531 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Dietmar Nietan
Sehr geehrter Herr Nietan,
als Schatzmeister der SPD sind Sie verantwortlich für die Medienbeteiligungen der SPD, unter anderem hält die Medienholding der SPD, die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (ddvg) mit Sitz in Hamburg, 57,5% am Zeitungsverlag Neue Westfälische in Bielefeld. Vor dem Hintergrund dieser Mehrheitsbeteiligung fordern wir Sie nachdrücklich auf, die Vorgehensweise dieses Zeitungsverlages bei der Anpassung der Zeitungszustellung an die Gesetzgebung rund um das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu unterbinden!
Begründung
Zeitungszusteller arbeiten unter erschwerten Bedingungen in der Nacht, bewegen viel Gewicht und sind allen Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Aufgrund der Kürze der möglichen täglichen Arbeitszeit sind die Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt. Entgegen den Behauptungen des Bundesverbands der Zeitungsverleger (BDZV) ist die Zeitungszustellung dennoch heute kein reiner Nebenjob mehr. Viele Zeitungszusteller leben von dem Geld, das sie mit dieser Arbeit verdienen und es gibt weit mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse als behauptet. In der Branche ist dies bekannt.
Trotzdem setzt der Zeitungsverlag Neue Westfälische zur Zeit ein Großkonzept um, die Personalkosten, die durch das MiLoG entstehen, zu reduzieren.
Dieses Konzept beinhaltet u.a. das Ausüben psychischen Drucks auf die Zeitungszusteller in Form von Arbeitsplatzverlustdrohung, sollten sie nicht einverstanden sein, zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher ihre Arbeit zu leisten.
Selbst vor der Ausführung dieser Drohung wird nicht haltgemacht!
Für die Zustellgebiete werden sukzessive neue Zusteller gesucht und Aufträge an innerhalb der Mediengruppe neu gegründete Unternehmen vergeben. Zusteller, die jahrelang gute Arbeit geleistet haben, werden dadurch grundlos gekündigt und verlieren ihre Existenzgrundlage!
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden umgangen oder ignoriert!
Die Tätigkeit der Zeitungszustellung ändert sich nicht, trotzdem verneint der Verlag als federführender Verantwortlicher einen Betriebsübergang.
Sehr geehrter Herr Nietan, ermöglichen Sie den Zeitungszustellerinnen und -zustellern des Zeitungsverlages Neue Westfälische, im Rahmen eines geordneten Betriebsübergangs nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in die neu gegründeten Unternehmen überzugehen. Der Betriebsübergang sichert der vorhandenen Belegschaft ihren verdienten Lohn, berücksichtigt langjährige Betriebszugehörigkeiten und regelt die Arbeitsbedingungen. Die Mitbestimmung des Betriebsrates wäre durch Aufstellung eines Interessenausgleiches und Sozialplans gewahrt. Und auch die Zukunft der Arbeitnehmervertretung wäre sichergestellt. Dennoch können unter Berücksichtigung einer normalen Fluktuation und daraus begründeten Neueinstellungen zu neuen Bedingungen langfristig Personalkosten reduziert werden.
Als Vertreter einer noch immer als „Partei der Arbeiter“ wahrgenommenen Partei, die sich die Einführung eines deutschlandweiten Mindestlohnes auf die Fahne schreibt und die die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte fördern will, können Sie diesem Vorgehen nicht tatenlos zusehen! Nutzen Sie Ihren Einfluss durch die Mehrheitsbeteiligung und bereiten Sie dem existenzvernichtenden Verhalten des Zeitungsverlages Neue Westfälische ein Ende und führen Sie einen geordneten Betriebsübergang durch!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.08.2015
Petition endet:
31.12.2015
Region:
Regierungsbezirk Detmold
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
-
Liebe Unterstützer,
bei Beginn der Petition konnten wir damit noch nicht rechnen:
- Der Zeitungsverlag gehört inzwischen zu 100% der ddvg (und damit der SPD)
- Alleiniger Geschäftsführer ist Klaus Schrotthofer, eingesetzt von der SPD!
- Der Auftrag des Herrn Schrotthofer lautet offenbar: Sparen! Koste es, was es wolle!
Die Situation der Zusteller ist noch schlimmer geworden. Im "alteingesessenen" Zustellunternehmen wird weiterhin Stücklohn gezahlt. Einige wenige erhalten eine sog. "Mindestlohnaufstockung". Hier gilt der gesetzliche Mindestlohn von - seit 1.01.16 - 7,23 Euro. Allerdings verweigert man die Zahlung von Nachtzuschlag auf den Aufstockungsbetrag.
Ein Betriebsübergang in die neuen Zustellgesellschaften wird weiterhin abgelehnt!
Statt... weiter -
Liebe Unterstützer,
das Kartellamt hat der Übernahme Mitte Dezember zugestimmt: Die SPD übernimmt ab 1.1.2016 über die ddvg 100% der Anteile am Zeitungsverlag Neue Westfälische und wird damit alleiniger Gesellschafter!
Damit ist mehr denn je die Voraussetzung dafür erfüllt, dass die SPD ihre Versprechungen zum Mindestlohn erfüllen kann! -
SPD jetzt mit 100% Anteilen
am 31.12.2015Mitte Dezember hat das Kartellamt zugestimmt: Die SPD wird ab 1.1.2016 über die ddvg alleiniger Gesellschafter (100%) des Zeitungsverlages Neue Westfälische.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.