Erfolg
Soziales

Abschiebung von Matin Amiri nach Italien stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

882 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Deutscher BundestagPetitionsausschuss

Der afghanische Staatsangehörige Matin AMIRI soll am Dienstag, den 13. November 2012, gem. Dublin II Verordnung, nach Italien ueberstellt werden. Vor dem Hintergrund, dass Italien weder über ausreichende Aufnahmekapazitäten verfügt und Herr Amiri nach seiner erstmaligen Rücküberstellung weder Unterkunft noch medizinische Versorgung in Italien erhalten hat ist dies lebensgefährlich: Herr Amiri leidet unter der Bluterkrankheit, einfach Verletzungen können ohne Behandlung zum Tod führen.

Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass die Ueberstellung nach Italien ausgesetzt wird, das Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht und die Fluchtgruende von Herrn AMIRI in Deutschland geprueft werden.

Begründung

Herr Matin AMIRI leidet unter einer Hämophilie Typ A (Im Volksmund als Bluter bezeichnet) sowie Hepatitis A und B. In Folge eines bei dieser Erkrankung lebensgefährlichen Sturzes in der Dusche befand sich Herr AMIRI bis zum 06.11.2012 in stationärer Behandlung in deren Folge der junge Mann bis auf 47kg abgemagert ist. Trotzdem wurde ihm die Überstellung nach Italien für den 13.11.2012 angekündigt. Vor dem Hintergrund, dass Italien weder über ausreichende Aufnahmekapazitäten verfügt und Herr Amiri nach seiner erstmaligen Rücküberstellung weder Unterkunft noch medizinische Versorgung in Italien erhalten hat, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verpflichten von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen und Herrn Amiris Asylantrag in Deutschland zu behandeln.

Herr Amiri reiste erstmalig im Jahr 2010 nach Deutschland ein. Da gem. Dublin II Verordnung eine Zuständigkeit Italiens festgestellt wurde, wurde Herr Amiri im Jahr 2011 nach Italien überstellt. Nach seiner Überstellung wurde Herrn Amiri weder eine dauerhafte Unterkunft, noch eine medizinische oder soziale Versorgung durch den italienischen Staat zur Verfügung gestellt. In Angst um seine Gesundheit und sein Leben machte sich Herr Amiri daher erneut auf den Weg nach Deutschland und stellte einen Asylantrag welcher mit Bescheid vom 08.02.2012 abgelehnt wurde, worauf die erneute Überstellung nach Italien angeordnet wurde. Die Überstellung soll am 13.11.2012 vollzogen werden, zwischenzeitlich eingelegte Rechtsmittel blieben erfolglos.

Derzeit ist Herr Amiri stark geschwächt und kann sich nur wenige Meter ohne fremde Hilfe fortbewegen. Sobald eine Verletzung auftritt ist er auf umgehende medizinische Versorgung angewiesen. Ein zuverlässiger und v.a. jederzeit verfügbarer Zugang zu medizinischer Versorgung ist in Italien nicht gegeben.

Verschiedene unabhängige Berichte, zuletzt durch den Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, über die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Italien geben Anlass zu der begründeten Sorge, dass Herr Amiri in Italien einer Situation extremer Armut ausgesetzt sein wird. Aufgrund der fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten in Italien, von denen insbesondere Dublin II-Rückkehrer betroffen sind, besteht die große Gefahr, dass Herr Amiri von Obdachlosigkeit betroffen sein wird. Nach Aussagen der italienischen Regierung bestehen in ganz Italien nur 3.000 Unterbringungsplätze in den sog. SPRAR-Projekten. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass Herr Amiri keine seinem Zustand angemessene medizinische und gesundheitliche Versorgung erhalten wird. Wie aus den Berichten übereinstimmend hervorgeht, ist die medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Italien in hohem Masse unzureichend und wird oftmals nur in absoluten Notfällen geleistet. Die Kombination aus Obdachlosigkeit, mangelnder medizinischer Versorgung und den Erkrankungen kann für Herrn Amiri damit zu einer ernstzunehmenden Gefährdung von Leib und Leben führen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.11.2012
Petition endet: 12.11.2012
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Abschiebung gestoppt: Matin Amiri darf in Coburg bleiben!

    Die für den morgigen Dienstag, den 13.11.2012, geplante erneute Abschiebung von Matin Amiri wurde gestoppt. Er war bereits in 2011 nach Italien überstellt worden, erhielt dort jedoch keine medizinische Versorgung, als Bluter bedeutete dies permanente Lebensgefahr

    Für Matin Amiri sind Monate der Angst endlich vorbei. Am späten Nachmittag kam die gute Nachricht: Statt morgen früh um 6 Uhr nach Italien abgeschoben zu werden, wird sein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Seine Hämophilie Typ A, auch Bluterkrankheit genannt, kann damit weiterhin behandelt werden. In Italien war Herr Amiri zuletzt obdachlos – medizinische Versorgung wurde ihm nicht gewährt. Neben dem Bayerischen... weiter

"(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." - Art. 1 (1) BGB Es kann doch nicht sein, dass ein Land wie Deutschland, das die Menschenrechte als Grundlage der demokratischen Ordung im BGB drin stehen hat, den Tod eines jungen Menschens verursacht??!!!

Er ist 2010 illegal eingereist, oder? Dann wurde er abgeschoben und ist wieder illegal nach Deutschland eingereist, oder? Wenn er nicht nach Italien will, wie wäre es mit einem Flug nach Afghanistan? Dort konnte er als Bluter ja auch überleben, sonst wäre er nicht hier, oder? Dann kann dort ja nicht so schlecht gewesen sein. Wirtschaftsflüchtling?

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