Energie

Befangenheit von Gemeinderäten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Jörg Farr
4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Gem. § 18 Gemeindeordnung :Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Die Abstimmung über Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan oder Baugenehmigungen über Windparks dürfen nur von Gemeinderäten abgestimmt werden, die keine Pachtzahlungen oder Nutzungsentschädigungen von Investoren zu erwarten haben. Das sollte vor der Abstimmung schriftlich versichert werden.Der Verstoß muss die Rechtswidrigkeit der Abstimmung zur Folge haben.

Begründung

Wir wehren uns gegen die Windkraftinvestoren, die Gemeinderäte durch Unterzeichnen von Nutzungsverträgen im Vorfeld kaufen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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