Zustimmung wenn
Keine Mitzeichnung! Sollten Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, dann sollte man auch überlegen diesen Jugendlichen ander Rechte einzuräumen. Aber das geht aus jugendschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der persönlichen Reife nicht. Wollt ihr das eine, müsst ihr auch das andere den Jugendlichen zugestehen. Ich wäre im Falle einer Zustimmung dann auch dafür, das Erwachsenenstrafrecht ab dem 18. Lj hart anzuwenden und eine Strafmündigkeit ab dem 10. Lj!!!!
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