24.02.2020, 21:42
Liebe Unterstützer,
in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28.1.2020 im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, unserer Eingabe nicht zum Erfolg zu verhelfen und für erledigt zu erklären (mit den Stimmen der CSU, AfD, der FREIEN WÄHLER und FDP und gegen die Stimmen der GRÜNEN und der SPD)
Begründung (auszugsweise aus dem Schreiben des Ausschusses für Wohnen , Bau und Verkehr Staatsregierung und Dr. Hans Reichart ehemals Staatsminister für dieses Ressort) :
Die Staatsregierung meldet gegen die Räumung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung zur Entfernung von Touristen an und sie wäre nicht mit Art. 20 Abs. 3 GG – Verhältnismäßigkeitsgrundgesetzt- vereinbar, weil die weder geeignet, erforderlich noch angemessen sei. Die Abschöpfung von Gewinnen sein in der geltenden Rechtslage abgedeckt.
Gegenmeinungen (nur kurz zitiert): Die GRÜNEN hätten sich seinerzeit mit Vertretern der Landeshauptstadt München für ein Räumungsgebot eingesetzt. Auch in Hamburg gebe es ein entsprechendes Gesetz inklusive eines Räumungsgebotes.
Unsere Stellungnahme:
Wir finden es bedauerlich, dass unserem Anliegen für Extremfälle, am Beispiel der Kurzfristvermietung an Medizintouristen, nicht nachgekommen wird. Man erkennt zwar und gesteht ein, dass es rechtsmissbräuchliche Verfahrensverzögerungen im Einzelfall gibt, behandelt es allerdings nicht als „Schlupfloch“ im Sinne einer Rechtslücke, sondern vielmehr um rein „tatsächliche Schwierigkeiten und Herausforderungen im Rahmen des regulären Vollzugs“. Wir übersetzen es dahingehend, dass ein Vollzug inklusive der Zahlung von Bußgeldern in Extremfällen, welche wir leider am Arabellapark und in der Innenstadt erfahren mussten, nicht möglich ist. Sogar der mehrmalige Antritt von Haftstrafen als letztes Mittel des aktuellen Vollzugs (einmalig bezgl. Zweckentfremdung in ganz Deutschland!) konnten die organisierten Zweckentfremder nicht abschrecken, ihr illegales Geschäftsmodell in München aufzugeben.
Wir wünschen dem Münchner Amt für Wohnen und Migration als Ermittlungsbehörde weiterhin viel Tatkraft und Erfolge. Jede gerettete zweckentfremdete Wohnung kommt dem Mietmarkt zu Gute und ist um vieles wirtschaftlicher & nachhaltiger als der Neubau von Wohnungen. Auch Eigentümergemeinschaften profitieren in hohem Maße davon.
Unser Engagement gegen illegale Kurzfristvermietungen in der Stadt München bringen wir zukünftig insbesondere in den Bezirkssauschüssen mit ein. Daher ist Ihre Unterstützung unsererseits auch weiterhin gefragt.
Peggy Schön Waltraud Stocker