Soziales

Anpassung und Verschärfung des § 184b StGB wegen KI generierter kinderpornographischer Inhalte

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

23 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

23 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Sehr geehrte Bundesregierung, sehr geehrter Herr Buschmann,
die Nutzung von KI bringt gewiss ein hohes Innovationspotential mit sich. Jedoch birgt das Anwendungspotential auch Schattenseiten, erst recht, wenn es um die Schädigung der schwächsten und schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft geht.
Es häufen sich nun stetig mehr Berichte über Täter, die kinderpornographisches Material mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generieren.[1] Das Potential umfasst dabei nicht nur die Generierung von kinderpornographischen Erzeugnissen basierend auf realen Daten, sondern auch die Generierung von solchen Erzeugnissen basierend auf den Vorstellungen der Täter durch Texteingaben sog. Prompts[2]  – „KI erstelle Bild/Video mit folgendem Inhalt [...]" - , neben den bestehenden „Deep-Fake“ Verfahren, um „echte“ Gesichter aus pornographischen Erzeugnissen mit denen von Kindern zu „tauschen“. Die Dimension dieser Entwicklung ist immens, bedenkt man, dass nun nicht mal mehr kinderpornographische Inhalte in Darknet Foren getauscht werden müssen, sondern zur Generierung von kinderpornographischen Inhalten ausreichend ist, die Netzarchitektur der KI inklusive bestimmter Paramater zu teilen und wiederzuverwenden. Zweiteres funktioniert, selbst mit geringem technischem Verständnis, deutlich einfacher und unauffälliger.
§ 184b StGB hat dieses Phänomen nicht bedacht, die Tragweite dieser Handlungen gehen über den Besitz, Erwerb und die Verbreitung solcher Erzeugnisse weit hinaus, bedenkt man, dass die Genauigkeit und „vielfältige Art der Generierung“ solcher KI basierten Modelle daran zu messen ist, wie gut und welche Anzahl an Daten zum Trainieren bereitgestellt werden. Die Erzeugnisse solcher KI basierten Modelle sind also das Resultat des Besitzes und der Verarbeitung realer massenhaft existierender kinderpornographischer Erzeugnisse. Da KI basierte Modelle, die mit einer hohen Anzahl an kinderpornographischen Inhalten trainiert wurden, in mathematische Repräsentationen und mithilfe von leistungsstarken und gängigen Bibliotheken zusammengefasst werden können, gestaltet sich das Teilen deutlich einfacherer, schneller und unauffälliger.
Wir bitten Sie daher:

  1.  Den § 184b StGB insofern anzupassen, als dass die Erstellung/Entwicklung von solchen KI basierten Modellen, die kinderpornographische Erzeugnisse auf Basis massenhafter echter kinderpornographischer Daten erzeugen, unter Strafe gestellt wird, und das mit einem Mindestmaß deutlich über 1 Jahr. Hierin ist eine sehr hohe Verwerflichkeit, kriminelle Energie und Gefahr für die Gesellschaft zu sehen.
  2. Den § 184b insofern anzupassen, als dass die Nutzung und Verbreitung KI basierter Modelle zur Generierung von kinderpornographischem Inhalt unter Strafe gestellt wird, zumal die Möglichkeit besteht, dass die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlung nicht realer kinderpornographischer Erzeugnisse aufgrund der schwierigen Unterscheidbarkeit in die Irre geführt werden können.
  3. Die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, die durch KI generiert wurden, auch für Strafverfolgungsbehörden verboten bleit und keine Ausnahme bildet. (bspw. „agent provocateur“)

Begründung

Darüber hinaus sollten die Strafverfolgungsbehörden finanziell und personell so ausgestattet werden, dass diese in die Lage versetzt werden können, diesem Problem mit allen möglichen Mitteln zu begegnen. Wie realitätsnah diese künstlichen auf Basis von KI basierten Modellen geschaffenen Erzeugnisse sein werden und den „Bedürfnissen“ dieser Tätergruppe angepasst werden können, ist also abhängig davon, inwieweit die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden können, kinderpornographische Inhalte aus dem Verkehr zu ziehen. Diese ohnehin schon schwierige Aufgabe spitzt sich damit erneut zu und sollte aus diesem Blickwinkel neu bewertet werden.
Hier ist in der Politik dringend ein Bewusstsein zu schaffen und die Debatte in der gesamten Tragweite zu führen, möchte man vermeiden, solche KI basierten Modelle stetig zu trainieren sowie massenhaft in den Umlauf zu bringen als auch die Hemmschwelle dieser Tätergruppe weiter zu senken, sowie eine neue Dimension der Gewalt in der Gesellschaft sich entfalten zu sehen.
Bitte handeln Sie schnell und zeitnah, bevor die Notwendigkeit zum Handeln erst durch schockierende Meldungen und Vorkommnissen deutlich wird.
 
Quellen:
[1]: https://www.dailymail.co.uk/news/crime/article-11665797/Paedophiles-using-AI-art-generators-create-child-porn.html
[2]: https://t3n.de/news/gen-2-runway-praesentiert-text-zu-video-ki-1542716/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dustin Stadtkewitz aus Berlin
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.05.2023
Petition endet: 28.08.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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