Gesundheit

Dringende Petition zur Veränderung der CoronaSchVO NRW (Fitnessstudios, Gesundheits- und Rehasport)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petionsausschuss des Landtags NRW

39 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

39 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.01.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petionsausschuss des Landtags NRW

Dringende Petition zur Veränderung der CoronaSchVO NRW i.d.F. vom 30. Oktober 2020 bzgl. der Schließung von Fitnessstudios, Rehabilitationseinrichtungen und öffentlichen Gesundheitssportangeboten (bereits eingreicht beim Petitionsausschuss des Landtags NRW am 01.11.2020)

Begründung

Aufgrund der Coronaschutzverordnung des MAGS NRW ist ab dem 02.11.2020 u.a. der Betrieb von Fitnessstudios verboten (§ 9 Abs. 1 CoronaSchVO). Darüber hinaus ist der Betrieb von Rehabilitationssporteinrichtungen und öffentlichen Gesundheitssportangeboten aufgrund der CoronaSchVO und der dazu erlassenen Verfügungen der kommunalen Behörden nach § 16 CoronaSchVO faktisch eingestellt, und zwar auch dort, wo der Betrieb nicht ausdrücklich verboten ist.

Dieses Verbot bzw. die faktisch behördlich begründete Betriebseinstellung greifen in die Grundrechte aus Art. 2 Abs 1 GG ( Allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 2 Abs. 2 GG ein (Recht auf Leben und körperlich Unversehrheit) und die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG für die Nutzer und Betreiber der Einrichtungen ein.

Eine ausreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist nicht erkennbar. Insbesondere fehlt es an einer hinreichenden Güterabwägung.

Die Einstellung des Betriebs der Fitness-, Reha- und Gesundheitssporteinrichtungen ist nicht verhältnismäßig. Es fehlt schon an der Geeignetheit der Maßnahme zur Erreichung des Zwecks der CoronaSchVO, nämlich der Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie (vgl. § 1 Abs. 1 CoroSchVO). Es ist keineswegs nachgewiesen und darüber hinaus auch nicht nachvollziehbar, warum es gerade beim Betrieb von Fitness- und Gesundheitsstudios unter strengen Hygienestandards zu einer erheblichen Gefahr der Infektion mit und damit Ausbreitung des Virus CoViD-19 kommen soll.

Die Maßnahme ist auch nicht erforderlich, da bereits eine verstärkte Kontrolle des Betriebs der Einrichtungen, eine mildere, gleich wirksame Maßnahme ist, die die vollständige Schließung der Einrichtung unnötig macht.

Ferner ist die Maßnahme auch nicht angemessen, da sie die o.g. Grundrechte nicht ausreichend gegenüber dem Schutzzweck „Schutz von Leib und Leben“ abwägt.

Ungeachtet der rechtlichen Fragen ist es auch aus politischen und sozialen Gründen keineswegs sinnvoll, die Einrichtungen – zunächst befristet bis zum 30.11.2020 - zu schließen. Die meisten der o.g. Einrichtungen bieten gerade Dienstleistungen an, die der Förderung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit dienen.

Der mitunter langfristige Verzicht auf diese Angebote kann -wie allgemein bekannt - zu negativen gesundheitlichen Effekten führen. Daneben ist das faktische Verbot vernünftiger sportlicher Betätigung für die Gesellschaft bedenklich, da – wie ebenfalls allgemein bekannt- Sport eine gemeinschaftsbildende und auch aggressionsabbauende Funktion hat.

Bei einer Gesamtbetrachtung der Folgen besteht zu befürchten, dass die Schließung der o.g. Einrichtungen zu einer Zunahme von Erkrankungen, mitunter auch aggressiven Handlungen führen kann, obwohl diese durch die CoronaSchVO gerade vermieden werden sollen. Ferner liegt es nahe, dass es zu vielen sozialen Verwerfungen führt, wenn bereits vorbelastenden Menschen faktisch jede Möglichkeit sinnvoller Freizeitbeschäftigung genommen wird. Insoweit ist die Schließung der Betriebe auch unverhältnismäßig.

Kurz gefasst: Die CoronaSchVO schießt insgesamt bei Weitem über das Ziel hinaus, sollte aber zumindest bei den o.g. Punkten geändert werden.

Der Betrieb von Fitnessstudios, Gesundheits- und Rehabilitationssporteinrichtungen soll deshalb ab sofort wieder ermöglicht werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.11.2020
Petition endet: 31.12.2020
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    gestern (02.02.2021) habe ich eine Mitteilung des Petitionsausschusses des Landtags NRW erhalten. Die Petition ist im Ausschuss besprochen worden. Der Antrag wurde abgelehnt.

    Ich habe mit so einem Ergebnis gerechnet. Nichtsdestotrotz: einen Versuch war es wert!

    Nochmals herzlichen Dank an alle Unterstützer.

    Herzliche Grüße aus Essen
    D. Rahmer

  • Lieber Unterstützerinnen, lieber Unterstützer,

    ich habe die Petion zur Wiedereröffnung von Gesundheitssport- und Fitnesseinrichtungen am heutigen Tag beim Petitionsausschuss des Landtags NRW eingereicht.

    Mit immerhin 39 Unterschriften ist es für mich zumindest ein kleiner Erfolg.

    Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und hoffe, dass wir bald lieber normal leben können.

    Herzliche Grüße aus Essen

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern