Gesundheit

Ausschreibung von Rollstühlen verbieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe

57.275 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

57.275 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe

Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel, hier insbesondere Rollstühle, führen zu einer Verschlechterung der Situation von pflegebedürftigen Personen und Personen mit Behinderung. Die schnelle Versorgung mit diesen Hilfsmitteln ist bei Ausschreibungen nicht gewährleistet. Als erste große Krankenkasse hat die DAK z.Zt. eine Ausschreibung laufen. Die Erfahrung mit bereits durchgeführten Ausschreibungen hat gezeigt, dass die Qualität der Versorgung stark gelitten hat. Da alle bisherigen Auschreibungen nur den Preis als Zuschlagskriterium hatten, ist die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und wohnortnahe Versorgung nicht gewährleistet.

Da diese Forderung des Gesetzgebers von den Krankenkassen nicht eingehalten werden ist im SGB V der § 127 so anzupassen, dass keine Hilfsmittel mehr ausgeschrieben werden können.

Die Ausschreibungen sind auch fragwürdig, wenn sie im Kontext zu Inklusion, Behindertenrechten, dem mündigen Bürger oder der freien Wahl des Lieferanten gesehen werden.

Begründung

Einer der wichtigsten Sätze des SGB V, § 127 Abs. 1, rechtliche Grundlagen, ist folgender: „Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. „ Es hat sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt, dass genau diese Forderung des Gesetzgebers ständig und mit vollem Wissen der Auftraggeber unterlaufen werden.

Versorgungsqualität Die Qualität der Versorgung und die Qualität der Hilfsmittel durch Ausschreibungen ist kontinuierlich schlechter geworden. Siehe hierzu auch den "IWAK-Forschungsberichte 8" der Universität Frankfurt am Beispiel der Versorgung mit Anti-Dekubitus-Systemen.

Zuzahlung Durchgeführte Ausschreibungen haben gezeigt, sollte ein Versicherter eine an seine Behinderung besser angepasste Versorgung einfordern, geht dies zu Lasten des Versicherten. Es wird über den Weg der Zuzahlung durch den Patienten eine Kostenbeteiligung eingefordert, die oft viel höher als marktüblich ist.

Lieferzeit Durch die Zerstörung der wohnortnahen Versorgung kommt es immer zu einer Verlängerung der Lieferzeiten. Dies nicht nur bei der Erstlieferung eines Hilfsmittels sondern auch bei Reparaturen. Ausschreibungsgewinner sind nicht in der Lage, wegen einer kleinen Reparatur extra einen Fahrer zum Versicherten zu schicken, wie es bei einer wohnortnahen Versorgung möglich ist. Bei der Untersuchung der Uni Frankfurt wurde festgestellt, dass es durchschnittlich 7 Tagen bis zur Lieferung dauert. Das ist für eine Person nach einer Krankenhausentlassung nicht akzeptabel.

Ausschreibungskriterien In allen Ausschreibungen die bisher veröffentlicht wurden, ist das einzige Zuschlagskriterium der Preis. Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität, es ist nur der Preis. Durch die dringend notwendige Zuzahlung der Versicherten, um die Rentabilität bei dem Ausschreibungsgewinner zu erhalten, stellt sich die Frage, ob hier von einem zweiten Krankenkassenbeitrag gesprochen werden muss, der so im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.10.2014
Petition endet: 10.04.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Guten Tag liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

    die Petition hat erste Wirkung gezeigt. In verschiedenen Medien wie Deutsche Handwerkszeitung, Apotheken Umschau, Focus, Deutschlandfunk usw. wurde das Thema Auschreibung von Hilfsmitteln und Zuzahlung bei ausgeschriebenen Hilfsmitteln aufgegriffen.

    Im Bundestags-Gesundheitsausschusses fand letzte Woche in nichtöffentlicher Sitzung als Punkt 4 der Tagesordnung ein Expertengespräch zum Thema "Hilfsmittelausschreibung" statt. Als Sachverständige nahmen teil: Klaus Jürgen Lotz, Präsident des BIV.f.OT., Dr. Siiri Ann Doka, Leiterin des Referates Gesundheitspolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie Vertreter von Bundesversicherungsamt, GKV-Spitzenverband, DAK-Gesundheit und Techniker... weiter

  • Der Übergabetermin an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird zur Zeit abgestimmt. Da es nicht so leicht ist einen Termin zu bekommen, kann es durchaus noch 4 Wochen dauern bis die Petion überreicht werden kann.

    Ich werde sie unterrichten sobald der Termin feststeht.

    Einen Hinweis möchte ich mir noch erlauben:
    Um die Petiton zum Erfolg zu führen ist es nach wie vor notwendig, das Bundesgesundheitsministerium über falsche, zeitlich verzögerte, schlecht beratene oder in sonstiger Art und Weise nicht erfolgreiche Versorgungen von Ausschreibungsgewinnern zu unterrichten. Insbesondere argumentiert die DAK, dass alle ihre Versorgungen im Rahmen der Ausschreibungen innerhalb von 3 Tagen durchgeführt werden.
    Bitte teilen sie Verzögerungen... weiter

  • Die angestrebte Marke von 50.000 Unterschriften wurde erreicht. Dafür meinen Dank an alle, die sich aktiv an der Sammlung der Unterschriften beteiligt haben. Die Petition läuft noch 2 Tage. Daher meine Bitte, noch vorhandene Unterschriften-Bögen jetzt hochzuladen. Jede Unterschrift zählt und unterstreicht die Wichtigkeit unseres Anliegens.

    Vielen Dank.

    Gerhard Marx

Bereits bei den Ausschreibungen der Inkontinenzversorgungen gab es massive Probleme durch mangelhafte und ungeeignete Hilfsmittel. Wir haben erlebt, dass Leistungen durch das beliebte Unzuständigkeits-Ping-Pong verzögert und verhindert wurden. Wir mussten eindeutig falsche Aussagen, die natürlich nur schriftlich getätigt wurden, widerlegen und wiederholt um schriftliche Stellungnahmen bitten. Ausschreibungen sind in Bezug auf die Qualtiät der Versorgung eindeutig kontraproduktiv.

Es sollte erlaubt sein, den entsprechenden Mehrpreis zur Ausschreibung privat zu bezahlen (IGEL-Leistung) und sich das Modell seiner privaten Wahl liefern zu lassen und das reine Ausschreibungsergebnis für Leute die nicht privat zuzahlen möchten weiter zu ermöglichen. Damit wäre allen gedient: dem Patienten der die freie Auswahl hat und der Kasse die wirtschaftlich arbeiten muss sowie dem Beitragszahler der durch Abgaben für Mehrkosten aufkommen müßte.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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