225 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Im § 50 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes war geregelt, dass zu den besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen Energieerzeugnisse gehören, die mindestens 70 Vol-% Bioethanolanteil besitzen. Das wurde leider zum 31.12.2015 beendet. Ich fordere die Bundesregierung auf, den § 50 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes wieder zu etablieren, um einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Begründung
Derzeit wird massiv auf Elektromobilität gesetzt, was aber noch weit von der Marktreife entfernt ist, ganz abgesehen von der Förderung von Lithium und Kobald, welche nicht mal ansatzweise die Standards von Umweltschutz und Menschenwürde erfüllen. Hier ist noch viel Arbeit nötig. Auch Wasserstoff aus regenerativer Energie befindet sich noch im Versuchsstadium. E85 hingegen hat sich als umweltfreundliche Alternative bereits bewährt und kann mit einer kleinen Anpassung in fast jedem Benziner genutzt werden. Bei der Verbrennung des Ethanol entsteht genauso viel CO2, wie die Pflanzen während des Wachstums der Atmosphäre entzogen haben. Die Herstellung erfolgt bereits in anderen Ländern aus Holz und Stroh und später aus Algen, die nicht in Konkurrenz zu unseren Nahrungspflanzen stehen. Weitergehende Information können auf der Webseite https://www.e85-go.de eingesehen werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.08.2019
Petition endet:
19.11.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Energie
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 23.07.2021Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße,
das openPetition Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 04.11.2020Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-19-08-6130-039005 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren. -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 12.08.2020
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debatte
Ethanol wird ja trotzdem produziert, oder wo kommt das Ethanol für E5 und E10 her? Dann kann man auch E85 anbieten, um die Vorteile der zugelassenen E85-Fahrzeuge bezüglich Kohlendioxidemissionen auch zu nutzen.
Die meisten Auto unterstüzen E85 nicht. Eine Umrüstung ist relativ einfach jedoch kann das KBA (Kraftfahrtbundesamt) bzw. der TÜV die Straßenerlaubnis für das umgerüstete Fahrzeug entziehen / nicht verlängern (Formalitäten). Das Auto ist dann oft nicht mehr Straßenzulässig.