Benutzungspflicht, Radwege, Gehwege, "Fahrrad frei"
Die Gesetzesänderungen versucht doch nur, die rechtlichen Regelungen zwischen eScootern und Fahrrädern anzugleichen. Schilder wie "Verbot für Radfahrer", "Radfahrer frei" an linken Radwegen und am Ende von Einbahnstraßen gelten für eScooter, aber "Radfahrer frei" unter dem Gehwegschild oder Fußgänegerzonen nicht. Fahrradampeln gelten, aber die Erlaubnis rechts abzubiegen wieder nicht.
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