132 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Hinblick auf die Anrechnung von darlehensweise gewährten Sozialleistungen beschließen.
Begründung
Ein Darlehen ist ein Kredit und somit eine Verpflichtung einem Gläubiger gegenüber, die in jedem Fall zurückbezahlt werden muss. Es handelt sich somit um kein Einkommen das dem Empfänger bedingungslos zur Verfügung gestellt wird. I.d.R. ist die Person auf dieses Einkommen angewiesen und ohnehin bereits sozial benachteiligt. Der schlimmste Fall tritt ein, wenn z.B. ein SGB II Empfänger mit einem BAföG Empfänger zusammenlebt. Dann muss nämlich der BAföG Empfänger in bestimmten Fällen für den SGB II Empfänger aufkommen obwohl, wie gesagt, dessen Einkommen z.T. aus einem Darlehen besteht, welches er/sie wieder zurückzahlen muss.Ich möchte Sie deshalb bitten den Satz"Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen."aus dem entsprechenden Gesetz zu streichen bzw. sich eine Alternative zu überlegen, bei der z.B. der Darlehensteil bzw. Darlehen allgemein nicht in die Berechnung aufgenommen werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.09.2015
Petition endet:
05.11.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-11-81503-025108 Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Hinblick
auf die Anrechnung von darlehensweise gewährten Sozialleistungen gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, ein Darlehen sei ein Kredit und
somit eine Verpflichtung einem Gläubiger gegenüber. Das Darlehen müsse zurück
gezahlt werden. Es handele sich daher nicht um Einkommen. In der Regel sei der
Empfänger auf die Zahlung angewiesen und ohnehin sozial benachteiligt. Bei der
jetzigen Rechtslage könne der Fall... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.