.
- HDF Kino e.V.
- Produzentenverband e.V.
- Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
- Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V.
- Verband der Filmverleiher e.V.
- Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V.
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.08.2022
Petition endet:
15.11.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
-
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 21.04.2023
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition -
Der erste Kinobesuch soll nicht gleich ein kleines Trauma auslösen. Ein Gespräch über Filme und Jugendschutz.
am 05.10.2022 -
Änderungen an der Petition
am 29.09.2022
Debatte
Es ist dringend erforderlich allen Bestrebungen entgegen zu treten, die den Jugendschutz zu unterminieren versuchen. Die Kinder und unsere Jugend ist das künftige Fundament unserer freiheitlichen Ordnung.
Deutschland ist ein pluralistisches Land. Es spricht nichts gegen unterschiedliche Entscheidungen zur Altersfreigabe. Bestes Beispiel ist die FSK12-Kennzeichnung, die bei Elternbegleitung nur eine FSK6-Kennzeichnung ist. Im Vergleich mit Altersempfehlungen aus dem Ausland sieht man bei der FSK Abweigungen von über 5 Jahren, die nur mit subjektiven Entscheidungsgründen erklärbar sind. Es geht bei dieser Petition nicht um Kinder- und Jugendschutz, sondern um die Deutungshoheit der FSK.