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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss; Bundesministerium für Gesundheit; Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Die Petition richtet sich gegen den ungerechtfertigten Ausschluss von Fachhochschulen/ Hochschulen für angewandte Wissenschaft aus der Etablierung von Psychotherapiestudiengängen. Wir fordern, gemeinsam mit dem Fachbereichstag Soziale Arbeit (www.fbts.de), den Fhen/HAWen die Etablierung geeigneter Psychotherapiestudiengänge zu ermöglichen.
In dem vorgelegten Referentenentwurf wird bislang in § 9 Abs. 1 PsychThGAusbRefG festgelegt, dass das Studium nur an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen eingerichtet werden kann. Fachhochschulen (FHen) bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWen) werden ausdrücklich bei der Etablierung von Psychotherapiestudiengängen ausgeschlossen.
Es sollte Einigkeit darüber bestehen, dass ein am Allgemeinwohl und Patientenschutz orientiertes Gesetz nicht ohne fachlich exakte Begründung einen einzelnen Hochschultyp aus Gründen des Konkurrenzschutzes der Universitäten privilegieren sollte. FHen/HAWen bieten den Universitäten gleichwertige Abschlüsse auf höchstem wissenschaftlichen Niveau an, wie das BVerfG bestätigt hat. Praxisorientierung und Praxistransfer sind inhärenter Bestandteil von Fachhochschulstudiengängen. Fachhochschulprofessorinnen müssen -im Gegensatz zu Universitätsprofessorinnen - vor ihrer Berufung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen und tragen diese in das Studium hinein. Gleichzeitig sind Forschungserfahrung und die Erwartung weiterer Forschungsaktivitäten nach der Berufung wesentliche Auswahlkriterien in Beru-fungsverfahren an FHen/HAWen. Der Anteil öffentlich geförderter Forschungsprojekte, die an FHen/HAWen realisiert werden, steigt stetig an. Gerade der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist neben Forschung und Lehre ein zentrales Kernelement der FHen/HAWen. Forschungsaktivitäten sind auf die berufliche und gesellschaftliche Praxis ausgerichtet. Praxisorientierte Studiengänge wie das Psychotherapiestudium würden von der erheblich günstigeren Relation zwischen Professor*innen und Studierenden an den Fachhochschulen profitieren. Zudem sind Kooperationen mit den verschiedensten Institutionen in diesem Arbeitsfeld, insbesondere auch mit Institutionen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest etabliert und können schnell auf neue Anforderungen im Rahmen eines Psychotherapiestudiums angepasst werden.
Nicht zuletzt steht durch den vorgelegten Referentenentwurf eine nicht wünschbare und möglicherweise sogar kontraproduktive Ausrichtung auf ein fachlich verengtes Psychotherapieverständnis zu befürchten. Lehre und Forschung an den Fachbereichen Sozialwesen sind bereits seit vielen Jahren von einem lebensweltorientierten Ansatz durchdrungen. Über ein individuumsorientiertes Störungsverständnis hinaus werden rechtliche, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen in hohem Maße berücksichtigt. Dabei bilden psychisch erkrankte Menschen eine wesentliche Zielgruppe der an Fachbereichen Sozialwesen ausgebildeten Studierenden. Gegenwär-tig wird daher an diesen Fachbereichen eine Lehre realisiert, die medizinische, psychologische, soziologische und pädagogische Wissensbestände für die Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen nutzbar macht (Beck & Borg-Laufs, 2011). Vor diesem Hintergrund wird ein biopsychosoziales Fallverständnis realisiert, welches als Grundlage für eine im Sinne des Referentenentwurfes fortschrittliche und wünschenswerte Psychotherapie zentral ist.
Aus unserer Sicht liegt dem Referentenentwurf des BMG keine fachlich nachvollziehbare Begründung für den Ausschluss der FHen/HAWen zugrunde. Die zu erwartenden kapazitativen Bedarfe an zukünftigen Psychotherpeut*innen sollten unseres Erachtens gemeinsam von FHen/HAWen und Universitäten gedeckt werden.
Begründung
Nachfolgend wird auf die Stichhaltigkeit/Plausibilität der im Entwurf genannten Begründungen eingegangen. Die ausführliche Argumentation finden Sie in der Stellungnahme des FBTS unter: http://www.fbts.de/fileadmin/fbts/Aktuelles/Info_Vorstand/Stellungnahme_FBTS_29.01.2019.pdf
Die Behauptung, dass ein höchstes wissenschaftliches Niveau nur an Universitäten sichergestellt werde, entbehrt nachvollziehbarer Grundlagen. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BVerfG erweist sich der Ausschluss von HAWen/FHen aus rechtlicher Sicht & hochschulpolitischer Entwicklungsperspektive als rechtlich bedenklich, hochschulpolitisch überholt und fachlich unbegründet. Der Referentenentwurf erscheint auch insofern widersprüchlich, als einerseits die bisherige qualitativ hoch geschätzte Einbeziehung der Studiengänge der Sozialen Arbeit bei der Ausbildung von Kinder-& Jugendpsychotherapeuten hervorgehoben wird, andererseits wird dies entgegen der eigenen Ein-& Wertschätzung und insbesondere auch entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den Ausschluss der HAWen/FHen geradezu konterkariert. Deshalb ist auch die Gleichstellung mit anderen Heilberufen durch die ausschließliche Ansiedlung an Universitäten kein überzeugendes Argument.
Die Behauptung, dass ausschließlich Universitäten in besonderer Weise geeignet seien, etwa durch das dortige Personal, die praxisorientierten Anteile der Lehre durchzuführen und die Praxistätigkeiten der Studierenden anzuleiten, erscheint vor dem Hintergrund des Auftrages des Hochschultyps HAWen/FHen & ihrer tatsächlichen Leistungen nicht nachvollziehbar, sind hier doch Praxisorientierung & Praxistransfer inhärenter Bestandteil von Studiengängen. Gerade der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist neben Forschung & Lehre ein zentrales Kernelement der HAWen/FHen. Forschungsaktivitäten sind auf die berufliche & gesellschaftliche Praxis ausgerichtet. Konkret auf Psychotherapiestudiengänge bezogen ist davon auszugehen, dass gerade das Personal an HAWen/FHen besonders qualifiziert ist, die praktischen Ausbildungsanteile der zukünftigen Psychotherapiestudierenden zu betreuen.
Hervorzuheben ist, dass ausgewählte HAWen/FHen fachlich durchaus in der Lage sind, Studiengänge der Psychotherapie in einem angemessenen Zeitraum einzurichten. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren vereinzelt Studiengänge an HAWen/FHen, die gleichzeitig als Theorieausbildung für die bisherige Psychotherapieausbildung anerkannt sind.
Auch ein fehlendes generelles eigenständiges Promotionsrecht an HAWen/FHen ist kein gewichtiges Argument gegen deren Beteiligung an der Psychotherapeutenausbildung. Schließlich ist eine ständig wachsende Zahl an Promotionen an Fachbereichen Sozialwesen an Fachhochschulen zu verzeichnen.
Ebenso wenig vermag das Argument, dass HAWen/FHen aufgrund fehlender Hochschulambulanzen von der Ausbildung von Psychotherapeuten ausgeschlossen werden sollten, zu überzeugen. Die Fachbereiche Sozialwesen kooperieren in vielfältiger Weise mit Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens und können diese Kooperationen auch in Hinblick auf Ambulanzen weiter ausbauen.
Im Übrigen erscheint ein gesetzlicher Ausschluss von HAWen/FHen an der Ausbildung von Psychotherpeut*innen aus Gründen der Kapazitätsbegrenzung vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen als bedenklicher doppelter Konkurrenzschutz. Zum einen würde die Berufsgruppe der Psychologen ohne sachlichen Grund privilegiert und zum anderen würde der Hochschultyp der Universitäten ohne sachlich tragfähige Begründung einseitig bevorzugt. Ein am Allgemeinwohl und Patientenschutz orientiertes Gesetz darf nicht ohne fachlich exakte Begründung einzelne Akteure bevorzugen.
Nach allem bestehen vielmehr besondere inhaltlich fachliche und gewichtige Gründe, die umgekehrt für eine Anbindung von Psychotherapiestudiengänge an HAWen/FHen sprechen. Im Referentenentwurf wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht nur psychologische, sondern auch pädagogische und sozialarbeiterische Inhalte hoch relevant sind. Diese an FHen/HAWen zum festen Repertoire gehörenden Inhalte adressieren ein Verständnis von Psychotherapie, welches die lebensweltlichen Bezüge der Patientinnen und Patienten in hohem Maße mit einbezieht. Schichtspezifische und kulturell angepasste Kompetenzen sind erforderlich, um auf soziale, ökonomische und kulturelle Besonderheiten von Patientinnen angemessen therapeutisch reagieren zu können. Jüngere Studien weisen darauf hin, dass lebensweltorientierte & kulturspezifische therapeutische Vorgehensweisen dafür sorgen können, dass psychotherapeutische Versorgung Menschen besser erreichen kann, die von Armut & Ausgrenzung betroffen sind und nur geringe Teilhabechancen und Verwirklichungsmöglichkeiten haben. *Eine Ansiedlung der Studiengänge an HAWen/FHen würde eine breitere und patientengerechtere inhaltliche Ausrichtung ermöglichen.
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Petition gestartet:
05.03.2019
Petition endet:
04.05.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 05.05.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
"FHen/HAWen bieten den Universitäten gleichwertige Abschlüsse auf höchstem wissenschaftlichen Niveau an, wie das BVerfG bestätigt hat. Praxisorientierung und Praxistransfer sind inhärenter Bestandteil von Fachhochschulstudiengängen. Fachhochschulprofessorinnen müssen -im Gegensatz zu Universitätsprofessorinnen - vor ihrer Berufung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen und tragen diese in das Studium hinein." (siehe Petition)
Die Wissenschaft Psychologie ist eine grundständige wissenschaftliche Disziplin, die NUR an Universitäten gelehrt und in fundierter Forschung betrieben werden darf! Ein B.Sc. und M.Sc.Psychologie hat an FHS's vor allem an den vielen unkontrolliert privat betriebenen Pseudo-HochschulfirmenGmbHs NICHTS VERLOREN. Eine Approbation für den Heilberuf Psychologische Psychotherapie DARF NICHT unkontrolliert vergeben werden zur Wahrung der Sicherheit aller PatientInnen sowie der Qualität eines fundierten wissenschaftlichen Studiums Psychologie. Alles andere ist untragbar und schadet Menschen!!