28 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Gemeinderat Birkenheide
Nachdem auf die erste Petition nicht reagiert wurde beginnen wir das ganze nochmal von vorne. Welche Begründung gibt es Listenhunde höher zu besteuern? Um eine Lenkung zu erreichen? Hier in der Ortsgemeinde gibt offiziell nur zwei Hunde dieser Rassen. Wegen dieser erhöhten Steuer wurden Hunde hier in der Ortsgemeinde falsch angemeldet. Ist dies Sinn der Sache? Sicherlich nicht!
Scheinbar versucht die Ortsgemeinde ihr Haushaltsdefizit auf dem Rücken, von Tierhaltern auszubessern.
Bitte helfen Sie uns mit dieser Unterschrift dagegen anzukämpfen und ein Zeichen zu setzen.
Begründung
Die höhere Besteuerung ist reine Willkür der Gemeinde hierdurch wird keine Lenkung erreicht sondern das komplette Gegenteil. Keiner dieser zwei Hunde die hier höher besteuert werden war jemals auffällig. Helfen Sie, mit Ihrer Unterschrift, der Willkür gegenüber Hundebesitzern ein Ende zu bereiten Wir fordern hiermit eine Anpassung der Steuersatzung mit Anerkennung von Wesenstest oder Sachkunde. Die unterschiedliche Behandlung von Listen- und Nichtlistenhunden ist nicht gerechtfertigt. Es ist bewiesen, dass nicht die Hunderasse sondern der Halter ausschlaggebend für möglicherweise gesteigertes aggressives Verhalten verantwortlich ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.12.2018
Petition endet:
26.06.2019
Region:
Birkenheide
Kategorie:
Steuern
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 27.06.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
es gibt schon zu viele Hunde. Jeder Weniger ist von Vorteil. Bin für einen Hundeführerschein mit Nachweis des Eigeenn Gartens/ Auslauf.. Wohnungshaltung ab eine bestimmten Größe verboten. Stichwort Artgerechte Haltung.