22 Unterschriften
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Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Eckart Würzner
Die Bürgerinitiative BI-Nh hat das Ziel, den städtebaulichen und klimatischen Charakter Neuenheims zu erhalten.
Wir befürchten, dass durch weitere Nachverdichtung massive Eingriffe ins Neuenheimer Ortsbild entstehen. Ein solcher Eingriff in die ortsüblichen Charakteristika droht nach dem Auszug des Astronomischen Recheninstituts der Universität Heidelberg in der Mönchhofstraße 12-14. Das bebaute Flurstück mit seiner Gründerzeitvilla und einer parkähnlichen Landschaft stellt einen markanten Punkt dieses Stadtteils dar, dem durch Nachverdichtung sein typisches Gepräge genommen wird.
Begründung
Daher fordern wir eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für unseren Stadtteil, die das bauhistorische Erbe und die Grünflächen Neuenheims bewahrt. Das von uns vorgeschlagene Gebiet, das in dieser Satzung unbedingt einbezogen sein muss, bitten wir, dem beigelegten Plan (Anlage 1) zu entnehmen. Mit diesem Geltungsbereich wird ein direkter Anschluss an die Erhaltungssatzung von Handschuhsheim erreicht.
Der von uns vorgeschlagene Geltungsbereich zeichnet sich durch ein historisches Spektrum aus, dessen Wurzeln bis in spätrömische Zeit zurückreichen. Im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit war Neuenheim ein Bauerndorf mit Fischereigewerbe, das allerdings gegenüber der kurpfälzischen Residenz Heidelberg in den Hintergrund trat. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts ist eine architektonische Gesamtkomposition entstanden, die von den Stilrichtungen des Klassizismus, Historismus und Jugendstil geprägt wird. Hierzu gehören zum einen die wirksam gegliederten Fassaden, deren Erscheinungsbild sich aus dem Wechsel von Fenstern, Balkonen, Erkern, Terrassen und Giebeln sowie einer durchdachten Bebauungshöhe ergibt, zum anderen die Einbeziehung von Grünflächen und Platzanlagen. Insbesondere die Bebauung bis 1914, darunter auch das sogenannte "Englische Viertel" (zwischen Werder- und Lutherstraße bzw. Roon- und Mönchhofstraße), ist geprägt von meist einzeln stehenden Villen oder qualitätsvollem Geschosswohnungsbau.
Unmaßstäbliche Ergänzungsbauten oder eine über das gebotene Maß hinausgehende Nachverdichtung dürfen das Ensemble in seiner hohen städtebaulichen Qualität nicht beeinträchtigen (wie um die Gustav-Kirchhoff-Straße und im Bereich der Bergstraße bereits unter Missachtung jeglichen Wissens zu übermäßiger Versiegelung von Freiflächen geschehen).
Dementsprechend fordern wir zum Schutz stadtbaulicher Eigenarten die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit den folgenden Schwerpunkten:
Erhalt städtebaulicher Strukturen
Erhalt historischer Ensembles und Denkmäler
Erhalt von Landschaft und Natur
Gleichzeitig fordern wir die schon längst überfällige Aufhebung des Nachverdichtungs-Beschlusses aus dem Jahr 1990, der durch die freiwerdenden Militärareale und das Bauland im neuen Stadtteil Bahnstadt seine Gültigkeit verloren hat. – Sofern ein längeres Verfahren zu erwarten sein sollte, fordern wir eine vorläufige, ab sofort geltende Aussetzung dieses Beschlusses für den Bereich Neuenheim.
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Petition gestartet:
07.02.2012
Petition endet:
06.08.2012
Region:
Heidelberg
Kategorie:
Bauen
Debatte
Nachverdichtung ist Vergangenheit!!! Die Amis müssen gehen (B.Weber). Es gibt genug Platz ,der intelligent (nicht von Baulöwen)geteilt werden muss. Wir sollten organisieren, selbst eine Wohnung oder Haus,günstig kaufen zu können!!!
Noch kein CONTRA Argument.