Tierschutz

Das Tierschutz-Verbandsklagerecht in NRW erhalten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die gesamte SPD

3.960 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.960 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die gesamte SPD

Mit der Teilnahme an dieser Petition fordern Sie Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD in Nordrhein-Westfalen auf, sich zum Erhalt der Tierschutz-Verbandsklage zu bekennen. Die SPD wird in die Pflicht genommen, sich nach der Landtagswahl gegen die mögliche Koalitionspartnerin CDU zu behaupten, die schon jetzt auf die Abschaffung der Tierschutz-Verbandsklage drängt. Die Unterschriften werden vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 an die SPD-Fraktion übergeben.

Sehr geehrte Frau Kraft, sehr geehrte SPD-Abgeordnete,

wir fordern Sie auf, sich für den Erhalt der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Denn zur Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts ist das Verbandsklagerecht zwingend erforderlich.

1) Nur mit der Verbandsklage kann das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern aufgehoben werden.

2) Nur mit der Verbandsklage kann die Arbeit der Amtstierärzte zur Durchsetzung von Tierschutzvorschriften gerichtlich überprüft werden. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht ist damit unabdingbar zur Erfüllung des Rechtsstaatsprinzips.

3) Die Tiere brauchen anerkannte gerichtliche Vertreter, die geltendes Recht stellvertretend für sie vor Gericht einklagen können. Tierschutzorganisationen sollen diese Stellvertreterfunktion wahrnehmen.

Tiere brauchen Anwälte, deshalb muss die Tierschutz-Verbandsklage erhalten bleiben!

Begründung

1) Tierschützer und Tiernutzer: rechtliches Ungleichgewicht

Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz und Verordnungen regeln den Umgang mit Tieren. Im § 1 des Tierschutzgesetzes heißt es „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Doch genau dies ist zigmillionenfach an der Tagesordnung. Tagtäglich wird gegen Tierschutz-Verordnungen verstoßen. Nur mit der Tierschutz-Verbandsklage können Tierschutzorganisationen bei Missständen stellvertretend für die Tiere deren Einhaltung einfordern und gegebenenfalls klagen.

Ohne die Verbandsklage können Tierschutzorganisationen lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Diese führen jedoch meist nicht zu Ermittlungen und klärenden Gerichtsverfahren. Tiernutzer hingegen können im eigenen Interesse durch alle Instanzen klagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. So können Wissenschaftler vor Gericht ziehen, wenn ihnen die Genehmigung zu Tierversuchen untersagt wurde, weil sie sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt fühlen. Tiernutzer, die sich durch die ohnehin sehr niedrigen Tierschutzstandards in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, können die Auflagen und Weisungen einer Behörde gerichtlich überprüfen lassen. Diese Möglichkeit muss umgekehrt auch gegeben sein, um dem Rechtsgut Tierschutz zur Geltung zu verhelfen. Dass das Tierschutz-Verbandsklagerecht dabei nicht zu einer Klagewelle führt, haben die letzten vier Jahre in NRW und in anderen Bundesländern gezeigt: Die anerkannten Tierschutzverbände nutzen das Klagerecht verantwortungsvoll und konstruktiv.

2) Wider die Ohnmacht der Behörden

Mangelhafte oder fehlende Kontrollen in tierhaltenden Betrieben führen regelmäßig dazu, dass Rechtsverstöße jahrelang nicht aufgedeckt werden. Das liegt nicht nur an der hohen Arbeitsbelastung der Veterinärämter, von denen viele systematisch und chronisch unterbesetzt sind. Die Amtstierärzte werden bei ihrer Arbeit auch mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Da Behörden von Tierhaltern verklagt werden können, müssen sie beim Einsatz für mehr Tierschutz stets mit deren Gegenwehr rechnen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen können die Folge sein.

Trifft ein Amtstierarzt also eine Entscheidung zugunsten der Tiere, geht er für seine Behörde ein Risiko ein. Das führt nicht selten dazu, dass engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten ausgebremst werden oder resignieren. Diese Konfliktlage darf nicht auf Kosten der Tiere gehen! Indem es die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht, Behördenentscheide gerichtlich prüfen zu lassen und Behördenversäumnisse aufzudecken, wird sie die Praxis des Verwaltungshandelns ändern und damit langfristig die Position der Behörden gegenüber den Tierhaltern stärken.

3) Tiere brauchen einen Anwalt

Wer selbst nicht klagen kann, wie etwa minderjährige oder behinderte Menschen, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Einen solchen Vertreter brauchen auch die Tiere: Gegen Tierschutz-Vergehen bei der Haltung oder bei Tierversuchen kann nur mit der Tierschutz-Verbandsklage wirkungsvoll vorgegangen werden. Sonst besteht ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Tierschützern und Tiernutzern, das unweigerlich auf Kosten der Tiere geht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.03.2017
Petition endet: 13.05.2017
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Zunächst : wer „Türschützer“ nicht von „Tierschützern“ unterscheiden kann, ist in dieser Debatte augenscheinlich fehl am Platz. I.Ü. soll diese Petition nicht die auf Gehwegen verbliebenen Hundehaufen schützen, welche allein in die Verantwortung der anteiligen „unsauberen“ Hundehalter (= Menschen) fallen, sondern ein Mindestmaß an Erhalt der z.Z. nur minimalistisch gegebenen Rechte des Tieres ggü. dem Menschen bewahren. Wer diese Ansicht nicht vertreten kann/will, möge doch bitte anderweitig aktiv werden, als stattdessen soziale/moralische Ansätze mit Polemik zu bedenken.

Noch kein CONTRA Argument.

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