Gesundheit

Corona-Schutzimpfung für Kinder unter 12 jetzt ermöglichen

Petition richtet sich an
Bundesminister für Gesundheit, Bundestag Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages

3.318 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.318 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.09.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesminister für Gesundheit, Bundestag Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages

Wir fordern den Gesundheitsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestages sowie den geschäftsführenden Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, zu sofortigem Handeln auf. Wir fordern allen Kindern ab dem Alter von 5 Jahren schnellstmöglich, durch Weisung an die Behörden und die Schaffung notwendiger gesetzlicher Vorraussetzungen, eine Corona-Schutzimpfung zu ermöglichen.
Die durch das SARS‑CoV‑2 Virus verursachte Covid-19-Erkrankung als auch deren Folgeerkrankungen PIMS und Long Covid stellen für die Gesundheit der Kinder eine Bedrohung dar. Weltweit sind laut Angaben der UNICEF bereits über 11,700 Kinder und Jugendliche in der Folge einer Covid-19-Erkrankung verstorben (1). Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in dieser Alterskohorte ist schnelles, pragmatisches Handeln erforderlich und geboten
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil vom 19.11.21 die hohe Priorität des Gesundheitsschutzes auch bei Kindern deutlich gemacht. Angesichts des Gewichtes der dem Gesundheitsschutz entgegen stehenden Verfassungsgüter setzt es den Gesetzgeber unter Zwang, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, die Bedrohungslage zu beenden.
Die Vermittlung konfligierender Interessen zwischen Gesundheitsschutz einerseits und sozialer Teilhabe, Inklusion, Bildung sowie kindgerechtem Leben andererseits, kann einzig durch eine wirksame Schutzimpfung aller Kinder erreicht werden. 
Der Gesundheitsschutz von Kinder darf nicht mit dem Argument, Kinder trügen nicht in maßgeblicher Weise zur Belastung des Gesundheitssystems bei, weiterhin bei Impfungen hinten an gestellt werden. Die Gesundheit von Kindern ist in besonderer Weise schützenswert, ihr muss darum besondere Aufmerksamkeit staatlichen Handelns gelten.
Mit dem Impfstoff Comirnaty des Herstellers Pfizer-BioNTech steht ein millionenfach bei Kindern eingesetzter (2), gut erforschter, wirksamer, sicherer und durch die EMA auch für die Altersgruppe 5-11 Jahre zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Dieser für Kinder zugelassene Impfstoff ist hinsichtlich des Wirkstoffes identisch mit dem für Kinder nicht zugelassenen Erwachsenenimpfstoff. Beide Impfstoffe sind bei Kindern über 5 Jahren sicher einsetzbar und wirksam (3).
Selbst mit Verfügbarkeit des Kinderimpfstoffes (voraussichtlich ab 13.12.2021) ist die Frage, wie dieser Impfstoff schnell an eine große Anzahl Kinder verabreicht werden kann, noch immer offen. Niedergelassene Kinderärzte sind jetzt schon - saisonal bedingt - aber auch indirekt und direkt durch die Pandemie längst an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Darüber hinaus sehen sich viele Ärzte, die Impfungen für Kinder und Jugendliche anbieten, durch militante Impfgegner bedroht. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie der Bundestag müssen darum die Impfung von Kindern nicht nur ermöglichen, sondern aktiv befördern.
Daher fordern wir: 

  • Den sofortigen Zugang zu Impfzentren für Kinder.
  • Eine behördliche Empfehlung der Impfung für Kinder ab dem Alter von 5 Jahren, um auch für den als Offlabel-Use verwendeten dosisangepassten Erwachsenenimpfstoff, bei Kindern eine Geltendmachung von Ansprüchen entsprechend §60 (1) IfSG zu ermöglichen.
  • Entsprechend dem österreichischen Vorbild müssen Ärzte den bisher erhältlichen und höher konzentrierten, aber auch für Kinder gut dosierbaren Erwachsenen-Impfstoff für Kinder bereits jetzt einsetzen können
  • Ärzte, die den Erwachsenenimpfstoff dosisreduziert offlabel zur Kinderimpfung einsetzen, müssen durch eine behördliche Empfehlung aus der Haftung entlassen werden. 
  • Spezielle kindgerechte Impfangebote für Kinder und Jugendliche müssen durch die Exekutive vor Ort geschaffen werden, z.B. durch Impfaktionen an Schulen, durch mobile Impfangebote oder spezielle Kindertage in Impfzentren. Regierung und Bundestag müssen die dafür notwendigen Mittel im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten bereitstellen.
  • Das Bundesministerium soll mit Anzeigenkampagnen über den Nutzen der Impfung bei Kindern aufklären.
  • Der Bund soll die Länder zur Schaffung von "Offlabel-Kommissionen" auffordern, an die sich Familien mit Kindern unter fünf Jahren wenden können, die durch Vorerkrankungen ein besonderes Risiko aufweisen. Diesen Kindern muss nach individueller Empfehlung in dafür zu schaffenden Einrichtungen Zugang zu einer Offlabel-Impfung ermöglicht werden.

1)https://data.unicef.org/topic/child-survival/covid-19/
2)https://covid.cdc.gov/covid-data-tracker/#vaccination-demographic
3)COVID-19-Impfungen: Empfehlung für Kinder und Jugendliche Version 1.0, Stand: 25.11.2021 des österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Begründung

In Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention anerkennen die unterzeichnenden Staaten, das Recht der Kinder auf ein „Höchstmaß an Gesundheit“. 
Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen [also solchen, die dieses Recht auf Gesundheit zu verwirklichen im Stande sind] Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“(1)
Hierzu gehören auch Schutzimpfungen gegen ansteckende Erkrankungen. Die durch das SARS‑CoV‑2 Virus verursachte Covid-19-Erkrankung ist hochansteckend und bedroht in vielerlei Hinsicht die Gesundheit der Kinder, insbesondere derer mit Chromosomenanomalien, Stoffwechsel- oder Herzerkrankungen. Verschiedene Studien weisen auf neurologische Schädigungen (2), Mikrothrombosen, Systemische Autoimmunerkrankungen (PIMS), Diabetes Typ 1 (3) aber auch Schädigungen des Seh-, Hör- und Geruchssinnes (4) durch Covid-19 hin. 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung vom 19.11.2021, deutlich gemacht, dass die Notwendigkeit des Schutzes „vor sämtlichen mit einer SARS-CoV-2-Infektion einhergehenden Gesundheits- und Lebensgefahren, insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen und Langzeitfolgen (Long Covid)“ bei Kindern einen sehr weiten Rahmen schafft, in dem der Gesetzgeber handeln kann und muss. Dies schafft auch den Raum, Gepflogenheiten hinsichtlich einer Impfempfehlung zu hinterfragen und für die Dauer der Pandemie anderweitig zu regeln. 
Bereits Anfang November wurde vom amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention eine Zulassung des Impfstoffs Comirnaty für den Einsatz auch bei Kindern im Alter ab 5 Jahren ausgesprochen. Die European Medicines Agency schloss sich am 25. November 2021 dieser Empfehlung an und empfahl ebenfalls die Verwendung des Impfstoffes von Pfizer-BioNTech, bei Kindern ab 5 Jahren. 
Mehrere nationale Gesundheitsbehörden in Europa haben unmittelbar nach der EMA-Zulassung eine Empfehlung für die Impfung bei Kindern ab 5 Jahren ausgesprochen. Da der speziell für Kinder formulierte Impfstoff in der EU derzeit noch nicht verfügbar ist und auch nach dem 13. Dezember die tatsächliche Verfügbarkeit nicht absehbar ist, empfehlen diese Behörden, so z.B. in Österreich, den Off-Label-Einsatz des Erwachsenen-Impfstoffes bei Kindern. Auch die sächsische Impfkommission empfiehlt ab 1. Dezember den Off-Label-Einsatz des Impfstoffes für Kinder mit besonderen Risikofaktoren.
Für Eltern ist das zögerliche und zu wenige pragmatische Handeln der Behörden in Deutschland nicht nachvollziehbar. So äußerten Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut/STIKO (namentlich Prof. Rüdiger von Kries und Dr. Martin Terhardt) öffentlich, dass „spätestens“ mit der ersten Lieferung des Impfstoffes für Kinder an den Bund mit einer Empfehlung für Kinder mit besonderen Risiken zu rechnen sei. Gleichzeitig positionierten sie sich aber ausdrücklich gegen die Verwendung des Erwachsenen-Impfstoffes und begründeten dies mit „besonderen Risiken“, die der Off-Label-Einsatz in sich bergen würde. Eine Erläuterung oder Begründung der „besonderen Risiken“ blieben die Mitglieder der STIKO jedoch schuldig.
Ebenso sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz gegen den Off-Label-Einsatz des Erwachsenen-Impfstoffes aus und wies explizit darauf hin, dass Ansprüche nach §60 (1) und (1a) den in Folge einer Schutzimpfung geschädigten Kindern weiterhin verwehrt bleiben würden (5).
Da sich Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Coronaschutzimpfung - nicht weniger als Erwachsene - auch aus Gründen des Allgemeinwohls impfen lassen, sich also in gleichem Umfang für das Allgemeinwohl aufopfern, ist es mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG schlechterdings nicht vereinbar, dieser Altersgruppe den Schutz des § 60 InfSchG weiter vorzuenthalten. 
Viele der Familien mit vorerkarankten Kindern und Angehörigen leben nunmehr seit fast zwei Jahren in Selbstisolation. Diesen Familien muss schnellstens die Möglichkeit geboten werden ihre Kinder impfen zu lassen. Jede weitere Verzögerung zeugt von Ignoranz gegenüber dem Leid dieser Familien.
Eine allgemeine Empfehlung, analog zum Vorgehen in z.B. Österreich, Israel oder den USA, ist insbesondere hinsichtlich des Bestrebens Schulen und Kindertagesstätten auch im Januar offen halten zu können, dringend geboten. 
1)https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
2)https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128532
3)https://www.scinexx.de/news/medizin/so-loest-das-coronavirus-diabetes-aus/
4)https://www.pharmazeutische-zeitung.de/hoerverlust-tinnitus-und-schwindel-relativ-haeufig-%20124514/
5)https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=245&jahr=2021

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sebastian Delius aus Berlin
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.12.2021
Petition endet: 29.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Insbesondere für #Schattenfamilien, Familien mit vorerkrankten Kindern und Angehörigen, ist es wichtig, dass die Kinder schnell und unkompliziert die Möglichkeit erhalten geimpft zu werden. #BildungAberSicher

Kinder haben nur ein sehr geringes Risiko an Covid -19 schwer zur erkranken, auch Long Covid ist kein Thema. Eine rein medizinische Risiko - Nutzen Abwägung für alle Kinder fällt dahre zu Ungunsten der Impfung aus. Jede Mutter und jeder Vater der sein Kind Impfen lassen möchte, kann das bereits tun. Warum es darüber hinaus eine extra Kinder Kampagne geben sollte, ist nicht ersichtlich. Das die meisten Eltern das genauso sehen siehe die Petition gegen die Kinderimpfung mit über 900.000 Unterschriften: https://www.change.org/p/karl-lauterbach-keine-corona-impfpflicht-f%C3%BCr-kinder

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern