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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Horst Seehofer Bayerischer Ministerpräsident
Als Reaktion auf steigende Flüchtlingszahlen hat Bayern schon Anfang letzten Jahres eine harte Abschiebepraxis angekündigt. Besonders mit der Schaffung der sogenannten „Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen“ – ARE I in Manching und Ingolstadt und ARE II in Bamberg – betreibt Bayern eine harte Selektion entlang der Fiktion „Bleibeperspektive“. Vor allem Menschen aus den angeblich „Sicheren Herkunftsländern“ sind davon betroffen. Diese harte Linie wird von manchen Behörden gern übernommen und bis zum Exzess durchgesetzt. Wir fordern, den Flüchtlingen die Ankunft zu ermöglichen und Chancen zu eröffnen, statt sie durch Internierungslager massiv auszugrenzen und schon vor Abschluss des Asylverfahrens von jeglicher Unterstützung abzuschneiden.
Unsere Forderungen • Schließung der Abschiebelager in Bamberg und Manching! • Keine Sonderlager nach Herkunftsland oder anderen Kriterien! Das Asylrecht muss individuell bleiben! • Keine Umverteilung aus dem gewohnten Lebensumfeld in die Isolation! • Keine Abschiebung in Elend und Obdachlosigkeit! • Einzelfälle prüfen! Kein Land kann per Gesetz als „sicher“ erklärt werden!
Im Abschiebefuror Bayern führt die Liste der Bundesländer bei Abschiebungen an. Charterabschiebungen in Staaten Südosteuropas wurden von Pressemitteilungen des Innenministers Joachim Herrmann begleitet, in denen fast euphorisch der neueste Stand der Abschiebezahlen verkündet wurde. Mit fast 3.500 Abschiebungen in 2015 hat Bayern die Zahl von 2014 etwa verdreifacht. Die Ausreiselager in Manching und Bamberg sind zentral für diese Politik. Familien und Einzelpersonen werden dorthin verlegt, die teilweise schon jahrelang in regulären Unterkünften lebten. Schäbige Verhältnisse in den Abschiebelagern sollen dafür sorgen, dass diesen Menschen das Leben in Bayern madig gemacht wird, und sie so möglichst ausreisen. Tun sie es nicht, sollen sie abgeschoben werden. Bayern exerziert mit den Balkanlagern ein Modell, das bald auch bundesweit eingeführt werden soll. Dabei soll der Kreis der Personen, die in diese Lager eingewiesen werden können, erheblich erweitert werden.
ARE – das Abschiebelager Die Lager in Bamberg und Manching sollen den dort eingewiesenen Insassen vor Augen führen, dass sie keine Bleibeperspektive haben. Durch die Einweisung werden sie von Unterstützung abgeschnitten, besonders in Manching, wo es weder Anwälte noch Beratungsstellen oder eine umfassende ehrenamtliche Unterstützung gibt. Sachleistungen sollen ihnen einen weiteren Aufenthalt weniger erträglich machen: Insassen in Bamberg klagen über wenig Essen und nur hauchdünne Decken, unter denen sie nachts frieren. Kinder dürfen nicht mehr in die Schule gehen, selbst wenn diese zuvor in Bamberger Schulen gegangen waren. Stattdessen wird in zwei Klassen eine Art Ersatzunterricht angeboten. Deutsch steht hier nicht mehr auf dem Stundenplan. Regelmäßige Vorsprachen bei der Ausländerbehörde im Lager sollen den Ausreisedruck erhöhen. Der Besuch von Rückkehrberatungsstellen außerhalb der Lager ist den Insassen jedoch verbaut. Die unabhängige Beratungsstelle in Augsburg wurde angewiesen, keine Insassen aus Manching bei der freiwilligen Rückkehr zu beraten oder zu unterstützen.
Kosovo, Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina – alles „sicher“ Die Deklaration der genannten Staaten Südosteuropas als „sicher“ hat Konsequenzen: das Asylverfahren wird im Schnelldurchlauf absolviert, es wird kaum hingehört, was Flüchtlinge vorzubringen haben, die Ablehnung erfolgt als „offensichtlich unbegründet“, und lässt deshalb einen Rechtsschutz gegen die Entscheidung kaum zu. Auch gute Gründe werden in diesen Schnellverfahren kaum gewürdigt. Insbesondere Roma und andere Minderheitenangehörige, die in verschiedenen dieser Staaten mehr erleben als nur Diskriminierung, müssten intensiver angehört werden statt eine Abfertigung im Schnellverfahren zu erleben. Die bloße politische Deklaration, dass diese Staaten „sicher“ seien, erfolgte ohne eine eingehende Prüfung der Menschenrechtslage, und ist nach dem Verfassungsrechtler Norman Paech nicht verfassungsgemäß (norman-paech.de/app/download/5801438372/VB-Einstufungsgesetz-final.pdf). Berichte von Menschenrechtsorganisationen über Missstände und Verfolgung werden ignoriert. Die Familien aus dem Kosovo haben auch Angst vor Auseinandersetzungen. Viele sind aufgrund von ethnischen Konflikten geflohen oder persönlicher Verfolgung als Roma, Ashkali oder Angehörige der serbischen Armee. Sie fürchten sich vor dem Kontakt mit kosovarischen oder albanischen Menschen in den Balkanlagern, manche brauchen sogar spezifischen Schutz.
Begründung
Zunehmend werden Flüchtlinge nach ihren Herkunftsländern sortiert und per Bescheid in Abschiebelager verwiesen. Es hagelt Bescheide, nach denen sich die Flüchtlinge meist schon am nächsten Tag, oft innerhalb von Stunden bereithalten sollten, um per Bus ins Abschiebelager gebracht zu werden. Zwangsweise Abführung durch die Polizei wird denen angedroht, die nicht bereitstehen. Das ist menschenverachtend und mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Viele der betroffenen Familien haben Kinder, die in Schulen gehen, viele konnten das erste Mal nach Beginn ihrer Flucht wieder zur Ruhe kommen, viele Familien haben kranke Familienmitglieder. Wer Glück hatte, konnte über einen Anwalt einen Eilantrag gegen den Bescheid stellen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab zahlreichen dieser Anträge Recht: Ein Teil der Bescheide wurde aufgehoben, so zum Beispiel der Bescheid an eine Familie, in der die Mutter mit Krebs im Krankenhaus liegt. Die Bezirksregierung will Menschen konzentrieren Die Wortwahl der Bescheide ist skandalös. In der Begründung der verschickten Bescheide heißt es: „Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu konzentrieren“. Der Historiker Wolfgang Wippermann hat darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Praxis der „Konzentrationslager“ vor der Zeit des Nationalsozialismus geläufig war. In den 1920er Jahren wurden sogenannte „Ostjuden“ in Lagern „konzentriert“, um sie deportieren zu können (www.freitag.de/autoren/der-freitag/1920-wie-gehabt). Aus der Praxis der willkürlichen, den Einzelfall nicht beachtenden Verschickung der Bescheide lässt sich ein kaum zu überbietendes Maß an Gewissen- und Gedankenlosigkeit herauslesen. Fassungslosigkeit macht sich breit – Integration wird zunichte gemacht Es braucht viele Anstrengungen, um das Ankommen der Menschen und ein gutes Zusammenleben in der Zukunft aufzubauen. In vielen Schulen gibt es mittlerweile Willkommensklassen, Übergangsklassen, Deutschlernklassen für Flüchtlingskinder. Dabei sollen die Kinder "schnell integriert" werden, d.h. fleißig und pünktlich sein, ihre Materialien dabei haben, Hausaufgaben machen, Konflikte gewaltfrei austragen, dabei schnell Deutsch lernen, um in eine Regelklasse wechseln zu können. Lehrer, Sozialarbeiter, Hausaufgabenbetreuungen und die Familien selbst arbeiten vielerorts erfolgreich zusammen. Kinder strengen sich an, sind häufig nach wenigen Wochen ganz normale Mitglieder ihrer Schule. Gerade in den ersten Monaten investieren viele haupt- und ehrenamtlich Tätigen viel Zeit und Energie, damit gutes Ankommen gelingt. Ehrenamtlich Engagierte und Sozialarbeiterinnen, Lehrerinnen, Asylberaterinnen und Helferinnen befinden sich in einer paradoxen Situation. Sie werden hoch gelobt für ihren Einsatz für geflüchtete Menschen. Gefragt sind Wissen und Engagement aber nur dort, wo es dem Staat seine eigentlichen Pflichtaufgaben abnimmt, z.B. Bei Kleidersammlungen, ehrenamtlichen Deutschkursen etc., wo es aber der Politik auch nicht in die Quere kommt. All diese Willkommensbemühungen werden durch die Umverteilung ohne Rücksicht auf Einzelschicksale innerhalb weniger Tagen zunichte gemacht. Fassungslos, aber nicht ohne Widerspruch haben viele Engagierte in den letzten Wochen die Auswirkungen einer bayrischen Asylpolitik miterlebt, die mit den Richtlinien des Kinderschutzes, dem Recht auf Familie, aber auch mit menschenrechtlichen Aspekten wenig zu tun hat. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Mahrenholz rügt im Deutschlandradio Kultur die überbordende Abschiebe-Unkultur. Man könne nicht Menschen abschieben, die hier bereits Wurzeln geschlagen hätten. Er wies auch auf den besonderen Schutz für Kinder und Jugendliche hin, die in Deutschland eine Kita oder Schule besuchten. "Das ist die Auswechslung der Willkommenskultur zur Abschiebe-Unkultur. Das eine ist wunderbar und das andere ist eben nicht schön und jetzt so zu tun, als müsse man das machen, damit Raum geschaffen wird: Das ist lächerlich." (www.deutschlandradiokultur.de/fluechtlinge-ex-verfassungsrichter-ruegt-abschiebe-unkultur.1008.de.html?dram:article_id=340641)
Link zur Petition
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Petition wurde nicht eingereicht
am 14.08.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Ich bin entsetzt über die Parallelwelt, die mitten unter uns entsteht! Dass so viele Menschen zusammengepfercht werden, Familien mit Kindern, für die Asyl minderen Rechts stattfindet, ist grundgesetzwidrig und unmenschlich! Dezentralisieren, Kinder an Kindergarten und Schule teilhaben lassen! Roma und Kurden sollten Bleiberecht bekommen, die Türkei ist kein sicheres Herkunftsland! Jeden Tag schießt die Regierung auf die Kurden! Griechenland und Italien müssen gestärkt werden, um Flüchtlinge gut versorgen zu können, Fluchtursachen bekämpft werden.
Mit 1,5 Mio. Flüchtlinge pro Jahr + Anhang sind wir bereits überlastete. Es können nicht alle in Deutschland unterkommen.