310 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft
Laut (SGB)IX §1 muss mir als Person mit körperlicher Behinderung die Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden ( für mich unter anderem die Möglichkeit zu feiern am Werdersee in erreichbarer Nähe) an öffentlichen Plätzen sowie das Treffen mit Freunden zum Feiern am Wochenende, da in der Neustadt aufgrund fehlender Rampen das besuchen von Jugendkeller über Bars und Restaurants nicht möglich ist , zudem ich bei Freunden nicht in die Häuser komme. Daher bin ich wie viele andere aus eigenen Gründen auf eine alternative (wobei Probleme mit Musik in angemessener Lautstärke keine Rolle spielen und durch die sich Anwohner gestört fühlen könnten) angewiesen. (Sozialgesetzbuch neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 den Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Nes Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) ,,§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen" Nach Art 8 und §14 VersG müssen Spontanversammlungen unter freiem Himmel auf öffentlicher Plätzen gestattet werden, zudem nach § 15 Abs. 3 UrhG, § 6 Abs. 5 GrünanlG müssen diese anmeldefrei stattfinden dürfen, nach § 3 LImSchG dürfen bis 22:00 Feiern mit Musik durchgeführt werden. Sie als SPD bitte ich/wir Sie darum das Verbot von Feiern am Werdesee nicht zu Beschließen und fordere mein/unser Recht nach Art.17a, SGB IX §1,Art 8 gemäß Nr. 7 des Vorschlags der Tagesordnung der Sitzung Nr. 11/15-19 vom 14. April 2016 ist für heute Ihre Beschlussfassung über mögliche örtliche Ausnahmen hinsichtlich des Ortsgesetzes zu Freiluftpartys geplant. In diesem Rahmen – so konnte es der aktuellen Tagespresse entnommen werden – ist im Ergebnis geplant, so genannte Freiluftpartys am Werdersee sowie am Stadtwerder zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit, welche mich in besonderer Weise betrifft. Als Person mit körperlicher Behinderung erschwert mir das Vorhaben des Beirates Neustadt die Teilhabe am sozialen Leben. Aufgrund meiner körperlichen Behinderung bin ich auf die Fortbewegung mittels eines elektrischen Rollstuhls angewiesen. Die Partys, welche an den benannten Orten stattfinden, bieten eine hervorragende Gelegenheit, am sozialen Leben gleichaltriger Personen teilnehmen zu können. Hier bietet sich – zumindest wenn das Wetter dies zulässt – vornehmlich die Gelegenheit, Personen gleichen Alters in der Freizeit zu treffen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine sonstige Teilhabe nur sehr eingeschränkt möglich ist. In der Neustadt ist mir der Besuch von Jugendkellern, Bars und Restaurants aufgrund mangelnder behindertengerechter Zugänge leider häufig nicht möglich. Die Freiluftpartys stellen hingegen eine erfreuliche Alternative dar, welche auch der Entwicklung der Persönlichkeit dienen. Würde der Beirat solche Veranstaltungen verbieten, würde erheblich in mein Recht auf Teilhabe am sozialen Leben eingegriffen werden. Dieses Recht auf Teilhabe am Leben der Gesellschaft ist nicht nur in § 1 SGB IX einfachgesetzlich verbrieft, sondern verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip sowie durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich verbürgt. Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG enthaltenen Verbots der Benachteiligung Behinderter sowie der in Art. 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Bremischen Verfassung enthaltenen Gewährleistung die Eröffnung der Möglichkeit einer angemessenen Beteiligung am gesellschaftlichen Leben dringend erforderlich. Was bliebe schließlich von der hierin verbürgten staatlichen Förderung der gleichwertigen Teilnahme? Ein Verbot dieser Veranstaltungen wäre darüber hinaus insbesondere unverhältnismäßig. Die erwähnten Veranstaltungen könnten unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie etwaiger Auflagen nach einem angemessenen Ausgleich der jeweiligen Interessen stattfinden, so dass ein Verbot bereits nicht erforderlich ist. Darüber hinaus erscheint der Eingriff bei einer Gesamtabwägung mit den für ein solches Verbot angeführten Gründen nicht zumutbar.
Begründung
Wenn Du weiter am Werdersee feiern möchtest oder gegen ein generelles Feierverbot an öffentlichen Plätzen bist, dann können wir Deine Unterschrift gut Gebrauchen.
Please ,Bitte SUPPORT,Unterstütze US UNS PLEASE SUPPORT!!!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.04.2016
Petition endet:
31.05.2016
Region:
Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:
Kultur
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben festgestellt, dass zu der Petition "Das Partyverbot am Werdersee stoppen!!!" ungültige Unterschriften erstellt wurden. Wir haben daher heute rund 220 Unterschriften gelöscht, die offensichtlich nicht echt waren.
Um vorzubeugen, dass weitere ungültige Unterschriften automatisch erstellt werden können, haben wir für Ihre Petition eine höhere Sicherheitsstufe für das Unterzeichnen aktiviert. Jetzt muss für jede Unterschrift eine eigene E-Mail-Adresse angegeben und bestätigt werden, bevor sie gezählt wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von openPetition -
Änderungen an der Petition
am 21.04.2016
Debatte
Lärm macht krank! An diesem See befinden sich 2 Krankenhäuser, 1 Naturschutzgebiet, 1 Landschaftsschutzgebiet, Flüchtlingsunterkünfte, Kleingärtner und Anwohner die Im Sommer durch laute Grillfeiern und inzwischen auch im Winter durch den Lärm von Kohtouren keine Ruhe mehr finden. (bis zu 2000 Kohlfahrer samstags - 3 Monate lang) Toiletten sind so gut wie nicht vorhanden. Jedes Jahr mehrere Großveranstaltungen (Drachenbootrennen, Ruderregatta usw.) statt. Alles Gründe nicht noch zusätzliche Feiern an dem für Bremen einzigartigen Erholungsgebiet stattfinden zu lassen.