Umwelt

§ 35 BauGB - Abschaffung Privilegierte Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich !!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

6.394 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.394 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages akzeptiert die Unterschriften von „openPetition“ nicht, was uns beim Start der Petition nicht bekannt war.

Deshalb müssen wir Sie bitten, als Mitzeichner der Petition nochmals direkt bei dem Deutschen Bundestag Ihre Stimme abzugeben. Einfach durchführen können Sie dies über die zwischenzeitlich eingerichtete Website https://www.BER.de (steht für Bündnis Energiewende Reform). Dort können Sie unter 1a. „Online unterzeichnen“ (direkt beim Deutschen Bundestag) epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_12/Petition_49690.nc.html oder unter 1b „Deutschlandweite Unterschriften Sammelaktion“ auf abrufbare Unterschriftslisten unterzeichnen. Alle Bürger, auch Minderjährige, können dort Ihre Stimme bis zum 03.04.2014 abgeben. Unsere Petition ist – auch durch ihre Stimme – offiziell beim Deutschen Bundestag bereits zeitnah zugelassen worden und es erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.

Rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 17 Grundgesetz Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Jedoch gilt oft der Grundsatz: Je mehr Mitunterzeichner eine Petition hat, umso gewichtiger wird die Petition gesehen.

Das Quorum Wird eine Petition nach Eingang innerhalb von vier Wochen (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

Wenn jeder der bisherigen 5.000 Mitzeichner noch eine weitere Stimme aktiviert, hätten wir sofort 10.000 Stimmen, die uns dem Ziel einer öffentlichen Behandlung unserer Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einen entscheidenden Schritt näher bringt.

Danke für Ihre Unterstützung! - Gemeinsam werden wir es schaffen!


Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Petitions-ID 49690 Wortlaut der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden. Die Gemeindevertreter, und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können. Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben."

Hintergrund: Mehr Demokratie und Bürgerrechte versus EEG-Umlage für "Privilegierte Personen" ??? siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=DijXCuUk5KI => EEG und BauGB (§ 35) verändern ?

Beschreibung: Unsere Gemeindevertreter und wir Bürger, sollen wieder das Mandat erhalten, über "unsere Heimat" und wie diese, "Heimat", aussehen soll, selbst bestimmen zu können, denn

„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden.

Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss. Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen.

Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat.

Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss.

Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“

Wir fordern eine Abschaffung der Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger in Deutschland möglich sind!

Es sollte dabei der Grundsatz beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3). Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" geben.

Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern!

Wir bitten alle, uns vert

Begründung

Wir brauchen eine bürgergesteuerte Energiewende! Ja!

Wir sollten aber endlich wieder mehr Demokratie in unserem Land und für uns Bürger ermöglichen !!! Und uns Bürgern wieder das Mandat zum Handeln zurückgeben !!!

Die Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahren gemäß § 35 BauGB begünstigt einseitig die Großgrund- und Waldbesitzer zu Lasten der betroffenen Bürger.

Die Verbandsgemeinderäte werden durch das Gesetz gezwungen, Konzentrationsplanungen vorzunehmen, obwohl sie vielleicht überhaupt keine Windkraftanlagen in ihrer Region (z. B. wegen Naherholungsgebiet, Landschaftsschutzgebiet usw.) haben wollen.

Durch das Privilegierte Verfahren nach § 35 BauGB ist ein Gesetz geschaffen worden, dass das Recht eines Einzelnen höher einstuft als das Kollektivrecht ganzer Gemeinden und vieler Bürger einer Region.

Diese Rechtsverschiebung zu Gunsten "Privilegierter Personen", wurde, meines Wissens nach, unter Helmut Kohl im Kabinett mit der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Frau Angela Merkel eingeführt.

Daher sollten dies im Rahmen einer "Großen Koalition der Vernunft für die Zukunft unseres Landes" durch die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel schnellstmöglich rückgängig gemacht werden. Beide sind ja Bundesminister/in für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit a.D. und sollten daher wissen, was der Schutz unserer Umwelt, der Natur, aber auch der Menschen wert ist.

Unser Land - aber besonders unsere junge Generation - wird es ihnen und uns (spätestens in einigen Jahren) danken!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.02.2014
Petition endet: 10.05.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Windkraftanlagen sind großtechnische Industrieanlagen, mittlerweile mit 200 Meter Gesamthöhe und mehr. Es gibt eine Reihe von Störpotentialen für Mensch und Tier, einhergehend mit einem großräumigen Flächenverbrauch. Die Immissionen für Betroffene sind erheblich und führen zu rücksichtslosen Nachteilen für die Bevölkerung. Das Landschaftsbild wird nachhaltig zerstört. Der § 35 führt massiv zur Benachteiligung der Bevölkerung. Großzügige Genehmigungspraxis der Behörden, Mißachtung der Naturschutzbelange, Mißachtung der Bürgerinteressen sind die Folge. Selbst Widersprüche haben in Genehmigungsve

DIe Petition zeigt nicht auf, wie eine tragfähige alternative Energieerzeugung mit regenerativen Quellen gefördert werden kann. Sie fokussiert allein auf juristische Fragen, ohne die Zukunftsfrage nachhaltige, sichere und umweltfreundlichere (!) Energieversorgung auch nur ansatzweise in die Betrachtung einzubeziehen. Eine reine Verweigerungshaltung bringt niemanden weiter. Die Argumente der Gesundheitsschädigung sind nicht nachgewiesen und auch weitgehend nicht stichhaltig. Im Vergleich mit sämtlichen anderen Kraftwerksarten ist die Ökobilanz von WEA mit Abstand die Beste.

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