Verwaltung

Durchführung einer Stadtbrandinspektorwahl in Schlüchtern in 2021

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Magistrat der Stadt Schlüchtern
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schlüchtern fordern hiermit als Vertreter der aktiven Mitglieder der Einsatzabteilungen daher den Magistrat der Stadt Schlüchtern auf, alternative Wege zur Durchführung der Gemeinsamen Jahreshauptversammlung mit Wahl der Stadtbrandinspektion oder auch eine separate Wahl der Stadtbrandinspektion zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

Die Wehrführer sind sich ihrer Verantwortung zur Vorsicht und Rücksichtnahme im Rahmen der Corona-Pandemie bewusst. Wir erwarten jedoch auch die Wertschätzung, dass wir unserem demokratischen Wahlrecht nachgehen können.

Begründung

Mit Schreiben hat der Magistrat am 13.11.2020 den Stadtverordneten mitgeteilt, die im März 2021 anstehende Wahl ausfallen zu lassen und die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, die beiden amtierenden Stadtbrandinspektoren bis März 2022 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Als Rechtfertigung dafür nennt man das aktuelle Versammlungsverbot und die damit nicht durchführbare Abhaltung einer gemeinsamen Jahreshauptversammlung. Ferner beruft man sich auf den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) vom 24.03.2020, der Wahlhandlungen innerhalb von Feuerwehren zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona Virus diese Handhabung ermöglicht, mit dem Zusatz, dass die Wahl dann zum gegeben Zeitpunkt unverzüglich nachzuholen sei.

Aus Sicht der unterzeichnenden Wehrführer ist dieses Vorgehen aus verschiedenen Gründen nicht rechtmäßig. Im Einzelnen begründen wir dies wie folgt:

  1. Gemäß §13 Wehrführerausschuss der „Satzung für die Feuerwehren der Stadt Schlüchtern“ hat der Wehrführerausschuss die Aufgabe „...sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes und der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schlüchtern zu koordinieren.“ In dieser Angelegenheit ist dieser jedoch weder informiert, noch gefragt worden. Vielmehr wurde es den Beteiligten Wehrführern nur durch Dritte bekannt.
  2. Der Erlass zu Wahlhandlungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gemäß §12 HBKG vom 24. März 2020 mit der Verlängerung vom 18. Mai 2020 und 24. August 2020 ist aktuell nur bis einschließlich 31. Dezember 2020 gültig. Jedoch sieht das HMdIS betont jedoch ausdrücklich, dass solche Wahlen auch weiterhin möglich sind.
  3. Weiter sind wir der Meinung, dass ein solches Vorgehen auch nicht zeitgemäß ist. Es gibt ausreichende Möglichkeiten, wie z.B. eine gestaffelte Wahl, digitale Abstimmung oder eine Wahl per Briefwahl. Die Wahl einer Stadtbrandinspektion kann auch ohne Großversammlung stattfinden. In der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schlüchtern steht unter §12 (3), dass die Wahl anlässlich der gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schlüchtern (§ 15) stattfindet, aber nicht, dass sie nur da stattfinden darf. Auch ist dort nicht festgelegt, dass die Versammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden muss.
  4. Nicht nur die Pandemie stellt eine große Herausforderung für uns alle dar, auch die Weiterentwicklung der Feuerwehren hat für uns eine große Priorität. Dabei stellt für die Wehrführer die Wahl der Stadtbrandinspektoren einen wichtigen Eckpunkt dar.

Das Corona Virus fordert uns nicht nur in unserem Privatleben und schränkt und über die Maße ein, es schränkt auch uns als Feuerwehrleute in der Durchführung unseres Ehrenamts ein. Wir sind Feuerwehrleute und zur Mehrarbeit auch unter erschwerten Bedingungen, wie denen unter Corona bereit. Unser Wahlrecht werden wir uns dadurch nicht nehmen lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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