Region: Sachsen
Bild der Petition Abschaffung Latinumspflicht für Lehramtsstudierende
Bildung

Abschaffung Latinumspflicht für Lehramtsstudierende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
0 Unterstützende 0 in Sachsen

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterstützende 0 in Sachsen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Das Latinum als Voraussetzung dafür eine gute Lehrkraft zu sein? Ist das notwendig und zeitgemäß? 
 
Sachsen sucht händeringend nach gut ausgebildeten und motivierten Lehrkräften. Diese müssen fähig sein, kommenden Generationen fachliche und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Sie sind für die Zukunft unseres Landes mitverantwortlich. Doch nicht jede*r ist eine gute Lehrkraft. Es bedarf also bestimmter Auswahlkriterien. Über diese muss diskutiert werden. Momentan ist das Latinum, beziehungsweise Kenntnisse in Latein ein Kriterium oder eine von zwei Auswahlmöglichkeiten, um in bestimmten Fächern (Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Griechisch, evangelische und katholische Religion) zur ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden.
Bezweifelt wird, dass das Latinum ein Merkmal ist, das eine gute Lehrkraft auszeichnet. Kein*e Pädagoge*in nennt das Latinum als Voraussetzung, um eine gute Lehrkraft zu sein. Stattdessen werden neben dem fachbezogenen Wissen der studierten Fächer und dem didaktisch-methodischen Wissen auch grundlegende Charakterzüge wie Empathie, Authentizität, Durchsetzungskraft, Organisationstalent und Zuverlässigkeit genannt. Warum werden diese Forderungen nicht gehört und statt an der persönlichen Eignung der zukünftigen Lehrkräfte, an einer Latinumspflicht festgehalten, welche in der LAPO I fixiert ist?
Dies soll mit dieser Petition geändert werden. Klar ist, dass die Latinumspflicht nicht der entscheidende Punkt ist, um eine bessere Lehramtsausbildung zu garantieren, aber vielleicht werden so neue Ressourcen auf Seiten der Studierenden und der Universitäten frei, um so Platz für die Ausbildung wichtigerer Voraussetzungen einer gut qualifizierten Lehrkraft zu schaffen. 
Ich unterstütze die Forderung der Studierenden der Technischen Universität Dresden und fordere die sächsische Landesregierung auf, die in der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) verfügte Pflicht zum Erwerb des Latinums für Lehramtsstudierende im Studiengang Staatsexamen Lehramt/ Master of Education in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und zugleich wie folgt, entsprechend der Regelung in Nordrhein-Westfalen, anzupassen:
 
(2) Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien, Oberschulen und berufsbildenden Schulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe:
1.     in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Geschichte auf Kenntnissen in Latein oder anderen modernen Fremdsprachen,
2.     in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum).
3.     Für das Fach Evangelische Religion sind Kenntnissen in Griechisch, Hebräisch oder in Latein erwünscht. Im Fach Katholische Religion sind Kenntnisse in Griechisch oder Latein erwünscht.
(3) Die Anpassung dieser Verordnung findet rückwirkend für alle Studierenden im Studiengang Staatsexamen/ Master of Education für das Lehramt an Gymnasien, Oberschulen und berufsbildenden Schulen Anwendung, die sich vor Änderung dieses Gesetzes bereits im Studium in den betreffenden Fächern des Studiengangs befanden
In Nordrhein-Westfalen wurde die Latinumspflicht gekippt. Hier geht es zur erfolgreichen Petition von NRW: https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-latinumspflicht-fuer-lehramtstudierende
Hier geht es zur Lehramtsprüfungsordnung I: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12561-Lehramtspruefungsordnung-I

Begründung

Kritikpunkte an der derzeitigen Handhabung:
·      Stures Festhalten an nicht mehr zeitgemäßen Vorgaben
·      Jede*r musste zwei Fremdsprachen für das Bestehen der Allgemeinen Hochschulreife erlernen. Warum wird das nicht wertgeschätzt?
·      Wer in der Schulzeit drei bis fünf Jahre Latein hatte, erhält auch ohne Prüfung das Latinum
·      für Lehramt an Oberschulen wurden die Anforderung ohne weitere Begründungen herabgesetzt, dennoch ist das Niveau der Kenntnisprüfung ähnlich dem der Latinumsprüfung
 
Gründe für eine Unterstützung unserer Petition:
·      nur zwei mögliche Versuche für das Erlangen des Latinums/ der Kenntnisse in Latein
·      Die Prüfung ist auf dem Leistungskursniveau des Abiturs. Die Prüfung besteht aus einer dreistündigen schriftlichen, sowie einer mündlichen Prüfung.
·      Schüler*innen werden sieben Jahre auf diese Prüfung vorbereitet. Studierende neben einem Vollzeitstudium, nur anderthalb Jahre. Dadurch wird das Latinum zu einer zusätzlichen Belastung.
·      Das Latinum bietet keinen didaktischen Mehrwert.
·      Im Schulkontext benötigt man mit Ausnahme der Lateinlehrkräfte, keine so umfassenden Lateinkenntnisse, wie in der Staatsprüfung verlangt werden.
·      Im Unterricht kann nicht mit lateinischen Texten gearbeitet werden, da nicht alle Schüler*innen Latein lernen.
·      In der Unterrichtsvorbereitung können Lehrkräfte auf Hilfsmittel zur Übersetzung zugreifen.
·      Das Latinum sagt nichts über die Fachkompetenz einer Lehrkraft aus.
 
Idee für einen Kompromiss:
·      Lateinkenntnisse können als Voraussetzung bestehen bleiben, aber ohne eine Staatsprüfung am Ende. Kurse an der Universität oder anderen Einrichtungen reichen als Nachweis „Kenntnisse in Latein“ zu haben. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern