Verkehr

E-Scooter: Das Chaos beenden, nicht das Chaos verschlimmern

Petition richtet sich an
Bundesverkehrsminister und die Länderregierungen im Bundesrat
1.886 Unterstützende 1.815 in Deutschland
6% von 30.000 für Quorum
1.886 Unterstützende 1.815 in Deutschland
6% von 30.000 für Quorum
  1. Gestartet 20.08.2024
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Pro

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Diese Petition macht keinen Sinn. Wir leisten uns 50.000.000 Pkw und gerade mal 1.000.000 E-Tretroller, davon nur 250.000 im Sharing. Es ist ein platzsparendes Verkehrsmittel, welches jetzt schon seinen Beitrag zur Mobilitätswende leistet. Für platzsparende und nachhaltige Mobilität muss in Städten Platz geschaffen werden, diesen müssen wir dem motorisierten Individualverkehr entziehen. Dann ist auch genug Platz für Fahrräder, E-Tretroller UND Fußgänger in den Städten.

Quelle:

2.3

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Quelle:

1.3

2 Gegenargumente
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Contra

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Benutzungspflicht, Radwege, Gehwege, "Fahrrad frei"

Die Gesetzesänderungen versucht doch nur, die rechtlichen Regelungen zwischen eScootern und Fahrrädern anzugleichen. Schilder wie "Verbot für Radfahrer", "Radfahrer frei" an linken Radwegen und am Ende von Einbahnstraßen gelten für eScooter, aber "Radfahrer frei" unter dem Gehwegschild oder Fußgänegerzonen nicht. Fahrradampeln gelten, aber die Erlaubnis rechts abzubiegen wieder nicht.

Quelle:

3.3

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Halteverbote, Gehwege, Fahrrad, eScooter, abstellen

Die Gefahr bei einem Unfall von einem eScooter ist wesentlich geringer, als bei anderen KFZ, insbesondere PKW und LKW. Eine Gleichbehandlung widerspricht damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Der eine muss 1,5m Abstand halten der Andere deutlich weniger. Der Gesetzgeber kodifiziert diese Regelung aus der eKFV nur nochmal in der StVO. Die Halter behindernd abgestellte eScooter können auch jetzt schon sanktioniert werden.

Quelle: www.juraforum.de/news/rechtslage-fuer-e-scooter-in-deutschland_248381#wo-darf-man-elektroroller-abstellen-bzw-parken

2.5

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