22.06.2023, 11:56
Verweis und Link zur Rechtsgrundlage eines Bürgerantrags, dem Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung BayGO, hinzugefügt.
Neuer Petitionstext:
Bürgerantrag gemäß BayGO Art. 18b an den Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:
Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:
- Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
- die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.
Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.
Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (17 in Neumarkt in der Oberpfalz)