4 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Landrat Josef Niedermaier
Im Frühjahr 2022 steht nach Auskunft der Stadt Bad Tölz der Ausbau der inneren Bairawieser Straße an. Dies betrifft den Abschnitt zwischen der Einmündung an der Jahnstraße und der Engstelle auf Höhe der Schießstattstraße. Diese Sanierung ist seit 30 Jahren überfällig und dringend notwendig. Daher begrüßen wohl alle Anwohner, dass der Ausbau nun endlich angegangen wird.
Die vielbefahrene Bairawieser Straße entspricht in der Raumaufteilung bezüglich der verschiedenen Verkehrsarten nicht mehr den aktuellen Sicherheitsrichtlinien. Sie wird häufig als Abkürzung für überörtlichen Verkehr missbraucht, auch von LKW- und Schwerverkehr und oft mit unangemessen hohen Geschwindigkeiten. Insgesamt besteht dadurch ein erhöhtes Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer, aber vor allem für Radfahrer, Fußgänger und insbesondere Schulkinder.
Die lange versprochene und Anfang 2020 veröffentlichte Planung für eine umfangreiche Verbesserung dieser Situation wurde stillschweigend geändert. Stattdessen wurden so gut wie alle positiven Maßnahmen über Bord geworfen, um die Bedingungen für eine bestimmte Förderung des Freistaats in Höhe von 650.000€ zu erfüllen. Diese neue, nicht bedarfsgerechte Planung wurde den Bürgern erst sehr spät mitgeteilt. Weder die notwendige frühzeitige Einbindung der Anlieger noch eine angekündigte Anliegerversammlung haben stattgefunden.
Die ursprüngliche Planung stellte ein schlüssiges Gesamtkonzept zur notwendigen Erhöhung der Sicherheit und Lebensqualität dar. Die aktuell angestrebten Maßnahmen wiederum das genaue Gegenteil, nämlich die Förderung eines störungsfreien Autoverkehrs auf Kosten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Lebensqualität der Anlieger.
Die mit der angestrebten Förderung verknüpften Bedingungen führen aufgrund der Enge des verfügbaren Verkehrsraums auf einem Großteil des Abschnitts dazu, dass viele sinnvolle Vorgaben der anerkannten technischen Regelwerke zur Planung von Verkehrsräumen nicht umsetzbar sind, wie Mindestbreiten von Gehwegen oder alternativ ausgleichende Reduzierung der Geschwindigkeiten.
Man kann davon ausgehen, dass trotz gegensätzlicher erklärter Ziele, die Innenstadt zu beruhigen, stattdessen zusätzlicher überörtlicher Durchfahrtsverkehr durch die Nockhergasse in die Innenstadt geleitet wird, anstatt diesen in Richtung der neuen Nordspange zu führen.
Daher fordern wir: Durchführung der angekündigten (Online-) Anliegerversammlung u. Rückkehr zur ursprünglichen bedarfsgerechten Planung:
Maßnahmen:
- Tempo 30 für Lärmschutz u. Erhöhung der Sicherheit
- Fahrbahnverengungen/Querungshilfen an allen Einmündungen für Schüler
- Grünstreifen als Sicherheitsraum zwischen Straße und Gehweg
- Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bei reduzierter Geschwindigkeit
- Beibehaltung der geplanten Änderung an der Einmündung Jahnstraße
- Erhalt ausreichend vieler Parkmöglichkeiten entlang der Straße
- Sicherheit durch Priorisierung der Gehwegbreiten vor Fahrbahnbreiten
Nachfolgend die Gegenüberstellung der ursprünglichen Planung (Presse bis Anfang 2020)in Abhängigkeit der Förderbedingungen nach unserem aktuellen Wissenstand auf Basis der uns bereitgestellten Informationen:
Gehwege:
1.Planung: Fahrbahnverengungen als Querungshilfen für Schüler[Tölzer Kurier, 13.12.2019]
Aktuelle : 2 von 3 geplanten Fahrbahnverengungen zur Sicherung der kritischen Einmündungen und als Querungshilfen entfallen komplett;
1.Planung: Möglichst breite Grünstreifen und Parkplätze trennen künftig die Gehsteige von der Fahrbahn[Tölzer Kurier, 13.12.2019, 23.12.2019]
Aktuelle : Entfällt, außer im obersten Abschnitt, auch in den kritischen engeren Bereichen. Auch die Parkstreifen als Sicherheitszone entfallen.Ca. 60% der Gehwege sind außerdem nicht richtlinienkonform, also zu schmal oder ohne Sicherheitsraum. Teilweise sind sie sogar schmäler als bisher, trotz Tempo 50 → Priorisierung des motorisierten Verkehrs.
Radverkehr:
1.Planung: Überlegungen zur sicheren Einbindung des Radverkehrs, z.B. Tempo 30 [Tölzer Kurier, 13.12.2019]
aktuell: Entfällt komplett. Fahrradverkehr soll stattdessen ohne nötige Sicherheitsräume auf der ansteigenden Straße bei Tempo 50 ‚mitschwimmen‘
1.Planung: Einbahnregelung als alternativer Vorschlag mit separatem Radweg [Tölzer Kurier, 13.12.2019]
aktuell: Entfällt komplett.
Geschwindigkeitsreduzierung:
1. Planung: Änderung der Einmündung Jahnstraße in den Höhenbergweg (zur Verlangsamung und Reduzierung des Verkehrs) [Tölzer Kurier, 13.12.2019, 23.12.2019]
aktuell: Planung bleibt bestehen
1. Planung: Einbeziehung in die umliegenden Tempo-30-Zonen [Tölzer Kurier, 13.12.2019]
akttuell: Durchgehend 50 km/h gefordert - auch entlang des nur einseitig vorhandenen und oft zu schmalen Gehwegs.
Parkplätze:
1. Planung: Reduzierung von ca. 62 Parkmöglichkeiten auf ca. 30-35 Stück mit dem Ziel durch versetztes Parken die Geschwindigkeit zu reduzieren für eine erhöhte Schulwegsicherheit [Tölzer Kurier, 13.12.2019, 23.12.2019]
aktuell: Wegfall von ca. 53 Parkmöglichkeiten auf der Straße
Begründung
Warum eine Versammlung? Die Anlieger haben sehr viele Fragen, die aufgrund ihrer Vielzahl und Komplexität unter den gegebenen Umständen nur in einem echten Dialog geklärt werden können. Als Beispiele seien nur die Themen „Wegfall Parkmöglichkeiten“ oder der Umgang mit den jetzt mit dem Gehweg überbauten Grundstücke im mittleren Bereich genannt. Aber auch bezüglich der Ermittlung des Verkehrsaufkommens und des LKW- und Schwerverkehrsanteils gibt es erheblichen Informationsbedarf. Beide stellen eine maßgebliche Grundlage für Planungsentscheidungen im Sinne der anerkannten technischen Regelwerke (RASt06, ERA, EFA) dar, in denen in Abhängigkeit dieser Messdaten etwa Mindestbreiten von Gehwegen und Fahrbahnen und der dabei jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben werden.
Die auf Anfrage von der Verwaltung vorgelegte Verkehrszählung hält selbst einer oberflächlichen Plausibilitätsprüfung nicht stand, sie ergibt einen angeblichen Anteil von 47,7% Zweiräder in der letzten Januarwoche 2020! Außerdem fand die Messung kurz nach der unvollständigen Aufhebung der Kanalbaustelle statt und der Messort war zu nahe der Engstelle, so dass erhebliche Zweifel an gemessenen Geschwindigkeiten und Verkehrsaufkommen entstehen müssen. Dies spiegeln die erhobenen Zahlen wider:
1308 Kfz/24h (o.g. Messung der Verwaltung) // 2150 Kfz/24h (veröffentlichte Zahlen [Das Gelbe Blatt 30.12.2019, Merkur 24./25.07.2021]) // 2500-2900 Kfz/24h (aktueller Verkehrsentwicklungsplan [VEP 2014]) // 2400-2800 Kfz/24h (Anwohnermessungen).
Auch der Anteil des LKW- und Schwerverkehrs liegt der Anwohnermessung mit 3%-6% um ein Vielfaches höher, als in der oben genannten Messung der Verwaltung. Dort sind es nur errechnete 1,59%. Leider liegen uns über die genannten Daten hinaus keinerlei Erklärungen zu weiteren Messungen der Verwaltung, ihrer Zählweise, Kalibrierung, Definition und Ermittlung der Fahrzeugkategorien etc. vor.
Trotz objektiv besserer Alternativrouten wie Jahnstraße und Hindenburgstraße wird die enge Bairawieser Straße wegen fehlender Ampeln, Tempo 50 und unwesentlich kürzerer Strecke auch von viel überörtlichem Verkehr als Abkürzung benutzt. Darunter ist viel LKW- und Schwerverkehr, der ohne Gegenmaßnahmen mit Beginn der Bauarbeiten an Hintersberg II erheblich zunehmen wird. Ein Ausbau gemäß der aktuellen Planung wird die Situation noch verschlimmern.
Die Bairawieser Straße braucht keine "Verbesserung des Verkehrsflusses" (Bairawieser_FAQ.pdf auf Webseite der Stadt Tölz), sondern im Gegenteil - wie ursprünglich geplant - eine Reduzierung der Geschwindigkeiten und des übermäßigen Schleichverkehrs, so wie es schon bei der Gaißacher Straße und einigen anderen umgesetzt wurde.
Nach jetziger Kenntnis fallen der Förderung ca. 53 Parkmöglichkeiten für Anlieger, Lehrkräfte und Schüler, sowie Geschäftsinhaber, Besucher der nahen Turnhallen, Mitarbeiter von Arztpraxen und Besucher aus dem Umfeld Nockhergasse und Marktstraße zum Opfer. (siehe hierzu den Anhang Aktueller Sachstand Parksituation")
Dadurch ist die aufgrund der dichten Wohnbebauung notwendige Erschließungsfunktion der Straße nicht mehr ausreichend gewährleistet. Dazu gehören neben der sicheren Zugänglichkeit für Anwohner, Besucher und Lieferanten auch ausreichende Parkmöglichkeiten. Zu Stoßzeiten und zu Schulbeginn/-ende herrscht reger Verkehr mit einem erheblichen Risiko für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Der in den o.g. Anwohnermessungen ermittelte Anteil an Fußgängern und Radfahrern liegt zwischen 21% und 25% und rechtfertigt eine stärkere Berücksichtigung bei Planungen. Dagegen widerspricht die vorliegende förderbedingte Priorisierung einer durchgängigen Fahrbahnbreite von 5,50 m zu Ungunsten der Mindestbreiten von Gehwegen den allgemein anerkannten Richtlinien zur Gestaltung zukunftsfähiger Verkehrsinfrastruktur: danach müssen Straßenquerschnitte nach dem Grundsatz von außen nach innen" geplant werden. D.h. zuerst kommen die Bedürfnisse des Fuß- und Rad- verkehrs, dann erst die Festlegungen der Breitenmaße des KFZ-Verkehrs.
In Folge entsprechen mehr als 60% der aktuell geplanten Gehwege nicht den Mindestanforderungen der aktuellen Richtlinien (RASt06). So fehlt meist der notwendige Sicherheitsraum zur Fahrbahn und die Mindestbreiten werden häufig deutlich unterschritten. Auf einigenAbschnitten sollen die Gehwege im Vergleich zu jetzt sogar noch schmaler werden!
Auf der ges. westl. Straßenseite ist aufgrund d. Enge des Verkehrsraums trotz dichter Wohnbebauung kein Gehweg vorhanden. Auch dies ist nach den genannten Richtlinien bestenfalls bei gleichzeitiger Reduzierung der Geschwindigkeit erlaubt. Bei der aktuellen Planung sind die betroffenen Anlieger beim zwangsläufigen Überqueren der Bairawieser Straße durch die zukünftig noch höheren Fahrgeschwindigkeiten einer unnötig erhöhten Gefahr ausgesetzt.
Durch die Nähe zu Schulzentrum, Kindergarten, Stadtbibliothek, Turnhalle, etc. besteht in der Bairawieser Straße ein hoher Querungsbedarf von und zu den umliegenden Wohngebieten.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.03.2022
Petition endet:
07.05.2022
Region:
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 09.03.2022Petition wird überarbeitet
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.