11.238 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Diese Petition wird unterstützt durch: Bund Naturschutz in Bayern e.V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Nationalpark Partner Bayerischer Wald, Ökologischer Jagdverein Bayern, WWF Deutschland.
Immer wieder werden in Bayern Fälle von illegal getöteten Wildtieren bekannt. Für streng geschützte Tierarten wie Luchs oder Rotmilan gefährdet diese Nachstellung den geringen Bestand der Tiere in Bayern. Der Fang und das Töten sind nach Naturschutzgesetz Straftaten, die bislang nicht mit Nachdruck verfolgt werden. Dafür fehlen in Bayern Strukturen und eindeutige Zuständigkeiten.
Wir fordern daher: • Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit • Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben • eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten Organen • eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen • Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren Veröffentlichung • Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung, Meldeverfahren
Begründung
Je weniger man bei Umweltdelikten hinschaut und ermittelt, desto weniger entdeckt man. Das steht in den Lehrbüchern über Kriminologie und die tägliche Erfahrung bestätigt es. Deshalb hat sich eine breite Front von Umweltverbänden zusammengeschlossen, um der Forderung nach einer effektiveren Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Nachdruck zu verleihen. Ein entscheidender Schritt auf diesem Wege ist eine Umorganisation im Bereich der ermittelnden Behörden und der Aufbau einer schlagkräftigen Ermittlungsgruppe Naturschutzkriminalität in Bayern. Eigene Ermittlungsbereiche im Landeskriminalamt machen eine gezielte Strafverfolgung möglich. Länder wie Österreich und Großbritannien gehen hier mit gutem Beispiel voran. Nordrhein- Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle Umweltkriminalität am Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
Konsequente Ahndung von Umweltschutzkriminalität ist wichtig, da - gegen Tierschutz-, Naturschutz- und Jagdgesetz und Umweltrecht verstoßen wird - Menschen, Nutz- und Haustiere gefährdet werden - streng geschützte, seltene Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand bedroht werden - Lebensräume zerstört werden - Wildtierarten wie Luchs, Fischotter und Rotmilan, sowie besondere Lebensräume (Flußsysteme, Wälder, natürliches Offenland) zum charakteristischen, ursprünglichen und einmaligen Bild Bayerns gehören - Bayern eine internationale Verantwortung hat, Artenvielfalt zu sichern (Bayer. Biodiversitätsstrategie, 2008) - Nach Bayerischem Naturschutzgesetz der Eigenwert der natürlichen Schöpfung anzuerkennen ist
Einige aktuelle Fälle von Tötung geschützter Wildtiere in Bayern: - 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer Mäusebussarde im Landkreis Landshut - 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen 20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei Steinmarder und eine Elster vergiftet aufgefunden - 2013: Landkreis Regen: erschossene Luchsin - 2012: Landkreis Regen: vergiftete Luchsin - 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von 17 Giftködern und 5 verendeten Greifvögeln - 2010: Landkreis Straubing: über 100 tote Vögel durch präparierte Maiskörner um ein Feld - …
Entscheidend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität sind dabei folgende Punkte: - Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit - Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben - die Möglichkeit bei Verdachtsfällen oder Hinweisen selbständig Vorermittlungen einzuleiten - ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, von Naturschutzvergehen bis Abfalldelikt, Tötung geschützter Arten bis CITES Vergehen - eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten Organen - eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen - Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren Veröffentlichung - Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger in Bayern auf, dafür zu sorgen, dass auch in unserem Bundesland eine entsprechende, schlagkräftige Gruppe auf Landesebene aufgebaut wird und die dafür notwendigen Anpassungen im Bayerischen Polizeiorganisationsgesetz vorgenommen werden.
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Die Zeichnungsfrist ist beendet
am 22.05.2014Liebe Unterzeichner der Petition "Ehrensache - Naturschutzkriminalität stoppen",
die Petition wurde heute im bayerischen Landtag verhandelt und abgelehnt. Vielen dank für Ihre Unterstützung, leider wird keine Notwendigkeit gesehen, die vorhandenen Strukturen und die Unterstützung der ermittelnden Stellen wird als ausreichend erachtet.
Im Namen des Aktionsbündnisses "Unser Luchs"
www.bayern-wild.de -
Die Zeichnungsfrist ist beendet
am 20.02.2014Liebe Unterstützer der Petition Ehrensache" Naturschutzkriminalität stoppen.
Kommenden Dienstag werden die Unterschriften an die bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm übergeben. Als Vertreter sind Abgesandte von BUND Naturschutz in Bayern, Landesbund für Vogelschutz in Bayern, Ökologischer Jagdverein Bayern, WWF Deutschland, Aktionsbündnis Unser Luchs und Gregor Louisoder Umweltstiftung mit dabei.
Weitere Info unter www.bayern-wild.de
Wir hoffen, dass durch die offizielle Übgergabe das Thema den Stellenwert bekommen, der dringend notwenig ist! -
Die Zeichnungsfrist ist beendet
am 10.01.2014Liebe Unterstützer der Petition Ehrensache! Natirschutzkriminalität stoppen,
die Onlinepetition ist nun abgeschlossen. Herzlichen Dank für Ihre Unterschrift. Mit über 11.200 Unterschriften haben wir das gesteckte Ziel von 10.000 weit überschritten.
Wir bereiten derzeit die Übergabe an den Bayerischen Landtag vor und halten Sie gerne auf dem Laufenden.
Vielen Dank und ein gutes, gesundes Jahr für alle!
Gregor Louisoder Umweltstiftung im Namen alles Bündnissmitglieder des Aktionsbündnisses Unser Luchs
Debatte
Da fällt mir sofort ein Argument ein: Artikel 20 a Grundgesetz. Ich zitiere: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung." Zitatende. Wenn man in diesem Land die Durchsetzung der übrigen Artikel unserer Verfassung so lasch handhaben würde wie die Durchsetzung des Artikel 20 a Grundgesetz, dann wäre es um uns alle verdammt schlecht bestellt. Sollte einem zu Denken geben.
Noch kein CONTRA Argument.