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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Christian Geselle
Der Hessischer Landtag möge beschließen, die Einführung einer Bildungspflicht von 6 bis 16 Jahre in ganz Hessen als Ersatz für die Schulpflicht und die Berufschulpflicht zu beschließen.
Vorschule von 6 Jahre bis 7 Jahre
Einheitsschule von 7 Jahre bis 16 Jahre
Begründung
Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.
In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland. An unseren heutigen staatlichen Schulen läuft vieles falsch. Dies zeigt auch der gerade erschienene Doku-Film "Alphabet". An fast allen staatlichen Schulen fehlen Lehrer, es gibt sehr viel Ausfall. Außerdem sind die (Lern-)Methoden an den Schulen ineffizient und veraltet. Die Lehrer können sich bei den überfüllten Klassen (32 Personen) nicht mehr um jeden einzelnen Schüler kümmern, so bleiben manche auf der Strecke. Zudem werden viele Schüler gemobbt oder gar körperlich angegriffen, nur weil sie z.B. andere Interessen haben als die Masse, intelligenter sind oder in keinem sozialen Netzwerk Mitglied sind. Man hört auch immer wieder von Kindern und Jugendlichen, die unter psychischen oder körperlichen Beschwerden leiden und trotz mehreren Anträgen in die staatliche Schule gezwungen werden. In Deutschland besteht die Möglichkeit, per Antrag Bildungspflicht genehmigt zu bekommen, jedoch ist eine Genehmigung praktisch unerreichbar. Auch die Gründung von Privatschulen ist in Deutschland nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Für alle diese Missstände würde eine Bildungspflicht Abhilfe schaffen. Diese wird in fast allen europäischen und englischsprachigen Ländern erfolgreich praktiziert.
Bei einer Bildungspflicht muss jede(r) Schüler(in) mindestens einmal im Jahr am Ende eines jeden Schuljahres eine Prüfung (Externisten-Prüfung) an einer staatlichen Schule ablegen, in der festgestellt wird, ob das Lehrziel der betreffenden Schulstufe (dem Lehrplan entsprechend) erfüllt wurde. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, muss im nächsten Schuljahr eine staatliche Schule besucht werden. Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.
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