42 Unterschriften
Petition richtet sich an: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil
Feiertage sind ein Grund zur Freude! Sie sind zusätzliche, arbeitsfreie Tage, zum Erholen, für Treffen mit Freunden und Familie, religiöse Feste, politische Aktionen. Doch für viele Mitbürger ist das nicht der Fall, sie müssen an diesen Tagen arbeiten [Destatis]. Je nach Arbeitgeber (AG) bekommen sie derzeit weder Ausgleichstag noch Feiertagszuschlag und werden dadurch mehrfach benachteiligt. Mit dieser Petition möchte ich für diese Arbeitnehmer (AN) Ausgleich und Wertschätzung erreichen.
Begründung
Je nachdem, wo ein AN beschäftigt ist, gelten unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Feiertagen. Für die meisten AN gilt wohl: ein gesetzlicher Feiertag ist ein (bezahlter) arbeitsfreier Tag [ArbZG §9]. Es gibt sogar Stimmen, die fordern, dass Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, unter der Woche nachgeholt werden [Petition Ersatztage].
Doch bei Weitem nicht jeder AN hat an gesetzl. Feiertagen frei. Es gibt wohlbegründete Ausnahmen für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Pflege, Gastronomie, Presse, Sicherheitsdienste etc. [ArbZG §10]. Gesetzlich sind für diese Fälle eigentlich „Ersatzruhetage“ vorgesehen, die innerhalb von 8 Wochen gewährt werden müssen [ArbZG § 11 Abs. 3].
Doch leider folgt die Ausnahme auf dem Fuße:
„In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden […], abweichend von § 11 Abs. 3 den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen“ [ArbZG § 12 Abs. 3]. Diese Regelung sorgt für eine zusätzliche Schlechterstellung der AN. Nicht nur ist ihre Möglichkeit zur frei gewählten Sozialisation eingeschränkt (sie können sich an Treffen und Veranstaltungen nicht beteiligen, die an Feiertagen stattfinden), sondern bekommen nicht mal einen Ausgleich dafür. Aktuelle Beispiele von AN-Konditionen finden sich im Anhang.
Online finden sich zahlreiche Erklärungen und Erläuterungen dazu [z.B. www.arbeitsrechte.de], wohl auch, weil viele nicht glauben können, dass Feiertage gar nicht generell ausgeglichen werden müssen.
Ich beantrage in dieser Petition die Streichung des ArbZG § 12 Abs. 3, um damit zu erreichen, dass AN, die an Feiertagen arbeiten müssen, verpflichtend einen bezahlten zusätzlichen Ruhetag bekommen, um damit den AN annähernd gleichgestellt zu werden, die an diesen Tagen frei haben. Dadurch soll ihr Einsatz wertgeschätzt werden, an diesen Tagen zu arbeiten, und für Arbeitgeber der Anreiz verringert werden, AN an diesen Tagen einzusetzen. Falls eine weitere Anpassung des Gesetzestextes notwendig ist, um diese Ziel zu erreichen, beantrage ich auch diese.
Beispiele aus dem aktuellen Arbeitsleben:
1) Mario B. arbeitet bei einer Bäckerei, die auch an Sonntagen und Feiertagen geöffnet hat. Hat er an einem Feiertag frei, bekommt er ihn zu 100% bezahlt. Muss er arbeiten, bekommt er 133% (100% für die Arbeit + 33% Feiertagszuschlag), aber keinen zusätzlichen freien Tag. Dadurch arbeitet er effektiv für 33%.
2) Sebastian R. arbeitet in einem Bistro. Muss er an Feiertagen arbeiten, bekommt er weder Feiertagszuschlag, noch einen zusätzlichen freien Tag. Im Vergleich zu den meisten AN arbeitet er für 0%.
3) Rebecca H. Arbeitet in einem Hotelrestaurant. Wenn sie an einem Feiertag arbeiten muss, bekommt sie einen zusätzlichen freien Tag. Sie ist dadurch zumindest nicht finanziell schlechter gestellt. Diesen Zustand möchte ich für alle AN erreichen.
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Petition gestartet:
24.06.2024
Petition endet:
28.02.2025
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
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