50 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
In der LuftVZO wird mit §1 u.a. die Musterzulassungspflicht für Luftsportgeräte über 120 kg Leermasse die für den Nachbau vorgesehen sind geregelt. Eine Musterzulassung hat viele Vorteile für die Hersteller der Geräte. Man prüft ein Muster, ob es die Anforderungen in den Bauvorschriften erfüllt,- für die spätere Serienproduktion wird nur noch die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster über eine sogenannte Stückprüfung festgestellt. Um Qualitätsstreuungen in der Produktion auszugleichen, müssen je nach verwendeten Werkstoffen, zusätzlichen Sicherheitsfaktoren eingehalten werden, die bei Einzelstücken (Luftsportgeräte die für den Nachbau nicht vorgesehen sind) nicht erfüllt werden müssen.
Soweit, so gut.
Wenn ein einmal in Serie hergestelltes Luftsportgerät an den Stand der Technik angepasst werden soll, z.B. darf inzwischen die Abflugmasse, bei entsprechender Festigkeit des Gerätes nicht mehr nur 450 kg sondern bis zu 600 kg betragen, müssten man den Hersteller des u.U. bereits vor 20 Jahren verkauften Gerätes motivieren, eine Änderung zu beantragen. Wenn sich genügend Interessenten für die Durchführung der Maßnahme finden, auf die die Kosten hierfür umgelegt werden können, steht dem Fortschritt nichts im Wege. Ein Flugzeug wird modifiziert, unter Fachaufsicht genauso wie ein neues, musterzugelassenes Flugzeug geprüft, (dabei zerstört) und im Rahmen von neuen Stückprüfungen wird die Übereinstimmung der ebenfalls modifizierten Geräte testiert.
Sollten jedoch Luftfahrtgeräte mit geringerer Verbreitung, die ebenfalls früher serienmäßig hergestellt wurden, modernisiert werden, macht die Anwendung der Prüfkriterien für Seriengeräte keinen Sinn mehr. Beim Belastungstest müsste das Unikat entsprechend der Prüfkriterien mit Sicherheitsaufschlägen für die Serie, bis zum Bruch belastet werden. Das wäre wie,- fahr mit deinem Auto zum TÜV um den getunten Motor eintragen zu lassen und der TÜV verlangt dafür einen Crashtest 50 km/h vor die Wand.
Abhilfe würde eine Änderung in der LuftVZO bringen, in der zu modifizierende, in Serie hergestellte Luftsportgeräte nachträglich wie Einzelstücke modifiziert und geprüft werden dürfen, wenn die Einhaltung der sicheren Lasten für jedes zu modifizierende Luftsportgerät einzeln nachgewiesen werden.
Mit der neuen Einzelstückprüfung und Zulassung würde die ursprüngliche, auf Basis der Musterzulassung/Stückprüfung erfolgte Zulassung ungültig.
Begründung
In der LuftVZO wird ohne nachvollziehbaren Grund, die Modernisierung von älteren, nur noch in kleinen Mengen vorhandenen Luftsportgeräten (unbewusst) verhindert. Wenn doch die Einhaltung aller vorgeschriebenen sicheren Lasten individuell nachgewiesen werden kann (wie für ein Einzelstück) sollte es unerheblich sein, dass das Luftsportgerät früher mal in Serie hergestellt wurde.
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Petition gestartet:
13.12.2023
Petition endet:
12.03.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 27.06.2024Erwartungsgemäß wurde auf die bestehende Rechtslage (die ja für Metallflugzeuge auch funktioniert) hingewiesen und die Petition abgelehnt. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und auf das Problem der zusätzlichen Sicherheitsfaktoren und der irreperabelen Schäden beim Festigkeitstest von Kunststoff-Flugzeugen hingewiesen.
Abwarten,- vielleicht wird noch was daraus. -
Die Petition wurde eingereicht
am 03.04.2024Die Angelegenheit liegt dem Petitionsausschuss zur Prüfung vor. Leider fehlen einige Tausend Unterstützer, um der Petition ein entsprechendes Gewicht zu verleihen. Warten wir es ab, ob ein Bürokrat die Sinnhaftigkeit unseres Anliegens erkennt und doch noch etwas daraus wird.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.