67 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Dem Klimawandel entgegenzutreten ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die Politik formuliert zwar Zielvorgaben und bietet einige Teillösungen an, aber deren Wirksamkeit ist zu gering (z.B. [1]). Ein schlüssiges Gesamtkonzept fehlt. Hier ist ein Vorschlag.
Das Konzept zur Überwindung der Klimakrise muss erstens wirksam, zweitens sozial ausgewogen und drittens gerecht sein. Darüber hinaus sollte es einfach anzuwenden und transparent sein. Schließlich ist auch anzustreben, einen global umsetzbaren Lösungsweg aufzuzeigen.
Zur Herbeiführung gewünschter Entwicklungen sind die immanenten Mittel des Staates (wie der Name schon sagt) eine Regulierung durch Steuern. Wenn nun der Ausstoß von Klimagasen unser Problem ist, wäre es nur konsequent, diesen wirksam zu besteuern. Statt des unübersichtlichen Flickenteppichs vieler Gesetze, Regulatorien, Förderprogrammen und Ausgleichsregelungen läge hier ein Instrument zu Steuerung vor, das der Staat auch beherrscht. Technische Lösungen zu entwickeln und auszuwählen, ist hingegen nicht die Aufgabe des Staates und hier ist auch nicht seine Kompetenz. Vielmehr ist die Entwicklung technischer Lösungen die Aufgabe und die Kompetenz von Wissenschaft und Forschung und unter den entsprechenden Rahmenbedingungen würden sich durch die Selbstregulierungsmechanismen des Marktes die besten und zukunftsfähigsten Lösungen entwickeln. Die adäquate und allein ausreichende Rahmenbedingung, die es zu schaffen gilt, wäre meiner Meinung nach eine angemessen hohe Bepreisung des Ausstoßes von CO2 in allen Lebensbereichen. Zwar ist eine solche Regulierung angedacht und in Teilbereichen verwirklicht. Aber sie müsste deutlich konsequenter und höher sein, um eine reale Lenkungswirkung zu entfalten; darüber sind sich alle Experten einig.
Andererseits generiert der deutsche Staat (und fast alle Länder der Erde) immense Einnahmen durch Umsatz- bzw. Mehrwertsteuern. Diese „Steuern“ haben jedoch keine Lenkungswirkung, weil sie pauschal auf alle Waren angewandt werden. Allenfalls sanktionieren sie Konsum per se, aber ob das die Absicht des Staates sein kann, ist angesichts von Konsumförderprogrammen (für die lobbystärksten Wirtschaftszweige) kaum anzunehmen.
Konkret generierte die Bundesrepublik 2019 über die Mehrwertsteuer etwa 183 Mrd. € [2]. Im gleichen Jahr wurden 805 Millionen t Treibhausgase freigesetzt [3]. Bei gleichem Staatshaushalt könnte also die Umsatzsteuer durch eine CO2-Steuer von 230 €/t ersetzt werden. Diese Größenordnung entspricht außerdem den vom Bundesumweltamt ermittelten Klimafolgekosten [4]. Die Lenkungswirkung wäre als gut einzustufen.
Hingegen wurden mit dem Emissionsrechtehandel (EU-ETS) im Durchschnitt der letzten 10 Jahre ein Preis von nur 13,19 €/t CO2 erzielt [5], was für eine effektive Lenkungswirkung viel zu gering ist [6]. Darüber hinaus erfordert der EU-ETS ein ständiges Nachjustieren der Politik (insbesondere in der Festlegung der Gesamtmenge der Zertifikate, der Bestimmung der betroffenen Unternehmen, der Zuteilung der Zertifikate, evtl. einem Mindestpreis und der Anpassung von Handelsregeln). Darüber hinaus verhindert das System auch nicht die Auslagerung CO2-intensiver Produktionsformen in das Ausland. Und schließlich erfasst der EU-ETS nur etwa die Hälfte aller CO2-Emissionen; Verkehr, private Haushalte, Landwirtschaft und andere Industriezweige bleiben unberücksichtigt.
CO2 ist aber, wenn es in die Atmosphäre entweicht, immer gleich schädlich, egal woher es emittiert wird. Es wäre damit nur logisch und gerecht, aber auch transparent und einfach, eine für alle Bereiche gleiche und allgemeingültige CO2-Steuer anzusetzen. Umgekehrt müssten auch Verfahren, die CO2 binden, wie etwa in der Agrar- und Forstwirtschaft, mit dem gleichen Satz vergütet werden.
Aus der chemischen Zusammensetzung der Brenn- und Kraftstoffe lässt sich leicht ermitteln, welche Mengen CO2 bei deren Energieumsetzung entstehen. Dementsprechend könnten diese fossilen Energieträger direkt bei deren Förderung bzw. deren Import besteuert werden. Diese sofortige Besteuerung schlüge sich direkt auf die daraus gewonnene Energie, alle Folgeprodukte sowie den daraus entstehenden Waren und Dienstleistungen nieder. Das komplizierte „Durchschleifen“ bis zum Endverbraucher, wie es bei der Umsatzsteuer der Fall ist, wäre hinfällig.
Ideal wäre es, wenn eine solche CO2-Steuer global (und bestenfalls in gleicher Höhe) erhoben werden würde und alle Staaten hieraus einen Großteil ihrer Einnahmen generieren würden. Solange dies nicht der Fall ist, müssten – um die Verschiebung der CO2-Emissionen ins Ausland zu vermeiden – auch alle importierten Waren gemäß den Klimagasen, die bei deren Produktion wie deren Transport emittiert werden, bewertet und besteuert werden.
Begründung
CO2- statt Mehrwertsteuer wäre wirksam, sozial ausgewogen, wirtschaftsneutral, gerecht, einfach und transparent.
Wirksam:
Eine Besteuerung von etwa 230 €/t CO2, die dem deutschen Staat die gleichen Einnahmen wie die Mehrwertsteuer bringen würde, hätte eine starke Lenkungswirkung. Der finanzielle Anreiz für sparsamen Verbrauch und für die Entwicklung klimagasvermeidender Technologien wäre hoch.
Sozial ausgewogen:
Durch die Aufhebung der Mehrwertsteuer würde der Verbraucher unter dem Strich nicht höher belastet werden. Da ärmere Haushalte und Personen tendenziell weniger Energie verbrauchen und CO2 emittieren, wäre diese Maßnahme sogar sozial förderlich.
Wirtschaftsneutral:
Ebenso wäre, da sich die Kaufkraft nicht ändert, auch die Wirtschaft insgesamt nicht höher belastet. Sicherlich wären – der Absicht entsprechend – klimaschädliche Produkte und Produktionsformen höher sanktioniert, aber klimafreundliche Waren und Prozesse wären entsprechend gefördert.
Darüber hinaus wäre der Wegfall jeglicher Umsatzsteuerverwaltung für alle Unternehmen eine deutliche Entlastung.
Schließlich könnte über eine entsprechende Vergütung für die Absorption von CO2 die Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.
Gerecht:
Ein einheitlicher CO2-Preis sanktioniert jede Emissionsquelle gleichermaßen, genau wie jegliches emittierte CO2 unabhängig der Quelle gleich schädlich ist. Alle Bereiche erfahren den gleichen Veränderungsdruck, aber nirgendwo sind strikte Verbote nötig.
Wenn besteuert wird, was schadet (man könnte im Allgemeinen so verfahren) wäre es weiterhin nur gerecht, diese Steuer an dem jeweiligen Schaden zu bemessen, der verursacht wird. Das Umweltbundesamt berechnet die Klimafolgeschäden von 1 t emittiertem CO2 auf 190 bis 650 € (interpoliert und gerundet für 2022 und je nach „Zeitpräferenzrate“, also wie vollständig die Kosten zukünftiger Generationen berücksichtigt werden) [4]. Der angegebene CO2-Preis von 230 €/t entspricht also näherungsweise den verursachten Folgekosten und wäre damit auch gegenüber künftigen Generationen gerecht, die den Schaden zu tragen haben.
Einfach und transparent:
Die Aufgabe des Staates wäre es lediglich, den CO2-Preis festzulegen, in einem zweiten Schritt den Kraft- und Brennstoffen sowie den importierten Produkten zuzurechnen und schließlich die Steuerzahlungen sicherzustellen. Im Gegensatz zu einer immer unübersichtlicher werdenden Zahl an Gesetzen wäre dieser, eventuell turnusmäßig festzulegende CO2-Preis transparent und für alle nachvollziehbar.
[1]: https://www.fluter.de/was-steht-im-klimapaket-der-bundesregierung
[2]: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/235794/umfrage/einnahmen-aus-der-umsatzsteuer/
[3]: https://www.bmu.de/pressemitteilung/treibhausgasemissionen-gingen-2019-um-63-prozent-zurueck/
[4]: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-02-11_methodenkonvention-3-0_kostensaetze_korr.pdf
[5]: https://de.investing.com/commodities/carbon-emissions-historical-data - mit Angabe des Zeitintervalls, hier 03.06.2011 bis 03.06.2021
[6]: https://www.maz-online.de/Brandenburg/Potsdamer-Klimaforscher-Rockstroem-und-Edenhofer-Es-geht-um-unsere-Heimat
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Petition gestartet:
15.07.2021
Petition endet:
13.07.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 14.03.2023Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Es wird auf die Einführung des nationalen Emissionshandels, der am 01. Januar 2021 gestartet ist, verwiesen und auf andere bereits erfolgte Gesetzesentwürfe. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 04.01.2023Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-08-6130-013916 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren. -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 16.11.2022
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debatte
In den Preis der fossilen Energieträger müssen die Folgekosten des Verbrennens und der Umwandlung (Kunststoffe) wie Überschwemmungen, Dürren, Hungersnöte, Flucht, Kriege u.s.w. mit einberechnet werden. Ansonsten ist unser Kapitalismus in höchstem Maße assozial, wenn er solche sozialen Auswirkungen nicht berücksichtigt.Um den Klimakollaps noch halbwegs abzuwenden, bedarf es eines solchen grundlegenden Ansatzes. Steuerbeamte und Steuerberater gibt es genügend. Und je mehr Staaten mitziehen, um so einfacher wird die Berechnung...
Im Kern ist das eine gute Idee: es geht ja darum, einen CO2-Preis einzuführen. Ein CO2-Preis existiert bereits für weite Teile der Emissionen über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und den europäische Emissionshandel (EU-ETS). Diese Emissionen mit einem zweiten CO2-Preis zu versehen fügt dem nichts wesentliches hinzu, sondern erhöht lediglich die Komplexität und Intransparenz. Ein CO2-Preis ist eine hervorragende Idee. Diese Idee wird von der Politik bereits umgesetzt. Vom dafür eingeschlagenen Kurs jetzt auf einen anderen Ansatz abzuweichen verzögert nur die Zielerreichung.