Bildung

Besoldung des Ersten Beförderungsamtes - u.a. Besoldungsungerechtigkeiten

Petition richtet sich an
Landesregierung NRW

261 Unterschriften

Sammlung beendet

261 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.10.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landesregierung NRW

Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ hat die Landesregierung die längst überfällige und notwendige Anpassung der Einstiegsbesoldung von Lehrkräften der Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I auf A13 eingeleitet. Leider wurde dabei die Chance vertan, das gesamte Besoldungsgefüge zu überarbeiten. Statt bereits vorhandene Ungerechtigkeiten aufzulösen, wurden neue geschaffen. Trotz aller Kritik der Verbände und Gewerkschaften wurden keine Besoldungsanpassungen für Beförderungs-, Funktions-, und Leitungsämter im Schulbereich vorgenommen. Damit bricht die Landesregierung mit dem Grundsatz des beamtenrechtlichen Abstandsgebotes. Besonders deutlich wird dieser Rechtsbruch bei der Nichtanpassung der Besoldung des ersten Beförderungsamtes, welches weiterhin mit A13 vergütet wird, obwohl bereits zwei Anpassungsschritte der Einstiegsgehälter vorgenommen wurden. Statt die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, hat die Landesregierung im Zuge des Gesetzes lediglich einen Prüfauftrag angekündigt, „welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämtern im Schulbereich, sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind.“ Ein Jahr später ist die Landesregierung immer noch nicht in der Lage, ein Prüfergebnis vorzulegen und die nächsten logischen Schritte einzuleiten, denn der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 sieht keine weiteren besoldungsrechtlichen Anpassungen für diese Gruppen vor. Die Ignoranz der Landesregierung dieser Situation gegenüber ist erschütternd und beschädigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen betroffenen Lehrkräften und dem Dienstherrn.
Wir fordern von der Landesregierung:

  • Umgehend zu handeln und die Ungerechtigkeiten des Besoldungsgefüges rückwirkend zu beseitigen. Dabei müssen alle Anpassungen auch ruhegehaltsfähig sein.
  • Besonders das Erste Beförderungsamt ist überproportional von den neu entstandenen Ungerechtigkeiten betroffen. Dieser Tatsache muss endlich Rechnung getragen werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Abstand zwischen Einstiegs- und Erstem Beförderungsamt vor der Änderung des Besoldungsgesetzes eine volle Besoldungsgruppe betrug, einer Prüfung bedurfte, mit einer Ernennungsurkunde besiegelt wurde und nach wie vor die Übertragung zusätzlicher Aufgaben beinhaltet. Ein einfacher (ruhegehaltsfähiger) Zuschlag würde eine deutliche Abwertung (Reduzierung der zugeschriebenen Wertigkeit) bedeuten und kann daher nicht als amtsangemessene Bezahlung gelten.
  • Wir unterstützen in diesem Zusammenhang den Antrag („Gut durchdacht statt schlecht gemacht: …“; Drucksache 18/6384) der SPD-Fraktion im Landtag vom 17.10.23 und beziehen uns ausdrücklich darauf. 
  • Wir erwarten von allen Verbänden einschließlich des DBB rechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten, sollte die Landesregierung weiterhin an ihren rechtswidrigen Nichtanpassungen festhalten.
  • Sollten Anpassungen vorgenommen werden und diese nicht rückwirkend und ruhegehaltsfähig sein, erwarten wir ebenfalls rechtliche Schritte der Verbände.

Begründung

Eine Begründung der Petition findet sich in der Situationsbeschreibung und der Beschreibung der Forderungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Torsten Hautkappe aus Bielefeld
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.02.2024
Petition endet: 05.07.2024
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Bildung

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