14.03.2013, 13:56
Lieber Unterstützter der Petition „ Diskriminierende Tarifverträge jetzt kündigen – Equal Pay für Leiharbeiter!“
Hiermit möchten wir dir mitteilen, dass wir die Petition an welcher Du teilgenommen hast, mit dem heutigen Datum beenden werden.
Da die IG Metall gestern im Namen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit bekannt gegeben hat, dass die Tarifverträge BZA (BAP) und iGZ fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt werden, ist das hauptsächliche Ziel der Petition erreicht.
Dennoch haben wir leider keine guten Nachrichten.
Leider hat die IG Metall gestern auch bekannt gegeben, dass die aktuellen und ungültigen Dumpinglohn-Tarifverträge BZA(BAP) und iGZ trotz aller Kritik auch weiterhin die Basis für nachfolgende Tarifverträge bilden werden.
Eine Anwendung bzw. ein zum tragen kommen des gesetzlichen Equal Pay Grundsatzes hat die IG Metall mit Bezug auf fadenscheinige Argumente bereits im Vorfeld ausgeschlossen!
Obwohl diverse Politikberater, Justitiare, Gewerkschafter und Arbeitsrechtler bereits im Vorfeld daraufhin gewiesen haben, dass der Gesetzliche Equal Pay Grundsatz gemäß § 10 Abs. 4 AÜG nur mit gültigen Tarifverträgen umgangen werden kann, führt die IG Metall eben diesen Grund an, um Equal Pay auch in Zukunft zu verhindern.
Gleichzeitig haben mit dem heutigen Tag die Verhandlungen über neue Tarifverträge im Bereich Leiharbeit begonnen. Leider muss man an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass den Leiharbeitern jegliche Mitbestimmung versagt wird. Dabei spielt es auch keine Rolle ob man innerhalb der Gewerkschaften organisiert ist oder nicht. Selbst als organisierter Leiharbeiter wurde man weder zu den zukünftigen Forderungen befragt noch wird es in Zukunft eine Urabstimmung zu den Tarifverträgen im Bereich Leiharbeit geben.
Da wir Leiharbeiter nach den Urteilen des BAG von gestern Equal Pay Ansprüche gegen die Leiharbeitsfirmen nur noch sehr schwer durchsetzten können, bleibt leider auch festzustellen, dass diese ihr Treiben in Kooperation mit den DGB-Gewerkschaften ungeniert fortzusetzen werden.
Fakt ist das Leiharbeiter bei vollem Prozessrisiko ( Minimum 6000 Euro!) nur noch für 3 Monate rückwirkend Nachzahlungen einfordern können. Damit würden sich die Equal Pay Ansprüche im besten Fall auf lediglich auf 2000 Euro beschränken und somit in keinem Verhältnis mehr zu den Prozesskosten stehen.
Hierbei möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass das BAG zugunsten der Arbeitgeber von seinen früheren Entscheidungen mehr als deutlich abgewichen ist. ("Die vereinbarte Ausschlussfrist muss dem Gläubiger eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen"BAG-Entscheidung - 5 AZR 52/05, Rdn. 32). Somit bleibt festzuhalten, dass diese Entscheidung mit dem Europarechtlichen Grundsatz "effet utile" nicht vereinbar ist! Demnach sind nationale Gerichte verpflichtet, dass europäische Recht möglichst effektiv umzusetzen. Die Leiharbeitsrichtlinie läuft auf diese Weise in der Praxis völlig ins Leere.
Mit Bezug auf diese Tatsachen möchten wir uns bei allen Unterstützern bedanken und gleichzeit um weitere Hilfe bitten.
Wir können nur hoffen das sich unter den Unterstützern die diese Nachricht bekommen der ein oder andere Journalist, Webseitenbetreiber oder sonstiges befindet.
Da wir davon ausgehen, dass die DGB Tarifgemeinschaft Zeitarbeit unter Führung der IG Metall bereits in den nächsten 2 Wochen einen neuen Tarifvertrag für Leiharbeiter präsentieren wird, bleibt nicht mehr viel Zeit zum handeln.
Mit der IG Metall Ankündigung die Branchentarifverträge weiterhin als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu sehen, ist davon auszugehen das die Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Damit würde wohl auch eine Gesetztesänderung der neuen oder alten Bundesregierung im Herbst bis 2017 nichts mehr ändern können!
Darum bitten wir sämtliche Personen die dies verhindern möchten mit Uns Kontakt aufzunehmen.
info@LeakLeiharbeit.de
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Frick von der Initiative LeakLeiharbeit