Bürgerrechte

Keine Maskenpflicht an festen Plätzen in Gottesdiensten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland

164 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

164 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: An die Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Wir fordern die Aufhebung der Maskenpflicht an markierten Plätzen während des Gottesdienstes!

Begründung

Seit Anfang Mai finden wieder öffentliche Gottesdienste statt. Dennoch ist die würdige Feier des Gottesdienstes massiv beeinträchtigt. Dass die Gesichtsmaske während des gesamten Gottesdienstes nicht abgenommen werden darf, stellt eine starke Einschränkung der im Artikel 4 des Grundgesetzes verankerten freien Ausübung der Religion dar.

Durch die während der gesamten gottesdienstlichen Feier bestehende Maskenpflicht wird der Gottesdienstbesuch unterschwellig als Gefahr dargestellt, der man sich besser entziehen sollte.

Wir unterstützen Sicherheitsvorkehrungen in Gotteshäusern prinzipiell (z.B.: Abstandsregeln, kein Kontakt, etc.). Aber: wenn diese Dinge ordnungsgemäß eingehalten werden, wozu bedarf es dann während man sich auf einem markierten Platz befindet und diesen nicht verlässt, einer Mund- und Nasenschutzmaske, die ja auch in medizinischen Fachkreisen nicht unumstritten ist?

Für nicht wenige Gläubige und Geistliche stellt diese Gesichtsverschleierung innerhalb des Gottesdienstes eine Herabwürdigung des Kultes dar, die nicht nachvollziehbar ist. Dieses Gefühl wird zusätzlich verstärkt, wenn man folgende weitere Punkte berücksichtigt:

  • Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen im März durften die Menschen wochenlang ohne Maske in die Supermärkte gehen, dennoch hat sich die Ansteckungsquote gesenkt.

  • Seit den Osterferien ist für einige Jahrgänge auch der Schulbesuch wieder möglich. Spätestens wenn die Schüler im Klassenzimmer an ihren Plätzen sind, dürfen auch sie die Maske abnehmen, ebenso die Lehrkraft. Wieso dürfen dies die Gläubigen nicht im Gotteshaus an markierten Plätzen?

  • Seit dem 18. Mai ist die Außenbewirtung gestattet und in Gastwirtschaften wird ab dem 25.Mai wieder geöffnet. An den Tischen herrscht keine Maskenpflicht. Wieso aber in Kirchen an markierten Plätzen?

  • Der Profifußball trainiert seit Wochen, Geisterspiele dürfen stattfinden; dies alles ohne Maske! In diesem Sport ist der Körperkontakt auch nicht zu verhindern. Wieso ist dies gestattet, aber Gläubige dürfen trotz Abstand und markierten Plätzen, nicht ohne Maske im Gottesdienst sein?

Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung! Die Situation im Gotteshaus mit markierten Plätzen ist vergleichbar und keinesfalls unberechenbarer. Einem kritischen Denker stellt sich die Frage: Sind der Profit (Gaststätten und Profifußball) und die öffentliche Bildung (Schulen) wichtiger als das grundgesetzlich verbriefte Recht der würdigen, ungestörten und freien Religionsausübung?

Wir rufen Sie daher auf:

Bitte ermöglichen Sie, dass nach dem Betreten des Gotteshauses an den markierten Plätzen die Mund- und Nasenmaske abgenommen werden darf, so wie das auch an anderen Orten mit festen Sitzplätzen und Abstand möglich ist!

Bitte zeigen Sie, dass Sie die für alle Religionsgemeinschaften im Grundgesetz verbrieften Rechte ernst nehmen!

Wir wissen, dass Sie in der gegenwärtigen außerordentlichen Situation und unter öffentlichem Druck viele Entscheidungen von großer Tragweite treffen müssen. Wir respektieren Ihre politische Sorge, die eine immense Verantwortung mit sich bringt.

Wir bitten Sie eindringlich: Setzen Sie sich für die freie und ungestörte Religionsausübung in Deutschland ein!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.05.2020
Petition endet: 10.07.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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