50 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landtag
Bei der nächsten Kommunalwahl in Thüringen 2014 sollen auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Deshalb fordere ich eine Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre.
Begründung
Das statistische Verhältnis von alten und jungen Menschen verschiebt sich zunehmend (demografische Entwicklung). Jugendliche werden zu einer gesellschaftlichen Minderheit. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre würde in Thüringen 25.000 mehr jungen Menschen ermöglichen, für ihre Interessen selbst einzutreten. Außerdem können so frühzeitig Erfahrungen mit unserem demokratischen System gesammelt und das Gespür für das Gewicht der eigenen Stimme geschärft werden. Einer Absenkung des Wahlalters würden schulische und außerschulische Angebote folgen und so die politische Bildung von Jugendlichen verstärken. Auch würde ein niedrigeres Wahlalter Parteien dazu bewegen, ihre Programmatik stärker auf die Interessen von Jugendlichen einzustellen (um sie als Wählerinnen und Wähler zu gewinnen). In der Hälfte der Bundesländer können sich Jugendliche ab 16 Jahren schon heute an Kommunalwahlen beteiligen, so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, in Bremen und Brandenburg sogar an den Landtagswahlen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.04.2012
Petition endet:
18.10.2012
Region:
Thüringen
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderung am Text der Petition
am 19.04.2012
Debatte
Keine Mitzeichnung! Sollten Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, dann sollte man auch überlegen diesen Jugendlichen ander Rechte einzuräumen. Aber das geht aus jugendschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der persönlichen Reife nicht. Wollt ihr das eine, müsst ihr auch das andere den Jugendlichen zugestehen. Ich wäre im Falle einer Zustimmung dann auch dafür, das Erwachsenenstrafrecht ab dem 18. Lj hart anzuwenden und eine Strafmündigkeit ab dem 10. Lj!!!!