Familie

50 für 10 - Statt teurer Sanierung fürs gleiche Geld Mehr Schwimmbad bekommen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
VG Bürgermeister & VG Rat

96 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

96 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: VG Bürgermeister & VG Rat

Wir fordern für unsere VG ein Hallenbad mit flexiblem 50-Meter-Becken. Der VG-Rat soll sich nicht nur an den Vorschlag aus der Kannewischer-Studie für ein Lehrschwimmbecken klammern. Die Vereinbarkeit von Schulen, Vereinen und Freizeitschwimmern wird dadurch nicht verbessert.

Wir wollen eine echte Alternative für unsere Familien, Sportler, Kinder und alle anderen Nutzer. Ein Hallenbad mit einem teilbaren 50m-Becken bietet allen Nutzergruppen die Möglichkeit zum Schwimmen und zur Bewegung im Wasser. Vorliegende, bereits praktisch angewendete Konzepte bieten die Möglichkeit zur Planung, Bau und Inbetriebnahme innerhalb von 10 Monaten. Die Kosten dafür liegen im gleichen Rahmen wie die ergänzte Sanierungs-Variante. Im Gegensatz dazu erhöht die flexible 50m-Erweiterung die Attraktivität, die touristische Anziehungskraft sowie die ökologische und finanzielle Wirtschaftlichkeit.

Begründung

Schwimmbäder sind Investitionen für einen langen Zeitraum. Sie müssen gut überlegt und abgewogen werden. In Rheinland-Pfalz gibt es kein einziges 50-Meter-Hallenbad. Allein im Rhein-Maingebiet gibt es auf hessischer Seite 5. Reine 50M-Bäder sind betriebswirtschaftlich herausfordernder als kleine Becken. Flexible Beckengrößen bieten vielen Schwimmbad-Nutzern klare Vorteile und sind wirtschaftlicher. Zahlreiche Beispiele belegen, dass mehr Wasserfläche noch effizienter bewirtschaftet werden kann als viele und kleine Becken. Und das bei mehr Zufriedenheit für alle!

Hier geht es nicht um einen Standort, sondern um die Frage ob wir eine echte Auswahl haben wollen oder eine "Weiter so wie bisher".

Die aktuelle Situation bietet die einmalige Chance für unsere Verbandsgemeinde. Mit der Lehrbeckenvariante steht die Sanierung im Mittelpunkt. Damit bleibt das Bad weiter über viele Jahrzehnte unattraktiv und ein Kostenloch. Wir wollen das nicht! Stattdessen wollen wir die Chance nutzen, ein attraktives Schwimmbad zu haben, in das alle gerne gehen und Spaß haben. Also ein Schwimmbad für unsere Familien, Schulen, Sportler, Kinder sowie Senioren und eingeschränkte Menschen.

Dafür kämpfen wir und dafür brauchen wir Unterstützung! Mach mit!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.11.2018
Petition endet: 15.02.2019
Region: Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Für den DStGB ist unstreitig, Schwimmbäder sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Ein gutes Schwimmangebot ist immer auch ein wichtiger Standortvorteil für eine Stadt oder Gemeinde. Schwimmbäder sind notwendiger Bestandteil einer attraktiven kommunalen Infrastruktur. Sie stellen i.d.R. ein preiswertes Freizeitangebot für alle Bevölkerungsgruppen dar und ermöglichen Schul- und Vereinsschwimmen. Bäder sind eine der am meisten genutzten kommunalen Einrichtungen, ihre Bedeutung für die Gesundheit, Fitness, Erholung und den Spaß der Bürger ist bekannt.

1. Klar ist, dass wir in Rheinland-Pfalz ein wettkampftaugliches Schwimmbad mit 50m-Becken, Lehrschwimmbecken, Sprungturm und Wasserballfeld brauchen. Es gehört in die Mitte des Landes. 2. Der Standort des Opptimare ist für das 50m-Becken ungeeignet. Das bestehende Becken bietet keine Erweiterungsmöglichkeit- Draußen liegt eine Fernwärmeleitung auf die ein Versorger die Grunddienstbarkeit hat. Außerdem gehören die Flächen rund um das Opptimare nicht der VG Rhein-Selz. 3. Das Opptimare darf nicht aufgegeben werden. Es wird an dem Standort gebraucht - für Schulen, Vereine und Bevölkerung.

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