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Petiția a contribuit la succes
Petiția a avut succes!
Petiția se adresează: Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB
Hiermit möchten wir die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit zur Kündigung der am 31. Oktober 2013 auslaufenden Tarifverträge im Bereich Zeitarbeit bewegen.
motive
Um Equal Pay für Leiharbeiter überhaupt erst möglich zu machen, müssen die auslaufenden Tarifverträge BAP (BZA) und iGZ fristgerecht zum 30.04.2013 gekündigt werden.
Obwohl der DGB Kenntnis von einer fehlenden Tarifzuständigkeit einzelner Gewerkschaften hat, möchte er wie bereits im Vorfeld angekündigt, die ungültigen Tarifverträge BAP (BZA) und iGZ ein weiteres Mal entgegen dem Interesse von Leiharbeitern verlängern.
Dies ist ein handfester Skandal, welcher verhindert werden muss!
Dazu der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Däubler in der Tageszeitung jW:
„der Equal-Pay-Grundsatz im AÜG könne nur durch einen Tarifvertrag aufgehoben werden, der ein anderes Entgeltniveau sichert. »An dieser Sicherung fehlt es aber, wenn der Vertrag lediglich in der Nachwirkung ist, da der Arbeitgeber davon jederzeit abweichen kann.« Der Professor von der Uni Bremen verweist zudem auf die hohe Fluktuation in der Branche, die die Nachwirkung des Tarifvertrags schnell einschränken würde.“
Quelle: Tageszeitung jW vom 26.01.2013 - https://www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php
Informații privind petiția
Petiția a început:
12.01.2013
Petiția se încheie:
14.03.2013
Regiune:
Germania
categorie:
știri
-
Die Petition ist umgesetzt worden
pe 14.03.2013Die DGB Tarifverträge werden laut Tarifgemeinschaft Zeitarbeit fristgerecht gekündigt! -
Petition in Zeichnung
pe 14.03.2013Lieber Unterstützter der Petition „ Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen – Equal Pay für Leiharbeiter!“
Hiermit möchten wir dir mitteilen, dass wir die Petition an welcher Du teilgenommen hast, mit dem heutigen Datum beenden werden.
Da die IG Metall gestern im Namen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit bekannt gegeben hat, dass die Tarifverträge BZA (BAP) und iGZ fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt werden, ist das hauptsächliche Ziel der Petition erreicht.
Dennoch haben wir leider keine guten Nachrichten.
Leider hat die IG Metall gestern auch bekannt gegeben, dass die aktuellen und ungültigen Dumpinglohn-Tarifverträge BZA(BAP) und iGZ trotz aller Kritik auch weiterhin die Basis für nachfolgende Tarifverträge bilden werden.
Eine Anwendung bzw. ein zum tragen kommen des gesetzlichen Equal Pay Grundsatzes hat die IG Metall mit Bezug auf fadenscheinige Argumente bereits im Vorfeld ausgeschlossen!
Obwohl diverse Politikberater, Justitiare, Gewerkschafter und Arbeitsrechtler bereits im Vorfeld daraufhin gewiesen haben, dass der Gesetzliche Equal Pay Grundsatz gemäß § 10 Abs. 4 AÜG nur mit gültigen Tarifverträgen umgangen werden kann, führt die IG Metall eben diesen Grund an, um Equal Pay auch in Zukunft zu verhindern.
Gleichzeitig haben mit dem heutigen Tag die Verhandlungen über neue Tarifverträge im Bereich Leiharbeit begonnen. Leider muss man an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass den Leiharbeitern jegliche Mitbestimmung versagt wird. Dabei spielt es auch keine Rolle ob man innerhalb der Gewerkschaften organisiert ist oder nicht. Selbst als organisierter Leiharbeiter wurde man weder zu den zukünftigen Forderungen befragt noch wird es in Zukunft eine Urabstimmung zu den Tarifverträgen im Bereich Leiharbeit geben.
Da wir Leiharbeiter nach den Urteilen des BAG von gestern Equal Pay Ansprüche gegen die Leiharbeitsfirmen nur noch sehr schwer durchsetzten können, bleibt leider auch festzustellen, dass diese ihr Treiben in Kooperation mit den DGB-Gewerkschaften ungeniert fortzusetzen werden.
Fakt ist das Leiharbeiter bei vollem Prozessrisiko ( Minimum 6000 Euro!) nur noch für 3 Monate rückwirkend Nachzahlungen einfordern können. Damit würden sich die Equal Pay Ansprüche im besten Fall auf lediglich auf 2000 Euro beschränken und somit in keinem Verhältnis mehr zu den Prozesskosten stehen.
Hierbei möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass das BAG zugunsten der Arbeitgeber von seinen früheren Entscheidungen mehr als deutlich abgewichen ist. ("Die vereinbarte Ausschlussfrist muss dem Gläubiger eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen"BAG-Entscheidung - 5 AZR 52/05, Rdn. 32). Somit bleibt festzuhalten, dass diese Entscheidung mit dem Europarechtlichen Grundsatz "effet utile" nicht vereinbar ist! Demnach sind nationale Gerichte verpflichtet, dass europäische Recht möglichst effektiv umzusetzen. Die Leiharbeitsrichtlinie läuft auf diese Weise in der Praxis völlig ins Leere.
Mit Bezug auf diese Tatsachen möchten wir uns bei allen Unterstützern bedanken und gleichzeit um weitere Hilfe bitten.
Wir können nur hoffen das sich unter den Unterstützern die diese Nachricht bekommen der ein oder andere Journalist, Webseitenbetreiber oder sonstiges befindet.
Da wir davon ausgehen, dass die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit unter Führung der IG Metall bereits in den nächsten 2 Wochen einen neuen Tarifvertrag für Leiharbeiter präsentieren wird, bleibt nicht mehr viel Zeit zum handeln.
Mit der IG Metall Ankündigung die Branchentarifverträge weiterhin als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu sehen, ist davon auszugehen das die Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Damit würde wohl auch eine Gesetztesänderung der neuen oder alten Bundesregierung im Herbst bis 2017 nichts mehr ändern können!
Darum bitten wir sämtliche Personen die dies verhindern möchten mit Uns Kontakt aufzunehmen.
info@LeakLeiharbeit.de
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Frick von der Initiative LeakLeiharbeit -
Petition in Zeichnung
pe 14.03.2013Lieber Unterstützter der Petition „ Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen – Equal Pay für Leiharbeiter!“
Hiermit möchten wir dir mitteilen, dass wir die Petition an welcher Du teilgenommen hast, mit dem heutigen Datum beenden werden.
Da die IG Metall gestern im Namen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit bekannt gegeben hat, dass die Tarifverträge BZA (BAP) und iGZ fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt werden, ist das hauptsächliche Ziel der Petition erreicht.
Dennoch haben wir leider keine guten Nachrichten.
Leider hat die IG Metall gestern auch bekannt gegeben, dass die aktuellen und ungültigen Dumpinglohn-Tarifverträge BZA(BAP) und iGZ trotz aller Kritik auch weiterhin die Basis für nachfolgende Tarifverträge bilden werden.
Eine Anwendung bzw. ein zum tragen kommen des gesetzlichen Equal Pay Grundsatzes hat die IG Metall mit Bezug auf fadenscheinige Argumente bereits im Vorfeld ausgeschlossen!
Obwohl diverse Politikberater, Justitiare, Gewerkschafter und Arbeitsrechtler bereits im Vorfeld daraufhin gewiesen haben, dass der Gesetzliche Equal Pay Grundsatz gemäß § 10 Abs. 4 AÜG nur mit gültigen Tarifverträgen umgangen werden kann, führt die IG Metall eben diesen Grund an, um Equal Pay auch in Zukunft zu verhindern.
Gleichzeitig haben mit dem heutigen Tag die Verhandlungen über neue Tarifverträge im Bereich Leiharbeit begonnen. Leider muss man an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass den Leiharbeitern jegliche Mitbestimmung versagt wird. Dabei spielt es auch keine Rolle ob man innerhalb der Gewerkschaften organisiert ist oder nicht. Selbst als organisierter Leiharbeiter wurde man weder zu den zukünftigen Forderungen befragt noch wird es in Zukunft eine Urabstimmung zu den Tarifverträgen im Bereich Leiharbeit geben.
Da wir Leiharbeiter nach den Urteilen des BAG von gestern Equal Pay Ansprüche gegen die Leiharbeitsfirmen nur noch sehr schwer durchsetzten können, bleibt leider auch festzustellen, dass diese ihr Treiben in Kooperation mit den DGB-Gewerkschaften ungeniert fortzusetzen werden.
Fakt ist das Leiharbeiter bei vollem Prozessrisiko ( Minimum 6000 Euro!) nur noch für 3 Monate rückwirkend Nachzahlungen einfordern können. Damit würden sich die Equal Pay Ansprüche im besten Fall auf lediglich auf 2000 Euro beschränken und somit in keinem Verhältnis mehr zu den Prozesskosten stehen.
Hierbei möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass das BAG zugunsten der Arbeitgeber von seinen früheren Entscheidungen mehr als deutlich abgewichen ist. ("Die vereinbarte Ausschlussfrist muss dem Gläubiger eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen"BAG-Entscheidung - 5 AZR 52/05, Rdn. 32). Somit bleibt festzuhalten, dass diese Entscheidung mit dem Europarechtlichen Grundsatz "effet utile" nicht vereinbar ist! Demnach sind nationale Gerichte verpflichtet, dass europäische Recht möglichst effektiv umzusetzen. Die Leiharbeitsrichtlinie läuft auf diese Weise in der Praxis völlig ins Leere.
Mit Bezug auf diese Tatsachen möchten wir uns bei allen Unterstützern bedanken und gleichzeit um weitere Hilfe bitten.
Wir können nur hoffen das sich unter den Unterstützern die diese Nachricht bekommen der ein oder andere Journalist, Webseitenbetreiber oder sonstiges befindet.
Da wir davon ausgehen, dass die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit unter Führung der IG Metall bereits in den nächsten 2 Wochen einen neuen Tarifvertrag für Leiharbeiter präsentieren wird, bleibt nicht mehr viel Zeit zum handeln.
Mit der IG Metall Ankündigung die Branchentarifverträge weiterhin als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu sehen, ist davon auszugehen das die Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Damit würde wohl auch eine Gesetztesänderung der neuen oder alten Bundesregierung im Herbst bis 2017 nichts mehr ändern können!
Darum bitten wir sämtliche Personen die dies verhindern möchten mit Uns Kontakt aufzunehmen.
info@LeakLeiharbeit.de
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Frick von der Initiative LeakLeiharbeit
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-E9046621-14CE2D9B/internet/style.xsl/leiharbeit-gewerkschaften-verhandeln-ueber-neue-tarifvertraege-11401.htm
http://www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php
Dezbatere
Kündigen! in den BZA-IGZ-Tarifverträgen steht, sie müssen 6 Monate vor dem 31.10.2013 gekündigt werden. Sonst gelten sie weiter. Die Kündigung wird von DGB, IGM u.a. abgelehnt mit Verweis auf die vereinbarten Branchenzuschläge (BZ) und der Behauptung, es würden neue Dumpinggewerkschaften gegründet. Diese wären aber rechtlich genau so unhaltbar wie die Christl.Gewerkschaften. BZ ersetzen nicht Schichtzuschläge + Leistungsentgelt der Stammbelegschaften. Hunderte neue Tarifverträge wären nötig.
Was würde eigentlich passieren, wenn man den Leiharbeitern mehr zahlt? Ich befürchte, dass das Land dann mit ausländischen Arbeitern überflutet werden würde und die Arbeitslosigkeit der Deutschen noch weiter steigen würde. Anscheinend ist die Arbeit hier f. die Leiharbeiter auch zu diesen Bedingungen noch immer besser als in ihren Heimatländern, sonst würden sie nicht kommen. Deshalb find ich, dass es reichen würde, einfach die Arbeitsbedinungen ein bisschen zu verbessern.