Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Gem. § 18 Gemeindeordnung :Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Die Abstimmung über Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan oder Baugenehmigungen über Windparks dürfen nur von Gemeinderäten abgestimmt werden, die keine Pachtzahlungen oder Nutzungsentschädigungen von Investoren zu erwarten haben. Das sollte vor der Abstimmung schriftlich versichert werden.Der Verstoß muss die Rechtswidrigkeit der Abstimmung zur Folge haben.
Begründung
Wir wehren uns gegen die Windkraftinvestoren, die Gemeinderäte durch Unterzeichnen von Nutzungsverträgen im Vorfeld kaufen.
Link zur Petition
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.