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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Diese Petition ist umfassender und beinhaltet alle Aspekte der Sozialversicherung (SGB) wie weitere Petitionen, die jeweils nur Teilaspekte berücksichtigen.
Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.
1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
- Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren
- Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren
- Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres
- Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
- Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag gestorben ist
- Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben
2. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger
- Behandlung nach neuestem medizinischem Standard, nicht nach Kassenlage
- Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
- Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)
- Sinnvolle „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
- Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin
- Senkung der Arzneimittelpreise auf niedrigeres EU-Niveau
- Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
- Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)
- Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%
- Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkasse
3. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger
- Volle Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bei stationärer und auch bei häuslicher Pflege
- Die Hotelkosten bei stationärer Pflege trägt der Pflegebedürftige
- Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich für Angehörige und Nicht-Angehörige, welche die Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen (kürzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Altersversorgung)
- Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)
4. Sozialgerechte Beitragsverteilung
- Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte).
- Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
- Nach oben begrenzter Beitragssatz: reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschließen, aber keine Kürzungen bei den Leistungen.
- Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen (Rente, Krankenversicherung) durch den Bundeshaushalt
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz. Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch für Rentner.
Begründung
Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung ist keine Gleichmacherei, sondern stellt nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) Gleichbehandlung her.
Es ist volkswirtschaftlich und im Sinne von Gleichbehandlung nicht einsehbar, dass es neben der Gesetzlichen Sozialversicherung eine private Krankenversicherung, Knappschaften, berufsständische Versorgungswerke und andere separate Absicherungen gibt, die außerhalb der Gesetzlichen Sozialversicherung existieren.
Während die einen mit einer zweckgebundenen Beitragsverwendung rechnen können, müssen die gesetzlich Versicherten die höchstrichterlich bestätigte Beliebigkeit der Verwendung ihrer Beiträge hinnehmen.
Dies nutzt der Staat rigoros aus und finanziert die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu einem großen Teil aus der Gesetzlichen Sozialversicherung - ohne Beteiligung der Versicherten aus anderen Versicherungswerken. Dies widerspricht in höchstem Maße dem Solidargedanken. Beiträge und Leistungen müssen für alle die gleiche Basis haben.
Erst wenn die solidarische Beteiligung jedes Einzelnen am gesetzlichen Sozialsystem gegeben ist, darf die je nach Wirtschaftskraft mögliche zusätzliche Vorsorge erlaubt sein.
Die gesetzlichen Solidarsysteme sind Ausdruck und Errungenschaft einer zivilisatorisch gewachsenen Gemeinschaft und sichern den sozialen Frieden. Sie können nur funktionieren, wenn ausnahmslos alle Bürger eingebunden sind, also auch Politiker, Beamte, Besserverdienende und Selbstständige, und wenn sich alle Bürger durch ein persönliches Interesse an den gesetzlichen Sozialsystemen für eine gedeihliche Entwicklung verantwortlich fühlen.
Solange diejenigen, die mit ihren Beiträgen die gesetzlich geregelten Solidarsysteme finanzieren, offensichtlich keinen Anspruch auf eine angemessene Beteiligung haben, wird bei ihnen das Gefühl schwinden, gerecht behandelt zu werden.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.02.2021
Petition endet:
24.09.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 05.02.2022Liebe Unterstützer*innen!
Meine Petition wurde letztes Jahr im Rahmen Abstmmung21 erstellt und dann nicht erfolgreich, weil die Mehrheit unter "Bürgerversicherung" die gesetzliche Krankenversicherung verstehen. Dabei benötigen wir für alle Gesetze des SGB in eine Bürgerversicherung wandeln sollten. Das hat mir die Pandemie gezeigt. Deshalb haben wir, die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) von Freunden die Aktion Bürgerversicherung-Jetzt! aufgegriffen und werben dort für Unterstützer.
buergerversicherung-jetzt.org/
Ziel ist ein grosses Netzwerk zu knüpfen und durch Gespräche und öffentliche Veranstaltungen auf die Politik und Presse zuzugehen und mit Argumenten zu werben.
Viele Grüße
Diethard Linck
Stellvertretender Vorsitzender... weiter -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
bei meiner vorherigen Mail ist mir ein Schreibfehler unterlaufen.
Der Link zur Plattform muss lauten:
buergerversicherung-jetzt.org/
Ich wurde gefragt, wie es weiter geht.
Meine Antwort dazu:
Wir in der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) möchten zunächst alle Interessierte Personen und Gruppen zusammenfassen. Dann soll auf örtlicher Ebene Gesprächskreise initiiert werden, die wir von der ADG mit Material versorgen. Wie wir dann die Politik dazu bewegen können, sich dem komplexen Prozess anzunehmen, ist noch offen.
Auch für den logistischen Ablauf benötigen wir Unterstützer.
Ihr
Diethard Linck
Stellvertretender Vorsitzender der ADG -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachdem man in der Organisation den Sinn meiner Petition nicht verstanden hatte, man glaubte, es gäbe die Bürgerversicherung nur für die Krankenversicherung, war der Petition nicht der grosse Erfolg.
Wir, die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) macht aber weiter.
Wir glauben, dass die Pandemie gezeigt hat, dass nach dem Neustart am Kriegsende und der Agenda 2020 Sozialversicherung neu gedacht werden muss. Nicht nur Soloselbständige und Minijobbier bedürfen eines umfassenden sozialen Schutzes. Auch der soziale Frieden hängt davon ab, wie sich bei dem Thema Impfen zeigt. Deshalb müssen die sozialen Kassen von Zuschüssen aus der Abhängigkeit vom Staatshaushalt unabhängig gemacht werden.
Dafür... weiter
Debatte
Da man dem Contra-Argument nicht widersprechen kann, also hier (ist auch ein PRO-Argument: Das mit dem Bundeszuschuss ist die Unwahrheit. Kein Wunder, wenn das immer wieder so zu lesen ist. Wer sich mit der Materie auskennt, weiß dass mit dem sogenannten Bundeszuschuss nur Ausgaben ("Versicherungsfremde Leistungen") ausgeglichen werden, die der Staat der Rentenkasse überträgt, und dass diese Ausgaben nicht einmal voll ersetzt werden. D.h. keineswegs wird ein Teil der Renten aus Steuern bezahlt, sondern der Staat schöpft einen Teil der Rentenbeiträge ab, in den vielen Jahren Hunderte Mrd. Euro.
Das Verteilungsproblem besteht vor allem zwischen jetzt und künftig, weniger zwischen erfolgreich und erfolglos. In der Privaten Kranken- ebenso wie der Rentenversicherung sorgt durch Rückstellungen jede/r für sich selbst vor und entlastet so künftige Generationen, das ist nachhaltig, nicht das Umlagesystem mit weiteren Einzahlern und damit Leistungsempfängern aufzublähen, die den Bundeszuschuss von derzeit 125 Mrd weiter nach oben treiben und damit den Staat in die Schuldenfalle. Auch Wettbewerb bringt Effizienz: Der Staat kann es nicht leisten, das zeigen Impfchaos und Maskenverteilaktion.