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Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, die Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld während einer Wiedereingliederung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch zu schließen.
Begründung
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert und schwer erkrankt, bekommt i. d. R. 78 Wochen Krankengeld, dann erfolgt die Aussteuerung durch die Krankenkasse. Im Anschluss daran wird so genanntes Nahtlosigkeitsgeld nach den Grundsätzen für Arbeitslosengeld I gezahlt. Der/die Kranke hat jedoch einen ungekündigten Arbeitsplatz (auch im öffentlichen Dienst) und fängt während des Bezuges des Nahtlosigkeitsgeldes eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gemäß SGB am alten Arbeitsplatz an. Naturgemäß wird jedoch im Rahmen dieser Wiedereingliederung nach einer Woche eine Stundenzahl größer 15 Stunden/Woche erreicht, somit erlischt das Nahtlosigkeitsgeld. Die Folge ist Hartz IV. Dieses wird jedoch nicht gezahlt, weil die Maximalgrenzen an Sparguthaben und Lebensversicherungen überschritten sind. Weder der Arbeitgeber, die Krankenkasse bzw. Amt für Arbeit oder ARGE (Hartz IV) zahlen während der Wiedereingliederung einen Existenzzuschuss bzw. ein Überbrückungsgeld bis zur Wiederherstellung der unverminderten Arbeitskraft. Da es sich bei einer Wiedereingliederung gemäß SGB um eine befristete Zeitdauer, i. d. R. von 1-4 Monaten handelt, kann es im ungünstigsten Falle sein, dass der Arbeitnehmer zwar arbeitet, aber 2-3 Monate von keiner Seite Lebensunterhalt bekommt. Es ist unzumutbar, dass ein arbeitswilliger und arbeitsfähiger Betroffener wegen dieser relativ kurzen Wiedereingliederungsphase seine private Alterssicherung ggfls. kündigen, seine Sparguthaben ggfls. aufbrauchen bzw. sein für die Arbeit benötigtes Fahrzeug verkaufen muss, wenn dessen Wert bestimmte Grenzen übersteigt. Im Normalfall ist der Betroffene nach erfolgreicher Wiedereingliederung rehabilitiert. Im anderen Fall, nach erfolgloser Wiedereingliederung, folgt ALG I und/oder eine Rente. M. E. sollte bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach der Aussteuerung die 15-Stunden-Regel für einen festen Zeitraum außer Kraft gesetzt werden und mit Nahtlosigkeitsgeld/Arbeitslosengeld I abgegolten werden. Abschließend möchte ich noch ausführen, dass Jedermann (außer Beamte), egal welchen Alters, betroffen sein kann.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.02.2008
Petition endet:
18.04.2008
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Klaus Bornscheuer Arbeitslosengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Der Petent fordert, die Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld während
einer stufenweisen Wiedereingliederung zu schließen.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bekämen in der Regel für einen Zeit-
raum von 78 Wochen Krankengeld, bevor sie von der Krankenkasse ausgesteuert
würden. Im Anschluss daran würde ein so genanntes Nahtlosigkeitsgeld nach den
Grundsätzen des Arbeitslosengeldes gezahlt. Wenn der kranke Arbeitnehmer jedoch
bei einer Wiedereingliederung nach dem... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.