Ralf Kraudelt
Deutschland ist ein pluralistisches Land. Es spricht nichts gegen unterschiedliche Entscheidungen zur Altersfreigabe. Bestes Beispiel ist die FSK12-Kennzeichnung, die bei Elternbegleitung nur eine FSK6-Kennzeichnung ist. Im Vergleich mit Altersempfehlungen aus dem Ausland sieht man bei der FSK Abweigungen von über 5 Jahren, die nur mit subjektiven Entscheidungsgründen erklärbar sind. Es geht bei dieser Petition nicht um Kinder- und Jugendschutz, sondern um die Deutungshoheit der FSK.
Quelle: www.fsk.de/?seitid=508&tid=72