Region: Albstadt
Verkehr

30er Zone weg - wegen Umleitung Albstadt Laufen

Petition richtet sich an
Stadt Albstadt
873 Unterstützende 439 in Albstadt
59% von 750 für Quorum
873 Unterstützende 439 in Albstadt
59% von 750 für Quorum
  1. Gestartet 18.08.2024
  2. Sammlung noch > 9 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Die 30er Schilder sollen entfernt werden und wieder, wie bisher, 50 km/h Gültigkeit bestehen.

Begründung

Durch höhere Drehzahlen in niedrigerem Gang werden mehr Emissionen ausgestoßen und die Lärmbelästigung ist enorm höher, sowie die Masse der Fahrzeuge langsamer im Vorankommen.
Daher - bitte wieder 50 km/h!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Valerie Xenia Schmid aus Albstadt
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Neuigkeiten

Entscheidung über Tempo 30 ist völlig absurd.

Erhöhtes Verkehrsaufkommen auf einer nicht dafür ausgelegten Strecke, bedeutet zwangsläufig auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Die Verringerung der Geschwindigkeit wirkt diesem Problem relativ entgegen. Man berücksichtige Kinder, Tiere, Anwohner und sonstige Teilnehmer die solch ein Verkehrsaufkommen nicht gewohnt und dadurch gefährdet werden könnten. Da ist es doch schön wenn man das ganze "langsam" angeht.

Warum Menschen unterschreiben

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist für die Anwohner kontraproduktiv. Die Lärmbelastung und der Schadstoffausstoß steigen durch häufigeres Schalten zumindest auf den Steigungsstrecken. Eine Befragung der Anwohner könnte hierzu Aufschluss geben.
Der Umleitungsverkehr wird zudem unnötigerweise ausgebremst. Für die betroffenen Pendler eine vermeidbare Zusatzbelastung über einen sehr langen Zeitraum. Bitte alle Ermessensspielräume zu Gunsten der Regelgeschwindigkeit von 50km/h innerorts nutzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das RP über ein entsprechendes Votum der Städte Albstadt und Balingen hinwegsetzt.

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