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Lūgumraksts adresēts: Landtag
In §4 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) soll die Mindestgröße von Integrierten Gesamtschulen im Sekundarbereich I auf drei Züge festgelegt werden.
Pamatojums
Auch mit dem neuen Schulgesetz wird es kleineren Städten und Gemeinden nicht oder nur sehr schwer möglich sein eine IGS als ersetzende Schulform einzuführen. Deshalb fordert das Bündnis IGS Isernhagen/Burgwedel:
In §4 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) soll die Mindestgröße von Integrierten Gesamtschulen im Sekundarbereich I auf drei Züge festgelegt werden.
Begründung
Die bestehende Verordnung schreibt vor, dass eine Gesamtschule 4-zügig(96 Schüler/innen) sein muss. Die Erfahrung zeigt, dass die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler aber auch gewährleistet werden kann, wenn weniger als 96 Schülerinnen und Schüler zum Jahrgang gehören. So kann z.B. auch bei einer 3-zügigen IGS im Rahmen von Binnen- und Fachleistungsdifferenzierungsmaßnahmen ein optimales, d.h. auf die individuelle Leistungsfähigkeit abgestimmtes unterrichtliches Angebot gemacht werden. Die Erfüllung des Bildungsauftrages allgemein und der Zugang zu allen Abschlüssen des Sekundarbereichs I bleiben in vollem Umfang gewährleistet.
Anmerkung
Stellvertretend für andere Gemeinden im Land Niedersachsen, soll am Beispiel der Gemeinden Isernhagen und Burgwedel deutlich gemacht werden, warum eine Veränderung der Verordnung notwendig ist.
In den Gemeinden Isernhagen und Burgwedel (beide Gemeinden haben ca. 20 000 Einwohner) wurden 2014 Elternbefragungen zur zukünftigen Schulstruktur durchgeführt. Ergebnis: In beiden Gemeinden würden ca. 70% der Eltern ihr Kind an einem Gymnasium oder an einer IGS am Ort anmelden. Die anderen Schulformen (in Isernhagen - Realschule und Hauptschule , in Burgwedel – Oberschule) wurden kaum angewählt. Auf Grund angeblich zu geringer Schülerzahlen wurde der Antrag auf Einführung einer IGS des Schulträgers Isernhagen von der Landesschulbehörde abgelehnt. In Burgwedel hat man den Antrag zwar schon formuliert, will aber noch warten, bis das neue Schulgesetz in Kraft getreten ist. Es ist zu befürchten, dass, wenn die oben genannte Verordnung nicht in dem genannten Sinn geändert wird, auch hier mit einer Ablehnung des Antrages zu rechnen sein wird.
In beiden Gemeinden wäre der Bestand des Gymnasiums bei einer Einführung der IGS als die Haupt- und Realschule bzw., die Oberschule ersetzende Schulform am Ort in keiner Weise gefährdet. Die Schülerzahlen sind in beiden Gemeinden auch langfristig für Gymnasium und IGS ausreichend.
Wie soll man den Eltern und dem Schulträger erklären, dass auch nach Verabschiedung des neuen Schulgesetzes eine Gesamtschule am Ort nicht als ersetzende Schulform eingeführt werden kann?
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
27.04.2015
Petīcija beidzas:
26.06.2015
Reģions:
Lejassaksija
Kategorija:
Izglītība
-
Der Petition wurde nicht entsprochen
19.10.2015An alle Unterstützer der Petition.
Ich habe vom Landtagspräsident den Bescheid bekommen das der Petition nicht entsprochen worden ist. Die Begründung erfolgt mit der Stellungsnahme des Kultusministeriums. Dort wird ausgeführt das eine Vierzügigkeit aus padagogischen Gründen notwendig ist.
Wenn jemand den genauen Text haben möchte bitte ich um eine Nachricht, da ich hier leider keine Anhänge mitschicken kann.
Wir können jetzt nur Hoffen das die Anträge der beiden Gemeinden positiv ausgehen.
Ich bedanke mich, auch im Namen des Vereins, für die Unterstützung beiallen Unterzeichnern
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hinrichs
.. -
Die Petition wurde eingereicht
13.07.2015An alle Unterstützer der Petition
auf diesem Wege möchte ich mich bei allen Unterstützer, auch im Namen des Bündnisses IGS Isernhagen/Burgwedel, bedanken. Auch wenn die Anzahl der Unterschriften nicht die erhofte Anzahl erreicht hat, bin ich guter Hoffnung das unser gemeinsames Anliegen zum Erfolg führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hinrichs -
Änderungen an der Petition
06.05.2015
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.