30.06.2021, 21:43
Es wurden noch Grammatik- und Schreibfehler gefunden.
Neuer Petitionstext:
InIm südöstlichen Teil von Gäufelden / ÖschelbronnGäufelden-Öschelbronn soll ein Baugebiet nach dem vereinfachten Verfahren des § 13b BauGB entstehen. Das Gebiet besteht aus fast zu 100 Prozentausschließlich aus Ökologischökologisch wertvollen Flächen. Dies sind Streuostwiesen und BrachlandBrachland, daswelche viele seltene Arten,Arten, die auf der Roten Liste stehenstehen, beheimatet.beheimaten. Schon alleine das Vorkommen der vielen Fledermausarten ist beachtlich.
Der § 13b BauGB ist ein guter ParagrafParagraf, der ursprünglich dazu gedacht warwar, im Ortsgebiet brachliegende Flächen schnell zu Wohnland zu machen. Er war aber nicht dazu gedacht um ökologisch hochwertige Flächen am Ortsrand zu zerstören und zu versiegeln, was unweigerlich zu Konfrontationen mit dem GesetztGesetz undund, wie in vielen Orten auch, mit den Einwohnern kommt.führt.
Diese Flächen, geradeinsbesondere die alten Streuobstwiesen, gehören in Deutschland zu den artenreichsten Flächen. Die Artenvielfalt kann mit den Regenwäldern gleichgesetzt werden. Das kann, auchkann moralisch und etischethisch mit der Rodung der Regenwälder gleichgesetzt werden. Noch stehen in Baden-Württemberg die die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa. Daher ist es uns unverständlich, wiedass man in diesem Gebiet dieden § 13b BauGB anwenden will.
Das Vogelgutachtenökologische und ornithologische Gutachten ist von 2017, es ist also 4 Jahre altalt. undLaut lauteiner Gutachtenaktuellen Beurteilung des Gutachtens wird eindeutig empfohlen einergänzende neues,Untersuchungen wegendurchzuführen. ÜberalterungDies zuist machen. Warum wurde dasbisher nicht gemacht?erfolgt. Außerdem wurde das Gutachten damals für das ganze Gebiet, das die zukünftige Umgehung, die Südtangende einschließt gemacht. Das heißt eine große Fläche, mit damals schon viel zu wenig Arbeitsstunden. Damit war nur ein abscanneninklusive der Flächezukünftigen möglich.Umgehung Laut(Südtangente) UNBerstellt. (UntererIn Naturschutzbehörde)dem hießvorliegenden esGutachten damals,wird weitereauf Planungenweiteren müssenUntersuchungsbedarf ins Detail gehen.verwiesen. Wir haben erwartet, dass die zu bebauende Fläche diesbezüglich nochmals eingehend untersucht wird. Das man jetzt nur mit diesem alten Scann arbeitet ist unverständlich.
Bei unseren Untersuchungen haben wir unter anderem 2019 den Grauschnäpper als Brutvogel im Gebiet gesehen. Es besteht außerdem der Verdacht auf die Gartengrasmücke und den Wendehals als Brutvogel.
Wir haben aktuell schriftlicheine einemit Bildern belegte Sichtung mitfür Bildernein das hier die Zauneidechsen vorkommen.Zauneidechsenvorkommen.
Es ist uns unverständlich warum hier keine Fledermaus Netzfänge gemacht wurden. Nicht alle Fledermäuse lassen sich mit dem Detektor gut beweisen, da diese nur kurzekurze, sehr leise Rufe aussenden. Dazu müsste der Detektor bzw. Batlogger zufällig genau an der richtigen Stelle sein. Die Bechsteinfledermaus ist eine FFH Art. Als Offenland JägerOffenlandjäger sind die freien Flächen für sie sehr wichtig. Gerade die Bechstein Fledermaus fällt bei der Ortung mit Horchboxeinem Detektor wegen ihrem kurzen Signal meistens durch.nicht auf. Hier ist ebenfalls dringend Handlungsbedarf gegeben.
Neue Begründung: Wir sind auch der Meinung, dass in Gäufelden dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt wird. Es ist aber in der heutigen Zeit absolut nicht mehr opportun wertvolle Natur zu zerstören, wenn es noch andere Möglichkeiten gegeben hätte.gibt. In Gäufelden gibt es im Ortsbereich noch viele freie Grundstücke, die erst mal bebaut werden müssen. Diese Grundstücke sind in den meisten Fällen ökologisch arm. DieDiese werden noch nicht mal als Wiese genutzt, sondern als Lager für Brennholz, als Parkplatz etc.
Außerdem ist in Nebringen gerade das neue Baugebiet Bettäcker am Entstehen. Auch da hätte man preiswerten bezahlbaren Wohnraum, so wie in § 13b,Wohnraum schaffen können.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 94 (23 in Gäufelden)