3.561 Unterschriften
Petition richtet sich an: Gesundheitsministerium
Es ist dringend an der Zeit, dass viel mehr Naturheilverfahren (mit guter Studienlage) in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden, damit sie gleichberechtigt mit schulmedizinischen Behandlungen als erstattungsfähig beansprucht werden können. Da Naturheilverfahren kostenmäßig oftmals günstiger als schulmedizinische sind, wäre das ein sicher nicht unerheblicher Kostensenkungsfaktor für das Gesundheitswesen. Oftmals helfen bei bestimmten Beschwerden schon lang bewährte naturheilkundliche Behandlungen und machen eine teure schulmedizinische Medikation überflüssig, deren Nebenwirkungen häufig wieder mit weiteren Medikamenten abgefedert werden müssen - für manche Patienten eine Kettenreaktion ohne Ende. - Nähere Infos zu den - nach anerkannten wissenschaftlichen Qualitätsstandards zugelassenen Naturheilverfahren - finden Sie im Internet unter: https://www.hufelandgesellschaft.de/
Begründung
Im Grundgesetz sind die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Aus Artikel 2, Absatz 1 GG (Grundgesetz) resultiert das Recht, selbstbestimmt über seine Heilbehandlung zu entscheiden. So gesehen ist es in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, dem Einzelnen für seine Krankenkassen-Beiträge notwendige Heilbehandlungen gesetzlich zuzusagen, ihn aber andererseits von bestimmten Behandlungsmethoden (hier: Naturheilverfahren) auszuschließen und der Eigenfinanzierung zu überlassen. Hier besteht ein großes Ungleichgewicht in der Anerkennung zwischen Naturheilverfahren und Schulmedizin, das dringend in den gesundheitsrechtlichen Fokus genommen und reformiert werden muss!
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Petition gestartet:
11.02.2021
Petition endet:
31.12.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
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Neue SprachversionNeuigkeiten
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Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperlichen Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme komplementärer Therapien nicht deutlich genug erschlossen hat. Es gilt also nach wie vor: Erst Ausschöpfung von Leitlinientherapien, dann mögliche Alternativen und damit von vornherein keine kostenmäßig abgesicherte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsoptionen. Natürlich kann ich mich für alternative... weiter
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Liebe Petitionsunterstützer/innen,
zunächst möchte ich Ihnen/euch alles Gute zum neuen Jahr wünschen und mich besonders für all die hinzugekommenen Unterschriften und unterstützenden Kommentare bedanken! - Ich habe meine Petition inzwischen noch mal zeitlich verlängert und hoffe, dass in diesem Jahr noch viele Unterschriften dazu kommen.
Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperliche Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme... weiter -
Änderungen an der Petition
am 07.11.2021
Debatte
Ich denke eher, dass Krankenkassen-Beiträge zumindest stabil gehalten werden können, wenn kostengünstige Naturheilverfahren mehr eingesetzt würden!
Kein Geld für Scharlatane!
Warum Menschen unterschreiben
Weil ich als Krebspatientin schon nur am kämpfen bin um eine dringend notwendige Cannabis Schmerztherapie bezahlt bekomme
Ich habe mich schon oft von der Schulmedizin alleine gelassen gefühlt und bin auf alternative Heilverfahren ausgewichen. Mit sehr gutem Erfolg! Ich habe dann dafür auch gerne selbst bezahlt. Es ärgert mich aber, dass die Schulmedizin zur Symtomverwaltung mutiert ist und dafür Geld bekommt und das, was wirklich hilft nicht.
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Der Staat hat wissenschaftlichen Streit nicht zu entscheiden. Wer in die Krankenkasse für seine Gesundheit einzahlt und damit die Therapien anderer trägt, soll nach eigenem Gutdünken für seine eigene Gesundheit sorgen dürfen.