Gesundheit

Ausschreibung von Rollstühlen verbieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe

57.275 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

57.275 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.06.2015, 21:07

Guten Tag liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

die Petition hat erste Wirkung gezeigt. In verschiedenen Medien wie Deutsche Handwerkszeitung, Apotheken Umschau, Focus, Deutschlandfunk usw. wurde das Thema Auschreibung von Hilfsmitteln und Zuzahlung bei ausgeschriebenen Hilfsmitteln aufgegriffen.

Im Bundestags-Gesundheitsausschusses fand letzte Woche in nichtöffentlicher Sitzung als Punkt 4 der Tagesordnung ein Expertengespräch zum Thema "Hilfsmittelausschreibung" statt. Als Sachverständige nahmen teil: Klaus Jürgen Lotz, Präsident des BIV.f.OT., Dr. Siiri Ann Doka, Leiterin des Referates Gesundheitspolitik der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie Vertreter von Bundesversicherungsamt, GKV-Spitzenverband, DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse.

Ich hoffe, dass die Verantwortlichen des Bundestages die Situation richtig einordnen konnten und das weitere Vorgehen im Sinne der Versicherten und der Sanitätshäuser vor Ort in die Wege leiten.

Da kurzfristig noch keine Übergabe der Petition stattfinden konnte, wurde festgelegt die Petition nach der Sommerpause zu übergeben. Eine Übergabe jetzt, vor der Sommerpause, könnte dazu führen, dass die Petition in den Schubladen der Abgeordneten untergeht.

Auf eine weitere Petition, in der es um die zuzahlungsfreie Versorgung mit Inkontinenzartikeln geht, darf ich noch aufmerksam machen. Die absurd hohen Zuzahlungen bei Ausschreibungen sind das Thema und somit auf der gleichen Linie wie meine Petition.

Sie können unter dem folgenden Link unterzeichnen:
www.openpetition.de/petition/online/bedarfsgerechte-versorgung-mit-inkontinenzhilfen-ohne-aufzahlung-sicherstellen

Ich werde sie über den weiteren Verlauf meine Petition unterrichten.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard Marx


02.05.2015, 19:32

Der Übergabetermin an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird zur Zeit abgestimmt. Da es nicht so leicht ist einen Termin zu bekommen, kann es durchaus noch 4 Wochen dauern bis die Petion überreicht werden kann.

Ich werde sie unterrichten sobald der Termin feststeht.

Einen Hinweis möchte ich mir noch erlauben:
Um die Petiton zum Erfolg zu führen ist es nach wie vor notwendig, das Bundesgesundheitsministerium über falsche, zeitlich verzögerte, schlecht beratene oder in sonstiger Art und Weise nicht erfolgreiche Versorgungen von Ausschreibungsgewinnern zu unterrichten. Insbesondere argumentiert die DAK, dass alle ihre Versorgungen im Rahmen der Ausschreibungen innerhalb von 3 Tagen durchgeführt werden.
Bitte teilen sie Verzögerungen in der Belieferung auch dem Patientenbeauftragten mit.

Erreichen kann man den Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Staatssekretär Karl-Josef Laumann über die Webseite:

www.patientenbeauftragter.de/

Das Kontaktformular ist zu finden unter:

www.patientenbeauftragter.de/index.php/kontakt?view=contact

Mit freundlichem Gruß

Gerhard Marx


09.04.2015, 12:45

Die angestrebte Marke von 50.000 Unterschriften wurde erreicht. Dafür meinen Dank an alle, die sich aktiv an der Sammlung der Unterschriften beteiligt haben. Die Petition läuft noch 2 Tage. Daher meine Bitte, noch vorhandene Unterschriften-Bögen jetzt hochzuladen. Jede Unterschrift zählt und unterstreicht die Wichtigkeit unseres Anliegens.

Vielen Dank.

Gerhard Marx


02.04.2015, 15:01

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition,

unser Ziel von 50.000 Unterschriften ist fast erreicht. Wenn jeder, der hier eine E-Mail Adresse hinterlegt hat auch nur eine weitere Unterschrift generiert, müssten wir es in den verbleibenden 9 Tagen schaffen, die 50.000 zu überspringen.

Wie wichtig die Petition ist, zeigt sich jetzt an dem Verhalten der Barmer/GEK, die Badewannenlifter ausgeschrieben hat.

Ich wünsche allen ein Frohes Osterfest.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard Marx


12.02.2015, 20:28

Text gekürzt auf Anforderung einer berechtigten Institution.
Neue Begründung: Einer der wichtigsten Sätze des SGB V, § 127 Abs. 1, rechtliche Grundlagen, ist folgender:
„Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. „
Es hat sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt, dass genau diese Forderung des Gesetzgebers ständig und mit vollem Wissen der Auftraggeber unterlaufen werden.

Versorgungsqualität
Die Qualität der Versorgung und die Qualität der Hilfsmittel durch Ausschreibungen ist kontinuierlich schlechter geworden.
Siehe hierzu auch den "IWAK-Forschungsberichte 8" der Universität Frankfurt am Beispiel der Versorgung der Versicherten der AOK Hessen mit Anti-Dekubitus-Systemen.

Zuzahlung
Durchgeführte Ausschreibungen haben gezeigt, sollte ein Versicherter eine an seine Behinderung besser angepasste Versorgung einfordern, geht dies zu Lasten des Versicherten. Es wird über den Weg der Zuzahlung durch den Patienten eine Kostenbeteiligung eingefordert, die oft viel höher als marktüblich ist.

Lieferzeit
Durch die Zerstörung der wohnortnahen Versorgung kommt es immer zu einer Verlängerung der Lieferzeiten. Dies nicht nur bei der Erstlieferung eines Hilfsmittels sondern auch bei Reparaturen. Ausschreibungsgewinner sind nicht in der Lage, wegen einer kleinen Reparatur extra einen Fahrer zum Versicherten zu schicken, wie es bei einer wohnortnahen Versorgung möglich ist. Bei der Untersuchung der Uni Frankfurt wurde festgestellt, dass es durchschnittlich 7 Tagen bis zur Lieferung dauert.
Das ist für eine Person nach einer Krankenhausentlassung nicht akzeptabel.

Ausschreibungskriterien
In allen Ausschreibungen die bisher veröffentlicht wurden, ist das einzige Zuschlagskriterium der Preis. Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität, es ist nur der Preis. Durch die dringend notwendige Zuzahlung der Versicherten, um die Rentabilität bei dem Ausschreibungsgewinner zu erhalten, stellt sich die Frage, ob hier von einem zweiten Krankenkassenbeitrag gesprochen werden muss, der so im Gesetz nicht vorgesehen ist.


08.12.2014, 22:46

Die Ausschreibung der DAK wurde abgeschlossen. Das Ergebnis der Ausschreibung ist schlimmer als befürchtet. Für ganz Hessen ist z.B. nur 1 Lieferant vorgesehen. In einer anderen Gegend hat der Ausschreibungsgewinner eine Anfahrt zu seinem nächsten Kunden von mindestens 100 km. Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Beratung, die Lieferzeiten und die Serviceleistungen dieser Firmen nicht ausreichen werden, um den Bedarf der Menschen mit Behinderung oder nach einer Operation, mit den ausgeschriebenen Hilfsmitteln, in einer akzeptablen Zeit und in einer ausreichenden Qualität zu decken.

Die Petitions-Laufzeit wurde verlängert bis zum 10.04.2015, da es für mich zeitlich sehr aufwendig ist alle Gruppierungen anzusprechen. Trotz Unterstützung aus den verschiedenen Bereichen wie Lieferanten, Kunden, Innungen, Leistungserbringergruppen und Behindertenverbänden haben wir noch lange nicht eine Verteilung geschafft, die die Petition zu einem Selbstläufer macht. Ich bitte alle, die uns bisher unterstützt haben, noch einmal in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis sowie bei Lieferanten, Kunden, Sozialstationen, Pflegeüberleitungen von Krankenhäusern usw. Werbung für unser Anliegen zu machen.

Vielen Dank für die bereits erzielten 16000 Unterschriften. Wenn wir weiter am Ball bleiben können wir weit über 50000 Unterschriften sammeln.

Bitte informieren Sie auch Redakteure von unserer Petition. So können wir eine breitere Verteilung erreichen. Das Thema sollte es eigentlich Wert sein in der Presse behandelt zu werden. Insbesondere da jetzt eine Generation von den Einsparungen besonders betroffen ist, die Deutschland nach dem Krieg aufgebaut haben.

Mit freundlichem Gruß
Gerhard Marx


06.12.2014, 11:15

Die Ausschreibung der DAK wurde abgeschlossen. Das Ergebnis der Ausschreibung ist schlimmer als befürchtet. Für ganz Hessen ist z.B. nur 1 Lieferant vorgesehen. In einer anderen Gegend hat der Ausschreibungsgewinner eine Anfahrt zu seinem nächsten Kunden von mindestens 100 km. Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Beratung, die Lieferzeiten und die Serviceleistungen dieser Firmen nicht ausreichen werden, um den Bedarf der Menschen mit Behinderung oder nach einer Operation mit den ausgeschriebenen Hilfsmitteln in einer akzeptablen Zeit und in einer ausreichenden Qualität zu decken.

Die Petitions-Laufzeit wurde verlängert, da es für mich zeitlich sehr aufwendig ist alle Gruppierungen anzusprechen. Trotz Unterstützung aus den verschiedenen Bereichen wie Lieferanten, Kunden, Innungen, Leistungserbringergruppen und Behindertenverbänden haben wir noch lange nicht eine Verteilung geschafft, die die Petition zu einem Selbstläufer macht.
Ich bitte alle, die uns bisher unterstützt haben, no
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


23.10.2014, 21:14

Der Zeitraum bis zum Ablauf wurde verlängert, da sich der Verteiler stark vergrößert hat.
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


12.10.2014, 14:01

Paragraf wurde um SGB V erweitert
Neuer Petitionstext: Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel, hier insbesondere Rollstühle, führen zu einer Verschlechterung der Situation von pflegebedürftigen Personen und Personen mit Behinderung.
Die schnelle Versorgung mit diesen Hilfsmitteln ist bei Ausschreibungen nicht gewährleistet.
Als erste große Krankenkasse hat die DAK z.Zt. eine Ausschreibung laufen.
Die Erfahrung mit bereits durchgeführten Ausschreibungen hat gezeigt, dass die Qualität der Versorgung stark gelitten hat. Da alle bisherigen Auschreibungen nur den Preis als Zuschlagskriterium hatten, ist die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und wohnortnahe Versorgung nicht gewährleistet.

Da diese Forderung des Gesetzgebers von den Krankenkassen nicht eingehalten werden ist im SGB V der § 127 so anzupassen, dass keine Hilfsmittel mehr ausgeschrieben werden können.

Die Ausschreibungen sind auch fragwürdig, wenn sie im Kontext zu Inklusion, Behindertenrechten, dem mündigen Bürger oder der freien Wahl des Lieferanten gesehen werden. Neue Begründung: Einer der wichtigsten Sätze des SGB V, § 127 Abs. 1, rechtliche Grundlagen, ist folgender:
„Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. „
Es hat sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt, dass genau diese Forderung des Gesetzgebers ständig und mit vollem Wissen der Auftraggeber unterlaufen werden.

Versorgungsqualität
Die Qualität der Versorgung und die Qualität der Hilfsmittel durch Ausschreibungen ist kontinuierlich schlechter geworden.
Siehe hierzu auch den "IWAK-Forschungsberichte 8" der Universität Frankfurt am Beispiel der Versorgung der Versicherten der AOK Hessen mit Anti-Dekubitus-Systemen.

Zuzahlung
Durchgeführte Ausschreibungen haben gezeigt, sollte ein Versicherter eine an seine Behinderung besser angepasste Versorgung einfordern, geht dies zu Lasten des Versicherten. Es wird über den Weg der Zuzahlung durch den Patienten eine Kostenbeteiligung eingefordert, die oft viel höher als marktüblich ist.

Lieferzeit
Durch die Zerstörung der wohnortnahen Versorgung kommt es immer zu einer Verlängerung der Lieferzeiten. Dies nicht nur bei der Erstlieferung eines Hilfsmittels sondern auch bei Reparaturen. Ausschreibungsgewinner sind nicht in der Lage, wegen einer kleinen Reparatur extra einen Fahrer zum Versicherten zu schicken, wie es bei einer wohnortnahen Versorgung möglich ist. Bei der Untersuchung der Uni Frankfurt wurde festgestellt, dass es durchschnittlich 7 Tagen bis zur Lieferung dauert.
Das ist für eine Person nach einer Krankenhausentlassung nicht akzeptabel.

Ausschreibungskriterien
In allen Ausschreibungen die bisher veröffentlicht wurden, ist das einzige Zuschlagskriterium der Preis. Es ist nicht die Beratung, es ist nicht die Versorgungsqualität, es ist nicht die Hilfsmittelqualität, es ist nur der Preis. Durch die dringend notwendige Zuzahlung der Versicherten, um die Rentabilität bei dem Ausschreibungsgewinner zu erhalten, stellt sich die Frage, ob hier von einem zweiten Krankenkassenbeitrag gesprochen werden muss, der so im Gesetz nicht vorgesehen ist.


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